Carsharing: Bußgeld-Gebühr und Selbstbeteiligung
Wenn Carsharing zur Kostenfalle wird

—
Wer nur selten ein Fahrzeug braucht, für den ist Carsharing eine günstige Alternative zum eigenen Pkw. Doch auch beim geteilten Auto gilt: Bei Unfällen oder Ordnungswidrigkeiten kann's für den Fahrer teuer werden!
Der Unterhalt eines eigenen Autos ist teuer – ärgerlich, wenn es dann häufig ungenutzt bleibt. Immer mehr Autofahrer greifen als Alternative zum eigenen Auto auf Carsharing-Angebote zurück. Doch auch beim geliehenen Auto fallen mitunter Kosten an, mit denen man nicht rechnet. Für Ordnungswidrigkeiten etwa wird von den Autoverleihern in der Regel eine Bearbeitungsgebühr erhoben, die dann zusätzlich zum Bußgeld gezahlt werden muss. Car2Go etwa berechnet für jede Ordnungswidrigkeit pauschal zehn Euro, bei Abschleppvorgängen sogar 50 Euro. Muss das Unternehmen ein ordnungswidrig abgestelltes Auto selbst umparken, werden ebenfalls 50 Euro in Rechnung gestellt. DriveNow berechnet solche Fälle ähnlich: 18 Euro für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten, 25 Euro fürs Abschleppen und ebenfalls 50 Euro für ein falsch abgestelltes Fahrzeug. Bei stationsgebundenen Anbietern wie Flinkster ist das Risiko des Falschparkens geringer, da am Ende der Fahrt feste Stellplätze angesteuert werden. Wird ein Fahrzeug während der Mietdauer falsch geparkt, fällt eine Gebühr von fünf Euro an.
Vollkasko mit hoher Selbstbeteiligung
Kostspieliger kann es bei Unfällen werden. Zwar sind die kommerziellen Carsharing-Anbieter beim Versicherungsschutz nicht kleinlich: Die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung etwa beträgt oft bis zu 100 Millionen Euro, und für Schäden am Auto greift ein Vollkaskoschutz. Die Kaskoversicherung sieht jedoch im Schadensfall eine Selbstbeteiligung vor. Der Selbstbehalt kann zum Beispiel 500 Euro betragen wie beim privaten Carsharing über Internetplattformen wie Tamyca und Autonetzer. Bei den kommerziellen Anbietern sind eher 1000 Euro die Norm, Flinkster fordert sogar 1500 Euro. Viele Firmen bieten dem Kunden an, gegen Aufpreis den Selbstbehalt zu senken. Bei Flinkster etwa kann die Selbstbeteiligung gegen eine Gebühr von 90 Euro im Jahr auf 300 Euro gesenkt werden. Car2go bietet die Möglichkeit den Selbstbehalt von 500 auf null Euro zu ändern – gegen eine monatliche Gebühr von 9,90 Euro. Bei DriveNow kann die Selbstbeteiligung für einen Euro pro Fahrt von 750 auf 350 Euro reduziert werden.
Private Anbieter – besondere Konditionen
Wer sein Auto privat über tamyca.de oder autonetzer.de zur Miete anbietet, braucht sich übrigens keine Sorgen machen, dass die eigene Kfz-Versicherung für Schäden aufkommen muss. Kommt ein Mietvertrag zustande, greift für die Zeit der Anmietung eine gesonderte Versicherung (Haftpflicht und Vollkasko), die zur Leistung von Tamyca beziehungsweise Autonetzer gehört. Beide Unternehmen arbeiten dazu mit der R+V-Versicherung zusammen. Bei Schäden am Auto, die während der Anmietung entstanden sind, wird daher auch der Schadenfreiheitsrabatt des Halters nicht tangiert. Für den Mieter des Autos setzt R+V allerdings gewisse Konditionen voraus: fester Wohnsitz in Deutschland, drei Jahre Führerschein, Mindestalter 23 Jahre, sowie ein Höchstalter von 69 Jahren. Das Auto wiederum darf nicht älter als 20 Jahre und nicht mehr als 250.000 Kilometer gelaufen sein. Außerdem darf der Neuwert des Fahrzeuges 100.000 Euro nicht überschreiten, und die Motorleistung kann maximal 200 Kilowatt betragen. Die Kosten für die Versicherung trägt der Mieter. Sie richten sich nach der Dauer der Anmietung. Bei Tamyca etwa fallen bei einer Kurzzeitmiete bis vier Stunden 4,90 Euro für die Versicherung an. Bei einer längeren Anmietung werden pro angefangene 24 Stunden 7,30 Euro berechnet.
Auch kleine Kratzer können teuer werden

Car2Go-Fahrzeug: Schäden des Autos können über den Touchscreen vor der Fahrt angegeben werden.
Genaues Prüfen erspart spätere Kosten
Die Beweispflicht von Schäden liegt beim Anbieter. Werden etwa Schrammen am Auto festgestellt, können diese nicht einfach dem letzten Mieter zugeschrieben werden. Denn Bagatellschäden können auch in der Standzeit zwischen zwei Nutzungen entstehen. Zudem können kleinere Macken, wie Steinschläge in der Windschutzscheibe, bei einer Übergabe bei schlechtem Wetter schnell übersehen werden. Um ihre Kunden nicht zu vergraulen, verzichten Carsharing-Unternehmen in solchen Fällen meist auf juristischen Streit. Dennoch ist eine genaue Bestandsaufnahme von Schäden bei Mietantritt zu empfehlen, um späteren Überraschungen vorzubeugen. Bei Car2Go kann der Kunde über den Touchscreen in der Mittelkonsole des Smarts den Zustand des Fahrzeugs beschreiben oder Schäden melden. Auch bei DriveNow können Schäden über ein eingebautes Interface angezeigt und bei Bedarf über die kostenfreie Telefonfunktion gemeldet werden. Bei privaten Anbietern ist zu empfehlen, vor Fahrtantritt ein Übergabeprotokoll auszufüllen.
In der Bildergalerie erfahren Sie, wie hoch die Selbstbeteiligung bei verschiedenen Carsharing-Anbietern ausfällt.
Service-Links