Kfz-Versicherung zahlt Abschleppkosten
Werden die Abschleppkosten übernommen?

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Ist das Auto nach einem Unfall nicht mehr fahrtüchtig und muss abgeschleppt werden, können die Kosten in einigen Fällen bei der Kfz-Versicherung geltend gemacht werden.
Unfälle oder Autopannen passieren schnell und sind eine teure Angelegenheit. Besonders ärgerlich ist es, wenn der Wagen nicht mehr fahrbereit ist und abgeschleppt werden muss. Dann werden nämlich auch noch die Abschleppkosten fällig – allerdings nicht immer. Denn in einigen Fällen zahlt die Kfz-Versicherung die Abschleppkosten. Dafür müssen allerdings ein paar Voraussetzungen erfüllt sein.
Wann zahlt die Versicherung die Abschleppkosten?
• Unverschuldeter Unfall: Ist ein Unfall passiert, zahlt die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Abschleppkosten. Aber nur wenn Sie keine Mitschuld tragen (AG Coburg, Az.: 15 C 466/17). Trotzdem sind die Geschädigten in der Pflicht, die Kosten gering zu halten. Es ist allerdings nicht erforderlich, Marktforschung zu betreiben, um den günstigsten Abschleppdienst zu finden. Die Kosten sollten aber im ortsüblichen Rahmen liegen.
• Selbstverschuldeter Unfall: Für den Unfallverursacher übernimmt die Kfz-Versicherung die Abschleppkosten nur, wenn er eine Teil- oder Vollkasko-Versicherung abgeschlossen hat. Auch hier gilt: Die Kosten sind möglichst gering zu halten.
• Panne: Ob die Kfz-Versicherung bei einer Panne den Abschleppdienst bezahlt, hängt vom gewählten Tarif ab. In der Regel ist dafür ein sogenannter Schutzbrief erforderlich, der zur Versicherungspolice hinzugebucht werden kann.
• Abschleppen durch Freunde und Familie: Auch wenn Freunde oder Familienmitglieder das Abschleppen nach einem Unfall übernehmen, gibt es dafür Geld von der Kfz-Versicherung. Vorausgesetzt man trägt keine Mitschuld oder hat eine Kaskoversicherung. Als Entschädigung gibt es in der Regel die Hälfte des ortsüblichen Abschlepp-Tarifs.
• Selbstverschuldeter Unfall: Für den Unfallverursacher übernimmt die Kfz-Versicherung die Abschleppkosten nur, wenn er eine Teil- oder Vollkasko-Versicherung abgeschlossen hat. Auch hier gilt: Die Kosten sind möglichst gering zu halten.
• Panne: Ob die Kfz-Versicherung bei einer Panne den Abschleppdienst bezahlt, hängt vom gewählten Tarif ab. In der Regel ist dafür ein sogenannter Schutzbrief erforderlich, der zur Versicherungspolice hinzugebucht werden kann.
• Abschleppen durch Freunde und Familie: Auch wenn Freunde oder Familienmitglieder das Abschleppen nach einem Unfall übernehmen, gibt es dafür Geld von der Kfz-Versicherung. Vorausgesetzt man trägt keine Mitschuld oder hat eine Kaskoversicherung. Als Entschädigung gibt es in der Regel die Hälfte des ortsüblichen Abschlepp-Tarifs.
Was bringt ein Kfz-Schutzbrief?
Der Kfz-Schutzbrief übernimmt eine ähnliche Funktion wie eine Mitgliedschaft im Automobilclub. Wobei der Schutzbrief oft nicht ganz so umfassend ist wie die Automobilclub-Mitgliedschaft – dafür ist er um einiges günstiger. Auch hier sind Abschleppen, Pannendienst und Bergen des Fahrzeugs enthalten. Auch Übernachtungen (sofern notwendig) und die Rückreise zum Heimatort sind durch den Schutzbrief gedeckt. In der Regel gibt es aber einen Deckel für die Erstattungen, darüber sollte man sich bei der jeweiligen Kfz-Versicherung informieren. Der Schutz gilt bei den meisten Anbietern auch im europäischen Ausland. Der Automobilclub hingegen hat oft höhere Erstattungsgrenzen. Hinzu kommen andere Vorteile wie Rabatte oder Magazine. Und: Der Kfz-Schutzbrief gilt nur für das versicherte Auto. Die Mitgliedschaft im Automobilclub ist hingegen personengebunden und gilt meist für die ganze Familie.
Muss immer in die nächste Werkstatt abgeschleppt werden?
Mit dieser Frage haben sich bereits viele Richter beschäftigt. In der Regel muss der Wagen in die nächstgelegene Werkstatt abgeschleppt werden. Denn das entspricht der Pflicht, die Kosten möglichst gering zu halten. Allerdings gibt es auch Fälle, in denen die nächste gelegene Werkstatt nicht die günstigste Möglichkeit ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ...
• ... die Reparaturen nur in einer Spezialwerkstatt oder der Werkstatt des Vertrauens durchgeführt werden können.
• ... hohe Zusatzkosten entstehen. Zum Beispiel durch Reisekosten, wenn der Wagen abgeholt wird.
• ... die Werkstätten geschlossen haben. Dann kann der Wagen auf Kosten der Versicherung beim Abschleppunternehmen geparkt werden.
• ... hohe Zusatzkosten entstehen. Zum Beispiel durch Reisekosten, wenn der Wagen abgeholt wird.
• ... die Werkstätten geschlossen haben. Dann kann der Wagen auf Kosten der Versicherung beim Abschleppunternehmen geparkt werden.
Und bei einem Totalschaden?
Hat der Wagen einen offensichtlichen Totalschaden, wird nur noch der Abtransport zur Verwertungsstelle von der Kfz-Versicherung gezahlt (LG Stuttgart, Az. 8 0 434/11). Möchte man den Wagen trotzdem instand setzen lassen, müssen die Kosten selbst gezahlt werden. Anders liegt der Fall, wenn das Vorliegen eines Totalschadens nicht gleich ersichtlich ist. Dann zahlt die Versicherung die Überführung in die Werkstatt. Dort nimmt ein Gutachter die Einschätzung des Schadens vor. Auch wenn hier nachträglich ein Totalschaden festgestellt wird, muss die Kfz-Versicherung die Kosten übernehmen.
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