Sturmschäden am Auto
Wer zahlt bei Sturm, Hagel, Hochwasser

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Sommerzeit ist die Zeit der Unwetter – die meisten Versicherungsschäden werden im Juli und August gemeldet. Doch was übernimmt die Kfz-Versicherung überhaupt?
Inhaltsverzeichnis
- Vorsichtsmaßnahmen bei Stürmen
- Gefahren bei Starkregen
- Wer zahlt bei Überschwemmungen?
- Probleme bei der Schadenregulierung
- Schäden durch herabfallende Äste oder Ziegel
- Crash mit umgestürzten Baum
- Wind drückt Auto von der Straße
- Unfälle in Folge von Blitzen
- Wie sind Hagelschäden versichert?
- Wird die Teilkasko nach einem Schaden teurer?
Hagel, Starkregen und Hochwasser verursachen jedes Jahr Kfz-Versicherungsschäden in Milliardenhöhe. Im Jahr 2022 lag die Schadenssumme laut Versicherungswirtschaft mit rund 900 Millionen Euro bei etwa 290.000 Kfz-Schäden sogar noch unter dem Schnitt. Im Jahr 2021 – dem Jahr der verheerenden Ahrtalflut – waren es rund 1,8 Milliarden Euro! Und die Versicherer rechnen damit, dass die Schäden durch Naturgefahren infolge des Klimawandels weiter zunehmen werden. Die gute Nachricht: Gegen die sogenannten Elementarschäden kann man sich versichern. Doch welche Versicherung greift? Und was gilt es beachten? AUTO BILD beantwortet die wichtigsten Fragen!
Autofahrer müssen sich auf unvorhergesehene Hindernisse wie umherfliegende Gegenstände oder Äste einstellen. Auf Brücken und an Tunnelausfahrten ist die Gefahr, von einer Bö erfasst zu werden, besonders groß. Reduzieren Sie das Tempo und halten Sie beide Hände stets am Lenkrad. Schalten Sie während der Fahrt das Licht ein und vergrößern Sie den Sicherheitsabstand zum Vordermann. Überflutete Straßen sollten auf keinen Fall durchfahren werden. In jedem Fall sollten Sturmwarnungen über Radio und TV ernst genommen werden. Im Zweifel gilt: Besser gar nicht erst losfahren und das Auto, wenn möglich, in der Garage lassen.
Geringe Sichtweiten und die Gefahr von Aquaplaning führen schnell zu Unfällen. Wer mit zu geringem Abstand oder profillosen Reifen unterwegs ist, muss bei einem Unfall mit Nachteilen bezüglich der Versicherungsleistung rechnen.
Hochwasserschäden an parkenden Autos werden von der Teilkasko übernommen. Fährt ein Fahrer mit seinem Auto in eine überflutete Straße hinein, greift dagegen nur eine Vollkaskoversicherung.
In beiden oben genannten Fällen ist es wichtig, dass die Versicherung dem Versicherten keine grobe Fahrlässigkeit vorwerfen kann. Wer etwa sein Auto in einer hochwassergefährdeten Gegend abstellt, obwohl die Gefahr eines baldigen Hochwassers bekannt war, könnte am Ende leer ausgehen. Die Versicherung wird die Regulierung des Schadens möglicherweise ganz oder teilweise ablehnen. Problematisch wird es auch, wenn ein Auto in eine überflutete Straße gelenkt wird und der Motor Wasser ansaugt (Wasserschlag). Entscheidend ist hierbei die Frage, ob die Gefahr nicht zu erkennen war. Mehr zum Thema Schäden durch Hochwasser.
Ja, das übernimmt die Teilkasko. Voraussetzung dafür ist jedoch eine Windgeschwindigkeit von Stärke acht (über 63 km/h, Sturm). Die Versicherung zahlt auch, wenn Sturm Gegenstände gegen das Auto schleudert.
Nein, das ist ein Fall für die Vollkasko. Die Teilkasko zahlt jedoch, wenn ein Ast oder Baum auf das Auto fällt oder wenn ein Baum während der Fahrt direkt vor dem Wagen aufschlägt.
Auch dann gilt für die Teilkasko die Windstärke acht (auch in Böen) als Bedingung. Verreißt der Fahrer dagegen das Lenkrad und verursacht so den Crash, zahlt nur die Vollkasko.
Sind Unfälle gedeckt, wenn der Fahrer durch einen Blitz erschreckt wird und die Beherrschung über das Auto verliert?
Ein dadurch verursachter Schaden ist kein Fall für die Teil-, sondern allein für die Vollkasko. Denn dabei liegt keine sogenannte Unmittelbarkeit der Naturgewalt vor. Bedeutet: Schuld am Unfall hat der Fahrer, die Naturgewalt hat dessen Fehlreaktion nur mit ausgelöst.
Die Reparaturkosten übernimmt in der Regel die Teilkasko, oder sie zahlt den Schaden nach Gutachten. Da meistens viele Fahrzeuge betroffen sind, erstellen Versicherer Sammelgutachten. Vorteil: schnelle Abwicklung und Bezahlung. Unser Tipp in diesem Fall: Notieren Sie sich Ort, Zeitpunkt und Stärke des Hagelschauers, und melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung.
Nein, in der Teilkasko gibt es, anders als bei Haftpflicht und Vollkasko, keine Schadenfreiheitsklassen. Deshalb wird der Versicherte nach einem Schaden auch nicht höher eingestuft
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