Ladeadapter für E-Autos beim Netzbetreiber anmelden
Steckdosen zum E-Auto-Laden: VDE plant strengere Anmelderegeln

Bild: iStock.com/SouthWorks
Der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) plant eine grundlegende Neufassung der Norm VDE-AR-N 4100. Diese beschäftigt sich primär mit dem Anschluss von elektrischen Anlagen an das Niederspannungsnetz. Neben geplanten Neuregelungen für Balkonkraftwerke, Wärmepumpen und Klimaanlagen, könnte die neue VDE-Norm auch für E-Auto-Fahrer Änderungen mit sich bringen.
Anmeldung von Steckdosen mit Schuko-Ladeadapter
Wie das Portal Heise Online berichtet, ist eine Anmeldung beim Netzbetreiber laut VDE-Norm bislang nur erforderlich, wenn die Ladeeinrichtung eine Nennleistung von mindestens 3,6 Kilovoltampere (kVA) hat. Ebenso anmeldepflichtig sind alle Stromspeicher und nicht steuerbare Verbrauchseinrichtungen über 12 kVA.
In der Neufassung ist nun jedoch erstmals von einer Anmeldepflicht für portable Ladekabel mit Ladesteuerung, auch "Ladeziegel" genannt, die Rede. Demnach müssen Elektriker die Ladestation in Zukunft immer dann beim Netzbetreiber anmelden, wenn Kunden eine verstärkte Steckdose mit Schuko-Ladeadapter zum Aufladen des E-Autos bestellen. Bei der Bestellung einer Steckdose ohne einen speziellen Adapter sei die Anmeldung nach wie vor nicht erforderlich.
Wer sein E-Auto häufiger zu Hause aufladen möchte, für den ist es Heise Online zufolge ohnehin empfehlenswert, eine verstärkte Steckdose zu verbauen. Der Grund: Gewöhnliche Schuko-Steckdosen sind nicht für die hohe Belastung ausgelegt, die beim Laden des Fahrzeugs entsteht. Verstärkte Steckdosen sind deutlich robuster und verkraften auch eine mehrstündige Dauerbelastung bei voller Ladeleistung von 16 Ampere (A).
Bei der Installation einer solchen Steckdose würden mit Inkrafttreten der neuen VDE-Norm dann allerdings weitere Kosten für die Anmeldung beim Netzbetreiber anfallen. Zwar sind die meisten Schuko-Ladeadapter ohnehin auf eine Ladeleistung von 10 A begrenzt, dennoch ist die fachmännische Installation einer verstärkten Steckdose in jedem Fall empfehlenswert.
Wann und ob diese Neuregelung in Kraft tritt, steht allerdings noch aus. Bis 27. November 2024 kann die Öffentlichkeit den Norm-Entwurf kommentieren und Verbesserungsvorschläge abgeben. Hierfür ist nur eine kostenlose Anmeldung im DIN-VDE Entwurfsportal erforderlich.
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