Blockiergebühren beim Elektroauto-Laden
Bundesregierung will nächtliche Blockiergebühr verbieten

Blockierte Elektroauto-Ladepunkte sind ein Ärgernis. Aber die dagegen verhängten Blockiergebühren empfinden viele als Abzocke. Die Bundesregierung will die Zuschläge jetzt regulieren. Alle Infos!
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Inhaltsverzeichnis
- Wann sollen Blockiergebühren an Ladesäulen entfallen?
- Wann muss ich Blockiergebühren zahlen?
- Kann ich gegen Blockiergebühren klagen?
- Welche Netze verlangen Blockiergebühren?
- Gibt es Anbieter ohne Blockiergebühren?
- Muss ich auch nachts Blockiergebühr zahlen?
- Was macht Tesla bei Blockiergebühren anders?
- Wie finden E-Auto-Fahrer die Blockiergebühr?
- Wie vermeidet man die Blockiergebühr?
Blockiergebühren sind ein lästigster Nebeneffekt beim öffentlichen Laden von Elektroautos: Wer mit seinem E-Auto zu lange an einer Ladesäule andockt, wird zusätzlich zur Kasse gebeten. Mit den Blockiergebühren verhindern die Ladepunktbetreiber, dass fertig geladene E-Autos den Platz für andere Ladebedürftige blockieren. Doch in der Praxis empfinden viele Elektroauto-Fahrer die Zuschläge als Abzocke.
Insbesondere in der Nacht. Wer spätabends das E-Auto anstöpselt und Blockiergebühren vermeiden möchte, ist nach den üblichen Regeln gezwungen, mitten in der Nacht loszugehen und es wieder wegzufahren. Obwohl es extrem unwahrscheinlich ist, dass zwischenzeitlich jemand anders zum Laden vorbeikommt. Es kommt auch vor, dass Ladekarten-Anbieter Blockiergebühren aufschlagen, obwohl der konkrete Netzbetreiber dies nicht tut.
Das Bundesverkehrsministerium hat jetzt im "Masterplan Ladeinfrastruktur" gefordert, die Blockiergebühr nachts zu verbieten. Außerdem soll der Zuschlag nicht mehr während des Ladens erhoben werden dürfen, sondern erst dann, wenn kein Strom mehr fließt – also bei vollem Akku und beendetem Ladevorgang.
Das Bundesverkehrsministerium hat in seinem 30seitigen "Masterplan Ladeinfrastruktur" Verbesserungsvorschläge und Neuerungen aufgelistet, um die Lade-Bedingungen für Elektroautos zu erleichtern. Dazu gehört auch das Thema Blockiergebühr.
Grundsätzlich hält die Bundesregierung die Zuschläge für zweckmäßig, um die Ladesäulen frei zu halten. Doch "sind Blockiergebühren [...] aber unverhältnismäßig und nicht verbraucherfreundlich, wenn sie an Normalladepunkten für das Laden von Pkw in einem Zeitraum zwischen 22 und 8 Uhr erhoben werden oder wenn eine Erhebung während noch laufender Ladevorgänge erfolgt."
Um die Zuschläge unter den genannten Bedingungen abzuschaffen, ist allerdings höherer Aufwand notwendig. Dafür muss die europäische Ladesäulenverordnung (Alternative Fuels Infrastructure Regulation, AFIR) angepasst werden. Das will die Bundesregierung in Kürze angehen.
Eine Blockiergebühr fällt an, wenn das Elektroauto beim öffentlichen Laden an der Ladestation eine gewisse Zeitspanne überschritten hat. Sie steht nicht im Zusammenhang mit dem Füllstand des Akkus.
Es nützt also nichts, wenn der Akku noch nicht voll ist – die Blockiergebühr fällt nach Zeitablauf an. Diese Frist kann je nach Anbieter anders sein.
Die Unterschiede je nach Anbieter sind jedoch beträchtlich: Während man beim Laden über die App Mobility+ vom Netzbetreiber EnBW vier Stunden Zeit hat, verlangt der virtuelle Elektroauto-Stromversorger BMW Charging (je nach Standort) bereits nach 90 Minuten eine Blockiergebühr.
Wie hoch können Blockiergebühren sein?
Die Höhe der Blockiergebühren bestimmen die Betreiber. Sie fallen je nach Anbieter unterschiedlich aus, werden bei einigen gar nicht veranschlagt, oder nur über Nacht nicht. Da Blockiergebühren pro Minute angegeben werden, klingt der Preis von üblicherweise 10 oder 12 Cent im ersten Moment niedrig. Doch wer sein E-Auto über Nacht stehen lässt, kann schnell eine größere Euro-Summe extra berechnet bekommen.
So erging es E-Auto-Fahrer Jan G., als er die Rechnung für die Nutzung seiner Ladekarte sah: 40,11 Euro für gerade mal 11,66 kWh Strom! Legt man den derzeit üblichen Haushaltsstromtarif von knapp 0,35 Cent pro kWh für Bestandskunden zugrunde, hätten die Ladekosten nur 4,08 Euro betragen dürfen. Die Differenz von 36,03 Euro ergibt sich aus Blockiergebühren.
So kam die Blockiergebühr zustande: Der Hamburger hatte seinen Wagen spät am Abend in der Innenstadt an eine Ladesäule gehängt, um ihn zwölf Stunden später wieder abzuholen. Auf der Abrechnung war nur der Gesamtpreis vermerkt. Für den Aufschlag war die Gebühr verantwortlich, die der Anbieter für das beim Laden eines E-Autos über eine bestimmte Ladezeit hinaus zusätzlich berechnet. Dabei ging die Gebühr vom Anbieter der Ladekarte aus.
Ein Autofahrer in Baden-Württemberg hielt die Blockiergebühr für rechtswidrig. Bei drei Ladevorgängen beim überregionalen Anbieter EnBW hatte er die jeweils erlaubten vier Stunden Ladezeit überschritten. Insgesamt fielen Gebühren in Höhe von 19,10 Euro an – das war der Streitwert des Gerichtsverfahrens vor dem Amtsgericht Karlsruhe (AG Karlsruhe, AZ 6 C 184/23). Laut Vertragsbedingungen des Anbieters fallen ab einer Standzeit von 240 Minuten – also vier Stunden – am jeweiligen Ladeort Blockiergebühren von 10 Cent pro Minute an, maximal 12,00 Euro pro Ladevorgang.
Der Kläger argumentierte, dass an den konkreten Ladesäulen auch Verbrenner parken dürften, ohne eine Blockiergebühr zu zahlen. Auch würden andere Netzbetreiber keine Blockiergebühren verlangen. Das Gericht wies die Klage als unbegründet ab, weil die Blockiergebühren klar in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erwähnt würden. Sie seien auch marktüblich. Außerdem habe der Netzbetreiber ein berechtigtes Interesse, eventuellen Dritten – anderen Elektroauto-Besitzern – das Laden zu ermöglichen.

Der größte Ladesäulenbetreiber EnBW kassiert nach vier Stunden 10 Cent Blockiergebühr pro Minute – aber maximal 12 Euro.
Bild: Joel Micah Miller/EnBW
Die Blockiergebühr verlangen die meisten Energieversorger und Ladesäulenbetreiber. Aber auch virtuelle Ladenetzwerke kassieren sie, wenn E-Autos vermeintlich zu lange an einer Ladesäule stehen. Ursache ist – neben dem relativ langen Ladevorgang – ein punktuell grundsätzlicher Mangel an Ladesäulen. Laut ADAC haben die meisten Unternehmen inzwischen eine solche Gebühr eingeführt. Der große Energieversorger EnBW etwa berechnet ab 240 Minuten am Kabel für jede weitere Minute zehn Cent.
Eine komplette Übersicht über die Blockiergebühren von Ladenetzbetreibern und Kartenanbietern würde den Rahmen sprengen. Zu viele Anbieter gibt es, zu unterschiedlich sind die einzelnen Tarifmodelle. Wer regelmäßig eine bestimmte Marke nutzt, sollte sich in der Tarifordnung oder den AGB des Betreibers die jeweiligen Blockiergebühren anschauen.
Vorsicht beim Roaming: Wer mit Ladekarte oder App bei einer Fremdmarke lädt, also Roaming-Laden nutzt, sollte zudem die Tarifbedingungen seines Dienstleisters prüfen. In vielen Fällen verzichtet zwar der Ladesäulenbetreiber auf Blockiergebühren, nicht aber der Ladenetzanbieter.
Wie hoch sind Blockiergebühren bei diesen Lade-Netzwerken?
Ladenetzbetreiber | Blockiergebühren (für Nutzer von Ladekarte oder App des Anbieters) | Zeitpunkt | Limit |
|---|---|---|---|
ADAC e-Charge | An e-Charge-Ladepunkten (Netzwerk von Aral Pulse) wird keine Blockiergebühr erhoben. Bei Fremdanbietern kostet es 15 Cent pro Minute. | AC: ab 120 Minuten DC: ab 45 Minuten | - |
Aral Pulse | An eigenen Ladepunkten keine Blockiergebühren. Bei Fremdanbietern kostet es 15 Cent pro Minute. | AC: ab 120 Minuten DC: ab 45 Minuten | - |
Allego | 24,6 Cent "Überschreitungsgebühr" pro Minute. Nur an HPC-Ladesäulen. | ab 45 Minuten | - |
BMW Charging | 6 Cent pro Minute. | ab 90 Minuten (je nach Standort, in der App zu erfragen) | - |
Charge Now |
| je nach Standort ab 90/120/180 Minuten | - |
EnBW | An allen Ladepunkten tarifübergreifend 10 Cent pro Minute. | Ab 240 Minuten | 12 Euro |
EWE Go | An allen Partner-Ladestationen 10 Cent pro Minute. | Ab 240 Minuten | - |
Hamburger Energiewerke | 5 Cent pro Minute, aber nur tagsüber (6-20 Uhr). | AC: ab 181 Minuten DC: ab 61 Minuten | 18 Euro |
Berliner Stadtwerke | 2 Cent pro Minute. | AC: ab 240 Minuten DC: ab 120 Minuten | 20 Euro |
Leipziger Stadtwerke | "Standzeitzuschlag" in Höhe von 8,3 Cent pro Minute. | AC: ab 240 Minuten DC: ab 120 Minuten | |
Ionity | Keine Blockiergebühren. | - | - |
Jet | Keine Blockiergebühren. | - | - |
Maingau Autostrom | "Standzeitzuschlag" in Höhe von 10 Cent pro Minute. | AC: ab 180 Minuten DC: ab 60 Minuten | 12 Euro |
Mainova | Blockiergebühren beim Ad-hoc-Laden 11,9 Cent pro Minute. | AC: ab 240 Minuten DC: ab 45 Minuten | - |
Münchener Stadtwerke | Keine Blockiergebühren. Parken an Ladesäulen ist tagsüber für vier Stunden, nachts von 20 bis 8 Uhr unbeschränkt erlaubt. | - | - |
Shell Recharge | Keine Blockiergebühren. | - | - |
Stadtwerke Düsseldorf | 10 Cent pro Minute. | AC: 240 Minuten DC: 60 Minuten | - |
Tesla | 50 Cent pro Minute bei mindestens 50-prozentiger Belegung der Station. Ein Euro pro Minute bei 100-prozentiger Belegung der Station. Zusätzlich gibt es eine "Überlastungsgebühr": Ist die Station ausgelastet und der Akku eines ladenden Tesla hat bereits 80 Prozent Ladestand, werden dem Besitzer zusätzlich 50 Cent pro Minute berechnet. | ab 5 Minuten | - |
In Berlin haben die Stadtwerke seit 1. Juli 2025 die nächtliche Blockiergebühr zwischen 22 und 6 Uhr abgeschafft. Das betrifft rund 1400 Ladepunkte; etwa ein Viertel der aktuell rund 5800 Ladepunkte der Hauptstadt. Eine große Erleichterung für E-Autofahrer, die nachts ihren Wagen zum Laden abgestellt haben – und sich bisher den Wecker stellen mussten, um die Ladestation anschließend wieder frei zu machen.
In Hamburg lief es umgekehrt: Ursprünglich gab es keine Blockiergebühr, seit Kurzem nun sind tagsüber (zwischen 6 und 20 Uhr) 5 Cent pro Minute (maximal 18 Euro) fällig. Das gilt für die mehr als 1600 Ladestationen der Hamburger Energiewerke (HEnW) – fast 50 Prozent des Bestands an Hamburger Lademöglichkeiten. Zusätzlich beschränkt die Stadt wie vielerorts die Länge der Ladezeit an Werktagen. In Hamburg sind es drei Stunden, es gibt auch Städte mit einer Höchstladedauer von werktäglich zwei Stunden.
Die Discounter Aldi Süd sowie Lidl und Kaufland, beide Teil der Schwarz-Gruppe, verzichten auf eine Blockiergebühr. Eine weitere Ausnahme ist das Ladenetz EWE Go, das in Nordwestdeutschland mehr als 3000 Ladepunkte unterhält. Auch bei EWE Go zahlt man – für die eigenen Ladepunkte – keine Blockiergebühren, allerdings ab 1. August 2025 bei allen Roaming-Partnern (nach vier Stunden in Höhe von 10 Cent/Minute). Der Tankstellenbetreiber Jet verlangt an seinen Ladepunkten ebenfalls keine Blockiergebühr, weist aber darauf hin, dass seine Ladesäulen nach dem Ladevorgang schnellstens freigemacht werden sollten (was selbstverständlich sein sollte).
Ionity erhebt keinerlei Blockiergebühren. Das ist auch leicht nachvollziehbar: Bisher sind die HPC-Ladesäulen der Netzbetreibers an Autobahnen und Rastplätzen installiert – hier ist stets davon auszugehen, dass die Ladekunden schnellstmöglich weiterfahren möchten. Ohnehin sind die Tankzeiten aufgrund der leistungsstarken Ladesäulen (350 kW) relativ kurz.
Der regionale Ladesäulenbetreiber Ladeverbundplus in Nordbayern mit derzeit 655 Stationen regelt es etwas genauer: Die Blockiergebühr in Höhe von 5 Cent pro Minute, ebenfalls nach vier Stunden, wird nur tagsüber fällig. Nachts zwischen 22 und 8 Uhr bleiben Elektroautos kostenfrei stehen, auch wenn der Akku bereits voll bzw. die Vier-Stunden-Frist verstrichen ist.
Auch andere Städte, z. B. Hamburg und Berlin, erlauben Elektroauto-Fahrern in den Nachtstunden, das Auto auch nach dem Ladevorgang stehen zu lassen. Es muss aber am Morgen umgeparkt werden. Da es keine einheitlichen Vorschriften gibt, sollte man auch hier im konkreten Fall die AGBs des jeweiligen Anbieters beachten sowie die kommunale Beschilderung, um nicht abgeschleppt zu werden.

Mit der Blockiergebühr wollen Ladesäulenbetreiber und Energieversorger verhindern, dass Ladesäulen zugeparkt werden.
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Die Blockiergebühr werde nur an "ausgewählten Standorten" fällig, heißt es bei Ladeverbundplus in der Tarifordnung. Und: "An Ladesäulen auf Park-and-Ride-Plätzen fällt die Blockiergebühr gar nicht an", so eine Sprecherin auf Nachfrage. Bei Schnellladesäulen dagegen greift eine härtere Regel: Hier wird die Blockiergebühr bereits nach 30 Minuten fällig.
Tesla erhebt für seine Supercharger, die sämtlich Gleichstrom mit hoher Leistung in die Akkus pressen, eine besonders strenge Regelung: Wenn der Ladevorgang beendet und die Supercharger-Station mindestens zur Hälfte ausgelastet ist, fallen 50 Cent Blockiergebühren pro Minute an. Ist die Station komplett belegt, verdoppelt sich die Gebühr sogar auf 1,00 Euro. In anderen Ländern sind die Tarife ähnlich hoch. Und: Es gibt keine Obergrenze!

Tesla kassiert nur an seinen Superchargern ab. Fürs Destination Charging dagegen wird keine Blockiergebühr fällig.
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Überdies verlangt Tesla eine sogenannte "Überlastungsgebühr" am Supercharger: Sie wird erhoben, wenn eine Station komplett ausgelastet ist und Fahrzeuge am Stecker hängen, die bereits einen Ladestand von mindestens 80 Prozent haben. Diese werden ebenfalls mit 50 Cent pro Minute extra tarifiert. Allerdings wird beim Destination Charging, also z. B. innerhalb von Städten, die Gebühr nicht erhoben. Lediglich an den Ladestationen an Autobahnen und Verkehrsknotenpunkten greift Tesla regulierend ein.
Kommt zur Blockiergebühr noch etwas hinzu?
Kompliziert wird es, wenn noch lokale Parkplatz-Regelungen und -Gebühren hinzukommen. So darf ein E-Auto zum Beispiel in Hamburg in der Zeit der Parkbewirtschaftung zwischen 9 und 20 Uhr nur drei Stunden kostenlos an einer Wechselstrom-Ladesäule parken, eine Stunde an einer Gleichstrom-Säule. Außerhalb dieses Zeitfensters – also nachts – ist das Parken zeitlich nicht eingeschränkt. Je nachdem, wo sie laden, sollten E-Auto-Fahrer also auch ein Augenmerk auf die lokalen Parkvorschriften legen.
Und noch eine Einschränkung erschwert den Überblick: Steht eine Ladesäule auf einem Privatgrundstück, zum Beispiel an einer Tankstelle, gilt zusätzlich die Hausordnung des Eigentümers.
Die Gebühren für Langzeit-Lader treffen offenbar einen Nerv. In einer Umfrage des ADAC sprachen sich 2023 fast 75 Prozent der Befragten für eine solche Blockiergebühr aus. Problem: Wo sie gilt, ab welcher Ladedauer und zu welchen Tages- bzw. Nachtzeiten, ist nicht zentral erfasst. Jeder Betreiber macht seinen eigenen Tarif.

Simpler Trick gegen Blockiergebühren: Im Smartphone eine Erinnerungsfunktion setzen, die nach vier Stunden lärmt.
Bild: EnBW
Der ADAC hält die Blockiergebühr für eine faire Lösung, weil öffentliche Ladeplätze keine normalen Parkplätze sind und nur so unnötiges Dauerparken an Ladesäulen verhindert werden könne. "Ausnahmen sollte es in den Nachtstunden geben, da es kaum zumutbar ist, ein Fahrzeug mitten in der Nacht umzuparken, wenn der Ladevorgang abgeschlossen ist", so ein Sprecher gegenüber AUTO BILD. Hier müsse es flexible Lösungen geben. Das scheint jedoch bisher nicht die Regel zu sein.
Wie vermeidet man nun die Preisfalle Blockiergebühr? Leider gibt es bisher keine einheitliche Regel und auch keine Gesetzgebung für solche Gebühren, die ja vordringlich dem nächsten E-Auto-Fahrer auf Ladesäulensuche nützen. Wie viel die Energieversorger damit extra verdienen, lässt sich nicht ermitteln. Immerhin fiel bei rund fünf Prozent der Ladevorgänge von EnBW im Jahr 2021 eine solche Gebühr an.

Oft weisen auch offizielle Verkehrsschilder an der Ladesäule auf eine begrenzte Park- und Ladezeit hin. Die hat in der Regel aber nichts mit den vom Stromanbieter verhängten Blockiergebühr-Regeln zu tun.
Bild: ADAC
Wer sich regelmäßig an fremden Ladesäulen einstöpselt, der sollte vor dem Weggehen gründlich die AGB und Tarifordnung des Stromversorgers prüfen – insbesondere wenn er den Ladevorgang abends startet und nicht mitten in der Nacht das Auto umparken möchte. Tagsüber genügt es, sich eine Erinnerung oder Weckfunktion im Smartphone zu programmieren.
Übrigens funktioniert das auch, wenn man anschließend weiter laden will: abstöpseln, ein paar Sekunden warten, wieder einstecken. Dadurch wird der Abrechnungsprozess beendet, ein neuer Vorgang wird gestartet und entsprechend neu abgerechnet. Allerdings berechnen neuerdings immer mehr Ladeanbieter eine Pauschalsumme für jeden Ladevorgang – wie neuerdings auch Shell Recharge, wo für jeden Ladevorgang 0,35 Euro fällig werden (mit einem Deckel bei 7 Euro/Monat).
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