Ein Elektroauto-Besitzer aus Oberbayern versteht die Welt nicht mehr: Kürzlich erhielt er laut "Münchner Merkur" einen Bußgeldbescheid wegen Falschparkens. Insgesamt stellte ihm die Stadt Wolfratshausen 68,72 Euro in Rechnung.
Laut dem Halter ging es um ein Elektroauto seiner Firma, das an einer öffentlichen Ladesäule des regionalen Energieversorgers Strom zapfte. Manfred M. spricht von "Abzocke" und weist darauf hin, dass sein elektrischer Dienstwagen nur notgedrungen dort parkte, um den Akku zu füllen. Ganze 69 Minuten lud das E-Auto laut des Besitzers Strom in Wolfratshausen, danach war die Ladesäule wieder frei.

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Elektroautos nicht automatisch von Gebühren befreit

Elektroautos an Ladesäulen-Parkplätzen sind allerdings nicht grundsätzlich von Parkgebühren befreit. Nach dem Elektromobilitätsgesetz (EmO) von 2015 sind "Bevorrechtigungen" unter anderem "im Hinblick auf das Erheben von Gebühren für das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen" möglich.
Die Stadtverwaltung hat auf die Beschwerde bereits reagiert: "Es ist sicherlich ärgerlich für den Fahrzeugführer, wenn er im guten Glauben war, dass ein Ladevorgang automatisch auch einen Erlass der Parkgebühr mit beinhaltet", so der Bürgermeister im "Merkur". Er weist aber darauf hin, dass Parkgebühr und Ladegebühr zweierlei sei.

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Bald parken E-Autos in Bayern drei Stunden kostenlos

Schwacher Trost: Ab 1. April müssen Elektroauto-Besitzer aus Bayern keine Parkgebühren an bayerischen Ladesäulen mehr fürchten. Denn die Landesregierung beschloss Ende vergangenen Jahres, die Parkgebühren für E-Autos in Bayern grundsätzlich zu streichen. Dann können Elektroautos, Plug-in-Hybride und Wasserstoffautos überall in Bayern bis zu drei Stunden kostenfrei parken.
Allerdings bleiben die sogenannten Blockiergebühren, die von den Energieversorgern erhoben werden, wenn man das Elektroauto über einen gewissen Zeitraum am Ladekabel hängen lässt – und damit die Lademöglichkeit über eine längere Zeit blockiert.