Urteil zu Roaming-Gebühren
Wird öffentliches Elektroauto-Laden jetzt günstiger?

Die Preise auf dem öffentlichen Lademarkt sind vielfältig und oft unübersichtlich. Ein aktuelles Urteil aus München könnte Ladestrom bald günstiger machen!
Bild: Marcus Lieder
- Raphael Schuderer
E-Auto-Fahrer zahlen an öffentlichen Ladesäulen sehr unterschiedliche Preise. Entscheidend ist unter anderem, ob man sich beim jeweiligen Ladeanbieter registriert bzw. einen eigenen Abo-Tarif abgeschlossen hat oder ohne Bindung an einen Anbieter nur spontan Strom zapfen will (Roaming).
Beim Roaming erheben die Ladestromanbieter teils erhebliche Aufschläge für Nichtkunden, sogenannte Roaming-Gebühren. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts München 1 (Aktenzeichen 33 O 2062/25) könnte nun Auswirkungen auf die europäische Ladebranche haben, meldet die "Automobilwoche".
Die Gegner im Zivilprozess: der Ladeanbieter Digital Charging Solutions (DCS) und der Ladestationsbetreiber EWE Go. DCS zählt laut eigenen Angaben zu den führenden Anbietern von Ladelösungen für die Elektromobilität und ist laut Automobilwoche "ein Joint Venture von BMW, Mercedes-Benz und BP". Das Unternehmen entwickelt unter anderem White-Label-Lösungen für Automobilhersteller und Flottenbetreiber, stellt also unter anderem die nötige Technik für die Bereitstellung von Ladekarten zur Verfügung, ohne selbst in den Kontakt mit dem Endverbraucher zu treten. EWE Go aus dem niedersächsischen Oldenburg verfügt über 3000 eigene Ladepunkte in Deutschland, bietet Zugang zu rund 500.000 Partner-Ladepunkten in Europa – und tritt mit eher günstigen Ladepreisen auf.
Wie hoch darf der Preisunterschied sein?
Vor Gericht ging es um die Frage, welche gesetzlichen Vorgaben für die Preisgestaltung an der Ladesäule gelten. Diese bestimmt sich durch die AFIR. Eine EU-Verordnung "zum Aufbau einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe, wozu auch Strom und Ladestationen zählen". In der Verordnung heißt es: "Die Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte dürfen durch die berechneten Preise nicht zwischen Endnutzern und Mobilitätsdienstleistern oder zwischen verschiedenen Mobilitätsdienstleistern diskriminieren. Eine Differenzierung des Preisniveaus darf allerdings stattfinden, jedoch nur, wenn die Differenzierung verhältnismäßig und objektiv gerechtfertigt ist."
Kurz gesagt: Preise dürfen niemanden diskriminieren, können aber grundsätzlich unterschiedlich sein, solange die Differenz verhältnismäßig ist und sich begründen lässt. Im konkreten Fall zahlen Kunden an einem Schnelllader von EWE Go ohne Registrierung 0,84 Euro/kWh. Diesen Preis berechnet EWE Go auch anderen Mobilitätsdienstleistern wie DCS, wenn deren Kunden eine Ladestation von EWE Go nutzen wollten. Die eigenen Kunden mit einer kostenlosen Registrierung bekommen denselben Ladestrom für 0,52 Euro/kWh.
Vergleich der Betreiber von Schnellladestationen
*) Bei gleicher Gesamtpunktzahl entscheidet die Nachkommastelle über die Platzierung. **) Wegen des Fehlens dynamischer Daten zum Nutzerkomfort geht das Tesla-Supercharger-Netz nicht in die Gesamtwertung ein. *** Wegen des geschlossenen Kundenkreises geht Tesla nicht in die Preismodell-Wertung ein
Gericht urteilt: Preisaufschlag zu hoch
Das Gericht musste die Frage beantworten: Sind 0,32 Euro/kWh Aufschlag gerechtfertigt? Zusätzlich sah sich DCS bei den Blockiergebühren ungerecht behandelt. DCS-Kunden wurden 0,10 Euro/Minute berechnet, für Ad-hoc-Lader oder EWE Go Vertragskunden gab es diese Gebühr nicht.
Urteil: Das Landgericht München 1 gab DCS in allen Punkten recht! EWE Go darf DCS nicht mehr den hohen Preis von 0,84 Euro/kWh berechnen. Prozessbeobachter berichten, dass das Gericht ausdrücklich den Normalkundenpreis von 0,52 Euro/kWh erwähnte. Laut "Automobilwoche" liegt nahe, dass DCS in Zukunft den Preis von 0,52 Euro/kWh und einen verhältnismäßigen Aufschlag für die Verwaltungskosten zahlen müsse. 32 Cent bzw. 60 Prozent Mehrkosten pro kWh sah das Gericht nicht als "verhältnismäßig" an.
Bemerkenswert: Zusätzlich zur Kritik an den Preisen soll EWE Go nach Auffassung des Gerichts nun auch noch Schadenersatz an DCS zahlen. Von Inkrafttreten der AFIR im April 2024 bis zum Prozessbeginn im Februar 2026 summierten sich Mehrkosten in Millionenhöhe.
Was bedeutet das Urteil?
Der Markt für Roaminganbieter könnte sich stark verändern. Die hohen Ad-hoc-Preise könnten der Geschichte angehören, beim Roaming müssten sich Ladeanbieter zukünftig an den niedrigeren Vertragskundenpreisen orientieren. Für DCS (sowie ihre Endkunden) würde der Strom dadurch günstiger, obwohl natürlich ein kleinerer Aufschlag bestehen bleiben wird.
Laut "Automobilwoche" ließe sich das Urteil natürlich "auf weitere Mobilitätsdienstleister und Ladestationsbetreiber übertragen". Aber dazu müsse erst die weitere Entwicklung abgewartet werden. Das Urteil sei bisher nicht rechtskräftig, eine schriftliche Begründung liege ebenfalls bislang nicht vor. Für Elektroautofahrer weckt die Entscheidung dennoch Hoffnung auf günstigeren Ladestrom.
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