Vandalismus: Wann die Versicherung zahlt — 27.06.2011

Wer zahlt dafür?

Ob abgeknickte Antenne oder abgefackelter Wagen: Autobesitzer werden immer häufiger Opfer von Vandalismus. Die Täter sind oft nicht zu ermitteln, und die Versicherung springt nicht immer ein. Wann welche Police greift, lesen Sie hier.

Zerkratzter Lack, zerstochene Reifen, zerstörte Scheiben – mutwillige Beschädigung von Fahrzeugen ist in vielen deutschen Städten leider keine Seltenheit mehr. Besonders schlimm: vorsätzliche Brandstiftung. Vor allem während der seit Jahren auftretenden Krawalle rund um den ersten Mai werden Pkw in Brand gesetzt, aber auch unabhängig von solchen Ausschreitungen legen Täter immer wieder Feuer. Wer zahlt diesen Irrsinn eigentlich? Der Sprecher des Versicherungsverbandes GDV, Stephan Schweda, sagt: "Die Schäden fallen unter den Passus des Vandalismus der Vollkasko, die zahlt dafür."

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Der Versicherungsexperte erklärt: "Wer nur Teilkasko hat, bekommt die Glasbruchschäden ersetzt. Die Teilkasko zahlt auch Schäden durch Brandstiftung, selbst wenn das Auto komplett abbrennt und so zum Totalschaden wird." Konsequenz: Hat das Opfer nur eine Teilkaskoversicherung, wird der Zeitwert eines abgebrannten Autos ersetzt, der eines zertrümmerten Autos aber nicht. Eine Teilkasko ist in der Vollkasko immer automatisch enthalten, abgerechnet wird je nach Schadenart. Wird nach Teilkasko entschädigt, berührt das den Schadenfreiheitsrabatt der Vollkasko nicht. Auf den Mehrkosten einer Höherstufung bleiben aber alle Opfer sitzen, die nach Vollkasko abrechnen müssen. Und: Die vereinbarte Selbstbeteiligung ist in beiden Konstellationen fällig.

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Wer nur eine Haftpflichtversicherung hat, bleibt in der Regel auf dem Schaden sitzen. Ist alternativ etwas von den Tätern zu holen oder gar vom Staat? Rolf Jung, AUTO BILD-Versicherungsexperte: "Im Prinzip müssten die Täter zahlen, wenn man sie fasst. Meine Erfahrung ist allerdings, dass man das in der Praxis vergessen kann. Der Staat wäre eventuell zu Schadenersatz verpflichtet, wenn die Vorkommnisse als innere Unruhen eingestuft werden." Vorkommnisse wie die Mai-Krawalle sind nach Meinung von Rechtsexperten davon aber weit entfernt – noch.

Oben in der Bildergalerie: Von Brandstiftung bis Glasbruch – wer zahlt?

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