Verkehrsunfall: Abrechnung
Unfall: So wird abgerechnet

Ein Autounfall ist schnell passiert – aber Hauptsache, niemand wird verletzt. Sachschäden werden schließlich durch Geld ersetzt. Damit das auch in voller Höhe fließt, sollte man seine Rechte kennen.
- Roland Bunke
Ein Verkehrsunfall passiert in Sekunden, die Abwicklung der Schäden kann Wochen dauern – selbst wenn niemand verletzt wurde. Grundsätzlich gilt: Die Haftpflicht des schuldigen Unfallgegners muss ein Unfallopfer materiell möglichst so stellen, als wäre der Schaden nicht eingetreten. Bei einer Schuldteilung gilt das gegenseitig anhand der festgesetzten Quoten, beispielsweise 75 zu 25 Prozent. Leichter gesagt als getan, denn einige Leistungen muss der Geschädigte ausdrücklich fordern, um sie auch tatsächlich zu erhalten. Wer seine Rechte kennt, erhält auch vollen Schadenersatz.
Im Überblick: Alles zum Thema Kfz-Versicherung


Welche Werkstatt ist zuständig? Der Geschädigte darf die Werkstatt seines Vertrauens frei wählen. Er kann, muss aber nicht auf einen Werkstatt-Vorschlag der Versicherung eingehen.
Darf man einen Kfz-Sachverständigen und einen Rechtsanwalt auf Kosten der Haftpflicht beauftragen? Ja, sofern es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt, etwa ein zerbrochenes Scheinwerferglas.
Wann gibt es einen Mietwagen? Wer einen Mietwagen benötigt, erhält ihn für die Zeit des Werkstattaufenthalts. Der Mietwagen darf nicht aus einer teureren Klasse als der eigene Wagen stammen.
Wer sollte den Nutzungsausfall pro Tag wählen? Wer keinen Mietwagen benötigt, kann das Ausfallgeld (nach Fahrzeugklassen von 23 bis 175 Euro gestaffelt) wählen und damit Bus, Bahn oder Taxi bezahlen.
Wie hoch dürfen die Reparaturkosten ausfallen? Sie dürfen bei bis zu 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts eines gleichwertigen Fahrzeugs liegen, sofern der Halter seinen Wagen weiter nutzen wird.
Wann wird für eine Wertminderung gezahlt? Anspruch darauf besteht, sofern auch nach einer Reparatur eine Wertminderung beim künftigen Verkauf des Wagens eintreten wird. Ein Kfz-Sachverständiger kann diesen Betrag ermitteln.
Wie wird ein Totalschaden abgerechnet? Der Geschädigte erhält den Betrag, der für die Beschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs notwendig ist. Davon abgezogen wird der Restwert des Wagens, den der Fahrzeughalter beim Verkauf erzielen kann.
Wann gibt es Schmerzensgeld? Bei einer Verletzung des Körpers oder Beeinträchtigung der Gesundheit ("immaterieller Schaden") besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Schmerzensgeld. Es wird nach Tabellen oder vom Gericht bestimmt.
Wann wird für eine Wertminderung gezahlt? Anspruch darauf besteht, sofern auch nach einer Reparatur eine Wertminderung beim künftigen Verkauf des Wagens eintreten wird. Ein Kfz-Sachverständiger kann diesen Betrag ermitteln.
Wie wird ein Totalschaden abgerechnet? Der Geschädigte erhält den Betrag, der für die Beschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs notwendig ist. Davon abgezogen wird der Restwert des Wagens, den der Fahrzeughalter beim Verkauf erzielen kann.
Wann gibt es Schmerzensgeld? Bei einer Verletzung des Körpers oder Beeinträchtigung der Gesundheit ("immaterieller Schaden") besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Schmerzensgeld. Es wird nach Tabellen oder vom Gericht bestimmt.
Policen für Autofahrer

Gepäck nicht durch Kasko gedeckt
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung schützt bei Streitfällen im Straßenverkehr und rund ums Auto. Sie übernimmt keine Bußgelder und gerichtlich verhängte Geldstrafen, ersetzt aber Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten. Sie ist für Vielfahrer und auch im Ausland sinnvoll. Kosten und Leistungen sind unter check24.de und aspect-online.de zu finden. Die private Unfallversicherung schützt bei Unfällen aller Art und rund um die Uhr. Sinnvoll für Vielfahrer, da der Lenker eines Fahrzeugs über dessen Haftpflicht nicht versichert ist. Mitfahrer, auch Angehörige, sind dagegen durch die Haftpflicht des Autos geschützt. Die Reisegepäckversicherung ist die vergleichsweise unwichtigste Police. Sie ersetzt bei Diebstahl aus dem Auto Reisegepäck, Kleidung und persönliche Gegenstände. Diese Dinge sind von einer Kaskoversicherung nie gedeckt. Über Nacht ist Gepäck im Auto aber selbst durch die Reisegepäckpolice meist nicht geschützt.
Fazit
Wer durch einen Unfall ohne eigene Schuld oder bei unklarer Schuld einen Schaden erlitten hat, sollte diesen sofort der Fahrzeughaftpflicht des Unfallgegners melden. Auf Diskussionen über alternative Schadenersatzregelungen muss sich niemand einlassen, denn zuständig für den Schadenausgleich ist die Haftpflicht des Schuldigen. Auch sollte man nicht darauf vertrauen, dass der Unfallgegner den Schaden sofort meldet.
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