Die Präsentation des neuen Tesla Roadster am 15. Oktober 2026 in Texas war bahnbrechend! Was Tesla-Boss Elon Musk während der Weltpremiere gezeigt hat, glich eher einer Szene aus einem Science-Fiction-Film oder einer Zaubervorstellung der Ehrlich Brothers.
Tesla ließ den elektrischen Supersportwagen nicht nur kopfüber über eine Rampe fahren. Mithilfe von Raketendüsen löste sich der Prototyp anschließend von der Rampe, drehte sich in der Luft und landete wieder auf seinen Rädern. Später "sprang" der Roadster sogar über mehrere andere Tesla-Modelle. Damit stellt sich eine Frage, die bei Autos normalerweise keine Rolle spielt: Reicht für den Tesla Roadster eigentlich noch der herkömmliche Führerschein, oder brauchen seine Fahrer künftig auch einen Flugschein?

Die besten Autos über 500 PS im Test

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Nur die "Rocket"-Variante kann "fliegen"

Die Frage stellen wir natürlich mit einem Augenzwinkern, aber ganz abwegig ist sie nicht. Der Tesla Roadster wird auf der Homepage aktuell in mehreren Versionen angeboten: Die "Performance"-Variante für jedermann verfügt nicht über Flugfähigkeiten. Die limitierte "Thrust"-Variante hat zwar Beschleunigungsdüsen, fliegt aber auch nicht.
Anders die "Rocket"-Version, die Tesla nur an ausgewählte Kunden abgeben will. Der Hersteller bezeichnet sie selbst als "air ready", spricht von einem "full flight system". Der einsitzige Rocket-Roadster verfügt über zehn Kaltgasdüsen rund um das Fahrzeug, mit denen er sich in die Lüfte erhebt und das Manöver steuern kann. Tesla-Entwicklungschef Lars Moravy erklärte bei der Vorstellung, dass die Düsen mit rund 600 Litern Druckluft arbeiten.
Tesla Roadster Präsentation 2026 mit Flugmodus
Macht auch auf dem Boden eine gute Figur: der neue Tesla Roadster.
Bild: Tesla/via REUTERS
Unternehmenschef Elon Musk sagte über den Roadster: "Er kann im Grunde wie eine Rakete fliegen." Gleichzeitig schränkte Musk selbst die Aussichten auf eine weltweite Zulassung als Flugzeug ein: "Ich bin mir nicht sicher, ob es in allen Rechtsgebieten unbedingt legal ist." Genau dieser Satz dürfte entscheidend sein. Denn nur weil ein Auto technisch abheben kann, darf es das noch lange nicht im öffentlichen Raum.

Zulassung als Luftfahrzeug nötig

Sobald ein Auto tatsächlich als Luftfahrzeug betrieben wird, kommen zusätzlich zum Straßenverkehrsrecht umfangreiche luftfahrtrechtliche Anforderungen ins Spiel. Für einen als Luftfahrzeug vermarkteten Roadster würde sich deshalb zunächst eine grundlegende Frage stellen: Was ist dieses Fahrzeug luftfahrtrechtlich überhaupt? Gerade neuartige Personendrohnen zeigen, wie aufwendig die Sache werden kann.
Die europäische Luftfahrtbehörde EASA hat für derartige VTOL-Fluggeräte eigens technische Anforderungen entwickelt, weil solche Konstruktionen nicht in die bestehenden Regeln für klassische Hubschrauber und Flächenflugzeuge passen.
Falls der Roadster also als Luftfahrzeug zugelassen werden könnte, bräuchte der Fahrer auch eine Flugerlaubnis neben dem herkömmlichen Autoführerschein der Klasse B. Welcher Flugschein erforderlich wäre, das hinge von der luftfahrtrechtlichen Einstufung des Roadsters ab.

Einfach an der Ampel abheben? Wohl kaum

Der Traum aller Autofahrer: Stau voraus, Düsen an, abheben, über den Stau fliegen. Aber wäre das überhaupt möglich? Angenommen, der Roadster wäre ein zugelassenes Luftfahrzeug und der Fahrer hätte die entsprechende Erlaubnis, würde in Deutschland das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) einen Strich durch die Rechnung machen.
Tesla Roadster Präsentation 2026 mit Flugmodus
Irre: Auch ein seitlicher Überschlag war Teil der Wahnsinns-Präsentation.
Bild: Tesla/via REUTERS
§ 25 LuftVG schreibt vor, dass Luftfahrzeuge außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze grundsätzlich nur starten und landen dürfen, wenn der Grundstückseigentümer bzw. Berechtigte zugestimmt und die Luftfahrtbehörde eine Erlaubnis erteilt hat. Und die hätte mit spontanen Starts auf öffentlichen Straßen sicher ein Problem.

Viel Aufwand für wenige Sekunden Flug

Natürlich spielt auch die Wirtschaftlichkeit eine Rolle für Tesla: Der Hersteller müsste einen erheblichen Entwicklungs- und Zulassungsaufwand betreiben, damit aus dem Prototyp ein regulär nutzbares Luftfahrzeug wird. Gleichzeitig wäre der praktische Vorteil überschaubar: Starten und Landen dürfte der Besitzer nicht nach Belieben.
Recht treffend fasst es Gene Munster vom Tesla-Investor Deepwater Asset Management zusammen: "Es war ein technisches Showstück ohne kommerziellen Wert, abgesehen davon, dass traditionelle Autohersteller in Verlegenheit gebracht wurden." Und auch technische Hürden dürften dagegen sprechen: Der Druckluft-Behälter für die Jetdüsen fasst nur rund 600 Liter "Treibstoff" – für ausgiebige Rundflüge dürfte das nicht reichen.
Aktuell plant Tesla, den Roadster 2028 in Produktion zu bringen. Ob dann wirklich Privatkunden durch die Luft fliegen? Der spektakuläre Roadster wird seine Flugkünste voraussichtlich eher auf abgesperrtem Gelände zeigen als im morgendlichen Berufsverkehr.