Euro4/D4 contra FAP-Modell

Der Diesel-Fahrer ist des Finanzamts liebster Verkehrsteilnehmer, zahlt er doch unabhängig vom Kraftstoffverbrauch den höchsten Kfz-Steuersatz. 13,80 Euro pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum sind für die modernsten Diesel jährlich fällig (siehe Tabelle unten). Es sei denn, der Diesel-Fahrer lenkt ein Modell mit der Norm D4 oder Euro 4 und erhält die Steuerbefreiung von 613,55 Euro. Doch diese Exemplare sind (noch) mit der Lupe zu suchen.

Unter den VW-Modellen erfüllen die Norm D4 der Polo, Golf, Golf Variant, Bora sowie Bora Variant mit 1.9-TDI-Aggregat (74 kW) sowie der Polo mit 1.4 TDI (55 kW). Der Drei-Liter-Lupo nimmt mit seinem 1.2 TDI (45 kW, D4) eine Sonderstellung ein, wird mit 1124 Euro gefördert. Aus der Audi-Palette gesellen sich der Drei-Liter-A2 mit 1.2 TDI (45 kW) sowie der A3 mit 1.9 TDI (74 kW) dazu. Die Halter von Autos mit Rußpartikelfilter, wie etwa dem FAP-Filter-System von Peugeot, erhalten dagegen keinen Steuervorteil.

Grund: Die Stickoxidwerte sind dafür zu hoch. Doch Peugeot plant, im September einen HDi 2.0 mit FAP-Filter einzuführen, der Euro 4 erfüllt. Im Dezember soll der HDi 1.6 folgen. Schneller ist Opel mit seinem brandneuen Astra 1.7 CDTI (59 kW), dem ersten Diesel nach der verschärften Norm Euro 4. Er erhält damit die 613 Euro Steuerbefreiung. Der Wagen ist bereits bestellbar und wird ab Ende März ausgeliefert.

Steuerbefreiung gibt es bis 2005

Wie sieht nun der Abgasnormen- und Steuerfahrplan für alle Automodelle aus? • Ab 2005 ist Euro 4 verbindlich für alle Typen, die neu auf den Markt kommen. Das gilt für Benziner wie Diesel. • Ab 2006 müssen dann alle erstmals zugelassenen Autos diese Norm erfüllen. • Alle Steuerbefreiungen werden nur noch bei Zulassung bis 31. Dezember 2004 erteilt (Ausnahme Euro 3 oder Euro 4 plus Drei-Liter-Auto, siehe Tabelle). • Ab dem Tag der Zulassung wird die an sich fällige Steuer mit dem Freibetrag verrechnet, bis dieser verbraucht ist. Ist nach dem 31. 12. 2005 noch ein Teil des Freibetrags übrig, verfällt dieser.

Vorgerechnet am Beispiel des Opel Astra 1.7 CDTI (1686 cm3), zugelassen im Juli 2003: • Er verbraucht dann vom Freibetrag 117,30 Euro in 2003. • 2004 steigt die Steuer auf 15,44 Euro pro 100 Kubik, der Wagen verbraucht 262,48 Euro vom Freibetrag. • Bleiben 233,77 vom Freibetrag für 2005. Bedeutet: Der Wagen bleibt in diesem Beispiel bis in den November 2005 steuerfrei – und verschenkt keinen Cent vom Freibetrag.

So lässt sich der Zeitraum der Steuerbefreiung für jeden Benziner und Diesel berechnen, alle Angaben dazu stehen in der Tabelle (unten). Wir haben des Überblicks wegen darin auch die Sätze bereits abgehakter Termine aufgeführt. Denn eines scheint sicher: Ist das Kapitel Steuerbefreiung 2005 geschlossen, wird es wohl so schnell nicht wieder neu aufgeschlagen. Jedenfalls nicht von Herrn Eichel.



Alles verstanden? Dann rechnen Sie doch mal mit unserem Steuerkalkulator.