Nach Großbritannien: Kilometersteuer für Elektroautos auch in Deutschland?
Extra-Steuer für E-Autos auch bei uns?

Großbritannien führt ab 2028 eine Kilometersteuer für Elektroautos ein. Der Grund: Der Staat verliert mit der Zeit Einnahmen aus der Kraftstoffsteuer. Könnte ein ähnliches Modell auch deutschen E-Autofahrern drohen? Eine Einordnung.
Bild: JET
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Elektroautos sind im Unterhalt häufig günstiger als vergleichbare Verbrenner: Strom ist günstiger als Kraftstoff, sie haben oft geringere Wartungskosten und sind in Deutschland von der Kfz-Steuer befreit. Doch je mehr Autofahrer auf E-Autos umsteigen, desto größer wird ein Problem für den Staat: Die milliardenschweren Einnahmen aus der Besteuerung von Benzin und Diesel gehen zurück.
Großbritannien zieht deshalb nun Konsequenzen. Ab dem 1. April 2028 sollen Fahrer reiner Elektroautos und Wasserstoffautos drei Pence pro gefahrener Meile (ca. 2,2 Cent/km) zahlen. Bei 15.000 Kilometern im Jahr kommen so etwa 330 Euro zusammen. Der tatsächliche Kilometerstand soll bei der jährlich vorgeschriebenen Fahrzeugprüfung erfasst werden.
Die britische Regierung begründet die Abgabe mit Fairness: Verbrennerfahrer zahlen mit jedem Liter Kraftstoff automatisch Steuern. E-Autofahrer leisten bislang keinen vergleichbaren Beitrag. Die neue Steuer soll die sinkenden Einnahmen zum Teil kompensieren und Elektroautos zugleich trotzdem günstiger stellen als Benziner und Diesel. Doch wie sieht es in Deutschland aus?
Auch in Deutschland steckt in jedem Liter Benzin oder Diesel ein hoher Steueranteil. Besonders wichtig ist die Energiesteuer, die als fester Betrag pro Liter erhoben wird. Egal wie teuer der Kraftstoff an der Tankstelle gerade ist, die Steuer beträgt immer:
- 65,45 Cent pro Liter Benzin
- 47,04 Cent pro Liter Diesel
Hinzu kommen der CO₂-Preis und 19 Prozent Umsatzsteuer. Autofahrer zahlen damit bei jedem Tankvorgang einen nicht unerheblichen Anteil Steuern. Ein Beispiel zeigt die Größenordnung: Ein Benziner mit einem Verbrauch von sieben Litern auf 100 Kilometer zahlt 4,58 Euro Energiesteuer pro 100 Kilometer. Bei einer Jahresfahrleistung von 15.000 Kilometern sind das rund 687 Euro Energiesteuer (Diesel: 2,82 Euro/100 Kilometer bzw. 423 Euro bei 15.000 Kilometer/Jahr).
Diese Einnahmen fallen bei einem Elektroauto weg. Zwar ist auch Strom nicht steuerfrei, die Belastung ist jedoch wesentlich geringer. Auf normalen Haushalts- und Ladestrom werden 2,05 Cent Steuer pro Kilowattstunde sowie Umsatzsteuer erhoben. Verbraucht ein E-Auto 20 Kilowattstunden auf 100 Kilometer, entfallen darauf gerade einmal 41 Cent Stromsteuer.
Für den Staat geht es dabei um viel Geld, das zeigte die befristete Steuersenkung im Mai und Juni 2026: Eine Reduzierung um brutto rund 17 Cent pro Liter für zwei Monate führte laut Bundesfinanzministerium zu Steuermindereinnahmen von 1,6 Milliarden Euro. Je mehr Verbrenner durch Elektroautos ersetzt werden, desto größer wird daher die Lücke im Bundeshaushalt.
Um ähnlich wie in Großbritannien eine kilometerabhängige Abgabe für Elektroautos einzuführen, wäre ein neues Gesetz oder eine umfassende Änderung der bestehenden Kfz-Steuer nötig. Beispielsweise durch eine fahrleistungsabhängige Ergänzung. Dann würde nicht allein das Halten des Autos, sondern zusätzlich die gefahrene Strecke besteuert.
Fraglich wäre jedoch, wie die gefahrene Strecke erhoben wird. In Großbritannien müssen Pkw jährlich zur technischen Untersuchung. In Deutschland steht die erste Hauptuntersuchung bei einem Neuwagen dagegen erst nach drei Jahren an, anschließend normalerweise alle zwei Jahre.
Denkbar wäre eine jährliche Selbstauskunft. Der Wert könnte später bei Hauptuntersuchung, Verkauf, Halterwechsel oder Stilllegung überprüft werden. Auch ein digitales Auslesen des Fahrzeugs wäre technisch möglich. Der bürokratische Aufwand wäre jedoch enorm. Hinzu käme, dass die Steuereinnahmen nicht explizit in die Erneuerung von Straßen flössen, sondern ganz normal dem Bundeshaushalt zugute kämen.
Höhere Energiesteuer auf Ladestrom
Eine generelle Erhöhung der Stromsteuer würde auch Menschen treffen, die gar kein Elektroauto besitzen. Entsprechend müsste man Ladestrom separat besteuern. An öffentlichen Ladesäulen ließe sich ein zusätzlicher Steuersatz vergleichsweise einfach erheben. Zu Hause müsste der Staat dagegen wissen, welcher Strom ins Fahrzeug fließt. Dafür wären separate Zähler oder spezielle Wallboxen notwendig. Plus: Wer sein E-Auto direkt mit der eigenen Photovoltaikanlage lädt, kauft keinen Strom bei einem Versorger.
Pkw-Maut für alle Antriebsarten
Sie könnte für Elektroautos, Benziner und Diesel gelten und nach Zeit, Strecke oder Fahrzeugklasse berechnet werden. Eine Vignette wäre einfach umzusetzen, würde Vielfahrer und Wenigfahrer jedoch gleichermaßen belasten. Eine kilometerabhängige Maut wäre gerechter, erfordert aber ein deutlich aufwendigeres Erfassungssystem. Dazu käme die Doppelbelastung: Verbrennerfahrer würden weiterhin Energiesteuer und CO₂-Preis beim Tanken zahlen und zusätzlich die neue Straßengebühr entrichten. Soll das vermieden werden, müsste das gesamte Steuersystem neu geordnet werden.
Erhöhung oder Umbau der Kfz-Steuer
Am einfachsten wäre vermutlich eine Reform der bestehenden Kfz-Steuer. Elektroautos könnten nach Ablauf der Steuerbefreiung stärker nach Fahrzeuggewicht, Leistung, Batteriegröße oder einem festen Jahressatz besteuert werden. Ein solches Modell wäre technisch wesentlich leichter umzusetzen als eine Kilometersteuer. Die tatsächliche Fahrleistung würde dabei allerdings keine Rolle spielen. Ein E-Auto, das nur 5000 Kilometer im Jahr bewegt wird, würde genauso hoch besteuert wie ein baugleiches Fahrzeug mit 30.000 Kilometern.
Gerade schwere und leistungsstarke Elektroautos könnten stärker belastet werden. Denn auch lokal emissionsfreie Fahrzeuge benötigen Straßenraum, verursachen Staus und belasten die Infrastruktur. Aktuell wäre eine solche Maßnahme politisch jedoch eher widersprüchlich, denn Deutschland hat die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektroautos gerade erst verlängert. E-Autos, die bis Ende 2030 erstmals zugelassen werden, können für bis zu zehn Jahre von der Steuer befreit werden (max. bis Ende 2035).
Fazit
Kurzfristig ist eine deutsche Kilometersteuer für Elektroautos eher unwahrscheinlich. Dafür spricht vor allem die aktuelle politische Richtung: Elektroautos sollen weiterhin gefördert und für Käufer attraktiver gemacht werden.
Hinzu kommt der erhebliche technische und administrative Aufwand. Deutschland besitzt bislang kein System, mit dem die Fahrleistung sämtlicher Pkw jährlich zuverlässig und manipulationssicher erfasst werden kann. Auch politisch wäre die Einführung heikel. Viele Käufer haben sich gerade wegen niedriger Betriebskosten und steuerlicher Vorteile für ein Elektroauto entschieden. Eine neue Abgabe könnte als nachträgliche Änderung der Spielregeln verstanden werden.
Langfristig wird Deutschland das Problem allerdings nicht ignorieren können. Wenn immer mehr Fahrzeuge elektrisch fahren, sinken die Einnahmen aus der Energiesteuer automatisch, während die Kosten für Straßen, Brücken und sonstige Infrastruktur bestehen bleiben.
Spätestens in den 2030er-Jahren könnte deshalb eine grundlegende Reform der Fahrzeug- und Verkehrssteuern auf die Tagesordnung kommen. Ob daraus eine Kilometersteuer, eine allgemeine Pkw-Maut oder eine höhere Kfz-Steuer wird, ist offen.
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