Notarzt wegen Verkehrsgefährdung angezeigt
Strafbefehl aufgehoben

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Der Strafbefehl gegen einen Notarzt wurde aufgehoben. Nach einer Fahrt mit Blaulicht und Martinshorn wurde ihm Verkehrsgefährdung vorgeworfen.
(dpa) Ein bayerischer Notarzt, der nach einer Einsatzfahrt wegen Gefährdung des Straßenverkehrs angezeigt worden war, muss nicht vor Gericht. Der Strafbefehl wegen Gefährdung des Straßenverkehrs wurde aufgehoben, wie der Anwalt des Mannes, Florian Englert, am 9, Februar 2015 mitteilte. Er bestätigte damit einen entsprechenden Bericht der "Augsburger Allgemeinen". Das Schreiben der Staatsanwaltschaft Ingolstadt zur Rücknahme des Strafbefehls liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.
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Dem Notarzt Alexander Hatz wurde nach einer Fahrt mit Blaulicht und Martinshorn Verkehrsgefährdung vorgeworfen.
Online-Petition: 200.000 Menschen forderten Freispruch
Im Internet machten sich viele Menschen in einer Online-Petition für den Notarzt stark. Innerhalb weniger Tage unterzeichneten bereits mehr als 200.000 Menschen aus dem In- und Ausland eine Online-Petition, in der ein "Freispruch" für den Mediziner gefordert wurde. Allerdings: "In der Sache selber hat diese Petition überhaupt keinen Einfluss auf das konkrete Ergebnis gehabt", so der Sprecher der Generalsstaatsanwaltschaft Georg Freutsmiedl. Es sei um eine Abwägung zwischen den Sonderrechten des Rettungsdienstes und der dabei gleichwohl gebotenen Rücksichtnahme auf die anderen Verkehrsteilnehmer gegangen. Übereinstimmend sei man – auch nach Würdigung der Stellungnahme des Notarztes selbst – zu dem Ergebnis gekommen, dass "kein verkehrswidriges Verhalten geben ist".
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Keine Rettungsgasse: Krankenwagen blieb stecken
Autofahrer musste "scharf bremsen und ausweichen"
Der Arzt Alexander Hatz aus Bayern war im April 2014 von der Rettungsleitstelle Ingolstadt ins gut zehn Kilometer entfernte Karlshuld geschickt worden. Ein zweijähriges Mädchen hatte Schnellkleber verschluckt und drohte zu ersticken. Auf der Pkw-Fahrt mit Blaulicht und Martinshorn musste der Mediziner mehrere Autos überholen. Ein Autofahrer wirft Hatz vor, bei der Vorbeifahrt an einem rechts abbiegenden Autos zu weit ausgeschert zu sein. Dadurch habe er scharf bremsen und ausweichen müssen. Ein Zeuge bestätigte diese Angaben. Nach Angaben von Hatz' Anwalt Florian Englert war dieser Streckenabschnitt über 600 Meter gut einsehbar, wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtete. Kein Auto habe einen Kratzer abbekommen, nichts sei umgefahren worden.Alexander Hatz aus Bayern bekam einen Strafbefehl über 4500 Euro wegen Verkehrsgefährdung, außerdem drohte ihm der Führerscheinentzug für sechs Monate. Weil der 51-Jährige die Strafe des Amtsgerichts Neuburg a.d. Donau nicht akzeptieren wollte, kam es zum Prozess.
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"Ungeeignet zum Führen eines Kfz"?
Mit dem Vorwurf der Straßenverkehrsgefährdung konfrontierte die Polizei den Lebensretter erstmals drei Wochen nach dem Einsatz am 23. April 2014. Kürzlich flatterte dem Notarzt der Strafbefehl ins Haus. Der Mediziner habe sich als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges erwiesen, wird ihm darin bescheinigt. Der "Bild"-Zeitung sagte der Beschuldigte dagegen: "Ich bin im Schnitt 85 km/h gefahren. Die Fahrt war wie jede andere. Ich habe einige Fahrzeuge überholt, andere haben geblinkt, ließen mich vorbei." Nach seinen Angaben sind in 23 Jahren rund 5500 Notarzteinsätze bei ihm zusammengekommen – ohne einen einzigen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei.Der Leitende Oberstaatsanwalt Walter rechtfertigte das Vorgehen seiner Behörde zunächst. Es seien Notrechte überschritten worden. Laut Anwalt Englert könnte eine Entscheidung Präzedenzfallcharakter bekommen. Polizeigewerkschaften und Rettungsverbände fürchteten bei einer möglichen Verurteilung Hatz' ebenso weitreichende Folgen wie der Betroffene selbst: "Wenn das durchgeht, stünde man bei jeder Blaulichtfahrt mit einem Bein vorm Kadi."
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