Ab Februar 2010 darf ein Lübecker beispielsweise weiterhin mit den Kürzel HL fahren, auch wenn er nach Kiel umzieht. Auch bei Gebrauchtwagen kann das Kfz-Kennzeichen am Auto bleiben, sofern der Vorbesitzer das Kennzeichen nicht behalten will. "Wir kommen damit dem Wunsch zahlreicher Autobesitzer entgegen und leisten zugleich einen Beitrag zum Abbau von bürokratischen Schranken", so der Verkehrsminister von Schleswig Holstein Jost de Jager. Der Verzicht auf die Umkennzeichnung soll auch gelten, wenn mit dem Umzug ein Halterwechsel verbunden ist. Ihre neue Adresse müssen die Halter aber in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen.
Die Kfz-Steuer wird weiter von dem Finanzamt verwaltet, die für das Kennzeichen zuständig ist. Hessens Verkehrsminister Dieter Posch spricht sich sogar dafür aus, das Kennzeichen beim Umzug in ein anderes Bundesland beibehalten werden können. In Hessen wird die Versicherung über den Wohnortwechsel des Autobesitzers benachrichtigt, damit gegebenenfalls die Prämien angepasst werden können.