Alte Führerscheine müssen nach der sogenannten dritten Führerscheinrichtlinie der EU bis spätestens Januar 2033 in den neuen EU-Führerschein im Scheckkarten-Format umgetauscht werden. Damit die Ämter dabei nicht überlastet werden, hat das Bundesverkehrsministerium für den Führerschein-Umtausch stufenweise Fristen festgesetzt – je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr greift die Umtauschpflicht daher schon deutlich früher.
Die erste Frist läuft bereits am 19. Januar 2022 ab: Sie gilt für alle Geburtsjahrgänge von 1953 bis 1958, deren aktuelles Dokument vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde!
Führerscheine, die nicht rechtzeitig umgetauscht werden, verlieren ihre Gültigkeit (nur das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis!). Da aktuell allerdings viele Ämter wegen Corona überlastet sind, gilt für die betroffenen Jahrgänge noch eine Kulanzfrist bis Mitte des Jahres, wie die Tagesschau berichtet.
Umgetauscht werden müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden – unabhängig ob noch der alte, oft als "Lappen" bezeichnete graue Führerschein, der rosa Führerschein oder schon ein Führerschein im Scheckkarten-Format. Ziel der EU-Richtlinie ist es, das Nebeneinander unterschiedlicher nationaler Regelungen und der mehr als 110 verschiedenen Führerscheine in Europa zu beenden sowie mehr Schutz vor Fälschungen herzustellen. 

Führerschein-Umtausch: Alle Fristen im Überblick

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis einschließlich 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers ausschlaggebend:
• vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
• 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
• 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
• 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
• 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:
• 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
• 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
• 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
• 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
• 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
• 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
• 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
• 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Ein freiwilliger Umtausch vor der jeweiligen Frist ist jederzeit möglich!

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Wie lange ist der neue Führerschein gültig?

Pkw-Führerscheine der Klasse B, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind zukünftig nicht mehr unbegrenzt gültig, sondern nur noch 15 Jahre lang – danach müssen sie erneuert werden. Eine Wiederholung der Fahrprüfung ist dafür aber nicht nötig, es reicht die erneute Beantragung beim zuständigen Straßenverkehrs- oder Ordnungsamt. In Deutschland wird bei der Verlängerung des Pkw-Führerscheins auch auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet. Wer vergisst, seinen Führerschein rechtzeitig zu erneuern, der muss keine schwerwiegenden Folgen befürchten. Neben einem Verwarnungsgeld gibt es lediglich die Aufforderung, sich um die Verlängerung des Führerscheins zu kümmern.

Wie funktioniert der Umtausch?

Der Umtausch ist nur bei der örtlichen Führerscheinstelle möglich. Dort kann der Antrag auf den neuen Führerschein gestellt werden. Dafür sollten Sie unbedingt folgende Dokumente bei sich haben:
• Biometrisches Passfoto
• Personalausweis oder Reisepass
• Alter Führerschein
• Bei Führerscheinen vor 1999 und Ausstellung von anderer Führerscheinstelle: Karteikartenabschrift der Führerscheinstelle, die den Führerschein zuletzt ausgestellt hat (nicht älter als sechs Wochen)
Zudem wird für den Umtausch eine Gebühr von rund 25 Euro fällig. Eine erneute Prüfung oder Untersuchung ist beim Antrag für den normalen Pkw-Führerschein und auch beim Motorradführerschein nicht nötig. Andere Führerscheine (Klasse C, D) sind ohnehin nur begrenzt gültig und erfordern bei Verlängerung ggf. eine Gesundheitsprüfung.
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Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Wer mit einem abgelaufenen Pkw- oder Motorradführerschein unterwegs ist, riskiert nicht gleich ein Bußgeldverfahren. Mit einem abgelaufenen Führerschein zu fahren, ist keine Straftat. Die Fahrerlaubnis behält grundsätzlich ihre Gültigkeit, lediglich das Dokument ist abgelaufen. Dennoch müssen Sie mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 10 Euro rechnen.

Sind auch Motorradführerscheine (Klasse A) betroffen?

Auch der Motorradführerschein (Klasse A) ist nicht mehr unbefristet gültig, zukünftig muss auch er spätestens alle 15 Jahre verlängert werden. Wie beim Pkw-Führerschein sind eine nochmalige Prüfung oder ein Gesundheitszeugnis nicht nötig. Für ältere Motorradführerscheine gelten die gleichen Tauschfristen wie beim Pkw-Führerschein.

Was gilt für den Lkw-Führerschein (Klasse C)?

Die Fahrerlaubnis für Lkw ist schon länger zeitlich begrenzt und deutlich kürzer befristet. Die Klassen C1 und C1E sind, wenn sie vor 2013 ausgestellt wurden, grundsätzlich bis zum 50. Lebensjahr gültig; danach wird eine Verlängerung nötig, für die eine Gesundheitsuntersuchung und ein augenärztlicher Test benötigt werden. C1- und C1E-Führerscheine jüngeren Datums sowie alle Führerscheine nach der ersten Verlängerung sind grundsätzlich nur noch fünf Jahre gültig. Nur Autofahrer, die den alten Führerschein der Klasse 3 (ausgestellt bis 31. Dezember 1998) umschreiben lassen, können die Klassen C1 und C1E unbefristet nutzen.
Die Führerscheine für die schweren Lkw der Klassen C und CE sind ebenfalls nur fünf Jahre gültig und müssen dann – unter Vorlage eines ärztlichen Attests und eines Sehtests – verlängert werden. Wer einen alten Führerschein der Klasse 2 besitzt, der hat die Führerscheinklassen bis zum 50. Lebensjahr ohne ärztliche Untersuchung inne und muss erst dann alle fünf Jahre verlängern. Wurde die Klasse CE auf Basis eines alten Klasse-3-Führerscheins erteilt, wird zusätzlich die Schlüsselnummer 79 ("CE 79") eingetragen. Auch dann sind nach dem 50. Lebensjahr alle fünf Jahre ein ärztliches Gutachten und ein Sehtest fällig.
Zusammen mit den nötigen Untersuchungen kostet die Verlängerung des Lkw-Führerscheins rund 150 bis 200 Euro. Achtung: Anders als beim Pkw-Führerschein drohen beim Lkw-Fahren mit einem abgelaufenen Führerschein höhere Strafen. Hier macht die Justiz nämlich keine Unterscheidung, ob der Fahrer jemals eine Fahrerlaubnis hatte oder nicht. Das führt mindestens zu einer Geldstrafe, im schlimmsten Fall wird sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr fällig. Wer vergessen hat, den Führerschein rechtzeitig zu verlängern, der kann das innerhalb weniger Wochen oder Monate problemlos nachholen – er darf nur in diesem Zeitraum keinen Lkw fahren. Erst nach mehreren Jahren muss man damit rechnen, eine erneute Prüfung ablegen zu müssen.

Wie lange gilt der Busführerschein (Klasse D)?

Für Bus-Führerscheine der Klassen D1, D1E, D und DE gelten die gleichen Fristen wie für Lkw. Das heißt, nach fünf Jahren muss der Führerschein erneuert werden. Busfahrer müssen neben dem Passbild und einem augenärztlichen Gutachten auch eine Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung vorlegen und einen erfolgreich absolvierten Funktions- und Leistungstest nachweisen. Auch hier droht im Falle einer versäumten Verlängerung ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Von

Michael Gebhardt