Aufpassen bei der THG-Prämie
Diese Fehler bei der THG-Quote sollten Sie vermeiden

Die Prämie zur Treibhausgasquote (THG-Quote) hat sich mittlerweile in der wachsenden Elektroauto-Fangemeinde rumgesprochen. Doch es gibt einige Fehler bei Antrag auf Auszahlung, die man besser nicht machen sollte.
Bild: AUTO BILD Montage bZ4x / Toyota Grafik / Getty
- Patrick Solberg
Inhaltsverzeichnis
Immer wenn Geld von einer Behörde ausgezahlt wird, wollen einige schwarze Schafe den Staat schröpfen. Da macht die Prämie zur Treibhausgasquote (THG-Quote) keine Ausnahme.
Auch wenn die jeweilige Serviceagentur die THG-Prämie an die Antragsteller auszahlt, gibt es eine Prüfung durch das Umweltbundesamt. Das nimmt oft so viel Zeit in Anspruch, dass sich bereits seit dem Frühjahr die Auszahlungen stark verzögern. Da sollte man erst recht eigene Fehler vermeiden.
Wer ein Firmenfahrzeug fährt, darf nicht versuchen, das Auto unter seinem eigenen Namen nochmals beim Umweltbundesamt anzumelden. Neben dem Kennzeichen ist auch die Fahrgestellnummer hinterlegt, sodass die THG-Prämie nur einmal pro Jahr und Fahrzeughalter ausgezahlt wird. Auch eine Anmeldung des elektrischen Firmenwagens bei einem anderen THG-Anbieter sorgt nicht für eine doppelte Auszahlung.
Ähnlich sieht es bei einem Halterwechsel aus. Wenn der Erst- oder Vorbesitzer das Elektroauto bereits zur THG-Prämie angemeldet hat, kann man dies im laufenden Kalenderjahr kein zweites Mal tun. Dabei ist es unwichtig, ob man das erstandene E-Auto bei einer anderen THG-Agentur anmeldet (THG-Anbieter bei Stiftung Warentest).
Das Umweltbundesamt stellt auch bei einem neuen Kennzeichen, einem Halterwechsel oder einer neuen Agentur fest, dass das Elektroauto oder der E-Roller bereits in diesem Jahr zur THG-Prämie angemeldet wurde (hier gibt's das meiste Geld). Ein doppelter Antrag wird abgelehnt.
Für den Betrieb einer Ladesäule gibt es nur dann die THG-Prämie, wenn sie auch wirklich für jedermann zugänglich ist. Das bedeutet jedoch nicht rund um die Uhr. Wer daher zum Beispiel einen Firmenparkplatz hat, der nach Geschäftsschluss abgeschlossen wird, kann den dortigen Ladepunkt trotzdem beim Umweltbundesamt anmelden. Er muss nur zu bestimmten Zeiten am Tag zugänglich sein.

Wenn die eigene Ladestation zu bestimmten Zeiten öffentlich zugänglich ist, gibt es die Chance auf Erhalt einer THG-Prämie.
Bild: AUTO BILD MONTAGE Wallbox / Roman Rätzke
Die Ladesäule muss nach Installation und Inbetriebnahme der Bundesnetzagentur gemeldet werden, sodass sie ins offizielle Register aufgenommen werden kann. Das sorgt dafür, dass die Säule mit ihren technischen Daten wie Zugang, Ladestecker und Ladegeschwindigkeit auch in den zahlreichen Apps und Navigationssystemen angezeigt wird.
Die Prämie wird dann ausgezahlt, wenn der Betreiber des Ladepunktes den genauen Standort und die offizielle Registrierungsnummer (EVSE-ID) meldet. So bekommt der Serviceanbieter per Netzwerk einen Zugriff auf den oder die einzelnen Ladepunkte, oder der Inhaber der Ladesäule meldet die Verbrauchsdaten einmal pro Monat/Quartal an das jeweilige Unternehmen, das diese Daten schließlich an das zuständige Umweltbundesamt weitergibt.
Anbieter der THG-Prämie im Test
Empfehlenswert laut Stiftung Warentest | Erfüllen die Mindestanforderung nicht |
|---|---|
ADAC | Braun.edl |
CO2 Auto | Carsync |
HUK | Eautocash |
EnBW | E-bonus |
Energy Market Solutions | Elektrovorteil |
2oCean.de | Emobility Energy |
Klima-quote.de | Geld für Eauto |
Wirkaufendeinzertifikat.de | Instadrive |
Fairnergy | Inno2fleet |
Maingau Energy | Juicify |
Quotando | Lichtblick |
Stromfahrer.sh | M3e |
My Green Cashback | |
Polarstern | |
Quotix | |
Robinquood | |
The Mobility House | |
The Quota House | |
THG Börse | |
Think Mobility Green | |
Udo | |
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Aktuell gibt es pro Kilowattstunde eine Vergütung von mindestens 15 Cent. Wird die Ladesäule komplett oder anteilig lokal mit Wind- und/oder Solarenergie betrieben, steigt die Vergütung pro Kilowattstunde auf bis zu 35 Cent.
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