Diesel zurückgeben: Rücktritt von Finanzierung/Leasing
Kann ich meinen Diesel zurückgeben?

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Diesel-Fahrverbote stehen im Raum. Viele Fahrer von finanzierten oder geleasten Dieselautos fürchten einen Wertverlust und wollen die Selbstzünder zurückgeben. AUTO BILD erklärt, welche Möglichkeiten es gibt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil in Leipzig die Wege für die Einführung eines Diesel-Fahrverbots freigemacht. Viele Autofahrer, die noch eine Finanzierung oder einen Leasingvertrag laufen haben, sind nun besorgt und wollen ihren Selbstzünder zurückgeben. Immerhin könnte der überproportionale Wertverlust durch die Fahrverbote bei Rückgabe des Wagens (Leasing, Drei-Wege-Finanzierung) zu weiteren Kosten führen. Auch wenn der Wagen durchfinanziert ist, könnte das Gefühl überwiegen, auf einen längst verlorenen Posten einzuzahlen.
Doch ein finanziertes oder geleastes Dieselfahrzeug vor Ende der Verträge zurückzugeben, ist nicht so einfach. Immerhin sind die Kredit- und Leasingverträge auf eine bestimmte Zeit festgelegt und nicht für einen vorzeitigen Ausstieg vorgesehen. Doch es gibt ein paar Möglichkeiten, wie Dieselfahrer den Wagen unter Umständen vorzeitig zurückgeben können.

Die übliche gesetzliche Widerrufsfrist dauert 14 Tage. So lange können Autokäufer von Kredit- und Kaufvertrag zurücktreten.
Vor dem Hintergrund der Diesel-Fahrverbote häufen sich die Berichterstattungen über mögliche Schlupflöcher in Autokredit-Verträgen. Dabei handelt es sich in vielen Fällen um Fehler in den Vertragsunterlagen. Der Hintergrund: Sind die vom Gesetzgeber verlangten Pflichtangaben im Kreditvertrag unvollständig oder falsch, hat das zur Folge, dass die Widerrufsfrist (i.d.R. zwei Wochen) nicht beginnt. Der Autokäufer kann seine Finanzierung dementsprechend jederzeit widerrufen. Da es sich bei Autokrediten häufig um ein mit dem Autokauf verbundenes Geschäft handelt, wird mit dem Widerruf des Kredits auch der Autokauf widerrufen. Bei Erfolg kann der Wagen zurückgegeben werden. Diese Art des Rücktritts von der Autofinanzierung wird deswegen auch als Widerrufsjoker bezeichnet. Laut Anwaltskanzlei Dr. Lehnen & Sinnig sind insbesondere Kreditverträge der VW-Bank, Audi-Bank, Seat-Bank und Skoda-Bank betroffen. Aber auch andere Banken wie Santander Consumer Bank oder Targobank werden vor dem Hintergrund der unvollständigen Widerrufsbelehrungen genannt. Der Widerrufsjoker kann für Verträge ab dem 11. Juni 2010 angewendet werden. Zu diesem Zeitpunkt trat ein Gesetz in Kraft, das exakte Vorgaben für Widerrufs- und Rücktrittsbelehrungen macht. Am 13. Juni 2014 traten weitere Änderungen zum Widerrufsrecht in Kraft. Kreditverträge, die nach diesem Datum abgeschlossen wurden, könnten daher ebenfalls Fehler enthalten.
Bisher wurden vier solcher Fälle vor Gericht verhandelt (Landgericht Arnsberg, 17. November 2017, AZ: 2 O 45/17; Landgericht Berlin, 5. Dezember 2017, AZ: 4 O 150/16; Landgericht Ellwangen, 25. Januar 2018, AZ: 4 O 232/17; Landgericht München I, 9. Februar 2018, AZ: 29 O 14138/17). In allen vier Fällen wurde der Widerruf der Autokredite ermöglicht – das Auto kann zurückgegeben werden. Die Banken müssen die Darlehen zurückzahlen, dürfen jedoch die vereinbarten Zinsen und eine Nutzungsentschädigung einbehalten. Die Urteile sind jedoch noch nicht rechtskräftig.
Wichtig: Bevor Diesel-Besitzer nun versuchen ihren Widerruf zu erklären, sollten sie den Rat eines Anwalts einholen. Nicht alle Kreditverträge sind fehlerhaft. Außerdem ist der Widerruf selbst bei Dieselautos mit drohendem Wertverlust nicht immer wirtschaftlich sinnvoll. Wer diesen Schritt gehen will, sollte sich im Klaren darüber sein, dass sich kaum eine Bank dem Widerruf einfach so beugen wird, schließlich steht viel Geld auf dem Spiel. Es werden Anwaltskosten anfallen, bei denen zuvor abgeklärt werden sollte, ob sie von einer Rechtsschutzversicherung gedeckt sind. Die Stiftung Warentest berichtet, dass zudem viele dieser Fälle in einem Vergleich zwischen Bank und Kreditnehmer enden. Da hierzu in der Regel eine Verschwiegenheitsvereinbarung gehört, ist die Zahl dieser Fälle nicht bekannt.
Wer seinen finanzierten oder geleasten Diesel zurückgeben will, kann auch das Gespräch mit dem Händler suchen und so vielleicht zu einer Einigung kommen. Sind Kunden unzufrieden mit ihrem Wagen und wollen vorzeitig aus der Finanzierung aussteigen, sind manche Verkäufer gewillt ihren Kunden entgegenzukommen, wenn das neue Auto wieder im selben Autohaus finanziert oder gekauft wird. Ähnliches gilt für Leasing-Fahrzeuge. Die meisten Leasingverträge sind auf eine bestimmte Laufzeit ausgelegt und sehen keine vorzeitige Kündigung vor. Wer aber das Gespräch mit dem Händler sucht, wird vielleicht eine Möglichkeit finden, den Diesel frühzeitig zurückzugeben. Hier sind zum Beispiel Aufhebungsverträge eine gute Alternative. Oft verlangen die Leasinggeber jedoch eine Abstandszahlung zur Entschädigung. Wichtig: Diese Form der Rückgabe des finanzierten Diesels ist einzig von der Kulanz des Händlers abhängig.
Viele Autokredite räumen die Möglichkeit der vorzeitigen Tilgung ein: Der Kredit wird schon vor Fälligkeit vollständig abbezahlt, und das Auto geht in den Besitz des Kreditnehmers über. Jetzt kann der Wagen verkauft werden. Auch während der laufenden Finanzierung ist es möglich, ein Auto zu verkaufen. Wichtig ist, dass die Bank mit im Boot ist. Hier sollte eine Vereinbarung über die Tilgung der Restschuld getroffen werden. Zum Verkauf muss die Bank dann die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) herausgeben. Möglicherweise erhebt das Kreditinstitut eine Vorfälligkeitsentschädigung, da es auf die künftigen Zinseinnahmen verzichtet. Dies sollte unbedingt im Vorfeld im Kreditvertrag nachgelesen werden.
Leasingnehmer haben die Möglichkeit ihren Vertrag auf eine andere Person zu überschreiben. Mit dem Einverständnis des Leasinggebers übernimmt dann ein anderer den bestehenden Vertrag. Hierbei können jedoch Kosten für den Verwaltungsaufwand entstehen, die man in der Regel selbst zu tragen hat.
Die wichtigste Devise: nichts überstürzen. Wer seinen Diesel zurückgeben will, sollte vorher genau abwägen, welche Vor- und Nachteile sich dadurch auftun. Fakt ist: Aktuell gibt es noch keine genauen Vorgaben für die Diesel-Fahrverbote. Es ist nicht beschlossen, ob sie nur regional oder bundesweit, für welche Schadstoffklassen und mit welchen Sanktionen sie umgesetzt werden. Wer sich also ausschließlich aufgrund der aktuellen Debatte von seinem Selbstzünder trennen will, sollte vielleicht noch etwas abwarten und beobachten wie sich die Lage entwickelt.
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