Bei Volkswagen gilt seit dem 1. Juni eine verschärfte Dienstwagenrichtlinie, die es in sich hat. Hintergrund: Der Konzern muss sparen, schaut daher auch bei der privaten Nutzung von Dienstwagen genauer hin. Ergebnis: Die Bestimmungen für die Nutzung wurden erheblich verschärft. So ist das Verleihen von Dienstwagen an Dritte, beispielsweise für eine Urlaubsfahrt, nicht mehr erlaubt.
Begründet wurde das Einschreiten nicht nur mit Kostendruck durch gestiegene Kraftstoffpreise, sondern auch "zur Klarstellung des Geschäftszwecks und zur Vermeidung von Nutzungsmustern, die nicht dem Regelungszweck entsprechen". Die Neujustierung erfolgte durch ein Rundschreiben an die Belegschaft. Der Konzernbetriebsrat hat das inzwischen offiziell bestätigt.

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Dienstwagen an Dritte verliehen

Bisher war demnach die Dienstwagen-Policy sehr großzügig ausgelegt, was offenbar vom Personal sorglos ausgenutzt wurde. So liehen VW-Mitarbeiter ihre Dienstwagen offenbar an Dritte bzw. Familienangehörige aus, die damit in Urlaub fuhren. Auch die Tank- und Ladekarten des Unternehmens seien dabei weitergegeben worden.
Wallbox Ladesäule
Lade- und Tankkarten wurden von VW-Berechtigten offenbar an Familienmitglieder weitergegeben – damit ist zukünftig Schluss.
Bild: Getty
Ein besonders krasser Fall kursiert: Demnach soll ein VW-Mitarbeiter dem Nachwuchs seinen California-Campingbus für eine dreiwöchige Europa-Tour geliehen haben – inklusive Tankkarte. "Es ist schade, dass durch schwarze Schafe die gesamte Belegschaft Nachteile hinnehmen muss“, so ein Konzernangehöriger gegenüber AUTO BILD.

Vorliebe für Premiumkraftstoffe

Aufgefallen war dem Controlling auch, dass Inhaber von Tankkarten bevorzugt Premiumkraftstoffe tankten. Die Wagenwäsche per Bonuskarte wurde offenbar ebenfalls auffallend häufig genutzt – auch andere Fahrzeuge profitierten wohl davon.
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PS-starke Modelle wie das Elektroauto VW ID.5 GTX dürfen von Angehörigen unter 23 Jahren nur noch dann fahren werden, wenn der Dienstwagen-Berechtigte mit im Auto sitzt.
Bild: Olaf Itrich
Die Anpassungen der Dienstwagenregelung richten sich an PS-starke Modelle des Konzerns: GTI-, GTX- und R-Modelle dürfen von Personen unter 23 Jahren nur gefahren werden, wenn der Berechtigte daneben sitzt und mitfährt.

Monatliches Autowäschen-Limit

Es sind außerdem nur noch vier sogenannte Außenwäschen im Monat erlaubt. Premiumwäschen über 17 Euro sind ebenso wie Premiumkraftstoffe nicht mehr zugelassen. Auch darf die Tank- und Ladekarte ("Charge & Fuel") ausdrücklich nicht an Dritte weitergegeben werden.
Dienstwagen können weiterhin – neben dem VW-Angestellten – durch weitere "Berechtigte" privat genutzt werden. Doch sie dürfen das Fahrzeug nicht mehr dauerhaft nutzen, also zum Beispiel für eine Urlaubsreise.

Mehr Elektroautos als Dienstwagen im Einsatz

Die Anpassung der Policy geschieht vorbehaltlich weiterer Entwicklungen, zum Beispiel einer zukünftigen Steigerung der Spritpreise. Volkswagen hatte bereits vor Kurzem das kostenlose Betanken von Dienstwagen an den Werkstankstellen verboten. Die Größe des betroffenen Fuhrparks ist nicht bekannt, mutmaßlich betrifft die Neujustierung eine vier- bis fünfstellige Zahl von Fahrzeugen.
Parallel dazu will das Unternehmen den Ausbau der internen Elektroauto-Flotte erhöhen, also auch mehr vollelektrische Dienstwagen einsetzen. Ob und wann der VW-Fuhrpark zu 100 Prozent elektrisch fahren wird, ist bisher nicht bekannt.

Fazit

Einige bekommen den Hals offenbar nicht voll. Dieser Eindruck drängt sich auf, schaut man auf die bisherige Dienstwagen-Regelung von VW: Die großzügigen Details haben einige Mitarbeiter ermuntert, den Bogen zu überspannen. Insofern nur verständlich, dass dem ein Ende bereitet wird.