Das Bundeskabinett hat die Steuerbefreiung für Elektroautos bis zum Jahr 2035 verlängert. Konkret heißt das: Wird ein Elektroauto ab 1. Januar 2026 erstmals zugelassen, bleibt es bis zum 31. Dezember 2035 steuerfrei. Sollten Bundestag und -rat wie erwartet dem Gesetz zustimmen, tritt es in wenigen Wochen in Kraft.
Die Vergünstigung gilt allerdings nur für E-Autos, die als Neuwagen bis spätestens 31. Dezember 2030 zugelassen werden. Wird ein Elektroauto nach diesem Stichtag erstmals angemeldet, ist es sofort Kfz-steuerpflichtig. Außerdem gilt: Je später die Erstzulassung erfolgt, desto kürzer ist die Phase der Steuerfreiheit. (Überblick: E-Autos haben noch weitere Vorteile!)
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Was bisher noch nicht bekannt war: Auch Elektroautos, die bereits zugelassen sind, profitieren von der Verlängerung der Steuerfreiheit! Bisher hätte für alle E-Autos vor Zulassungstermin 1. Januar 2026 die Steuerfreiheit am 31. Dezember 2030 geendet. Nun läuft sie weiter, bis die Zehnjahresfrist erreicht ist. Wurde zum Beispiel ein Fahrzeug 2023 erstmals zugelassen, läuft nun seine Steuerfreiheit bis 2033 – das hat das Bundesfinanzministerium gegenüber AUTO BILD bestätigt.

Wie wird die Kfz-Steuer bei Elektroautos berechnet?

Anders als bei Verbrennern, deren Kraftfahrzeugsteuer sich nach einem Mix aus Hubraumgröße und Schadstoffausstoß berechnet, ist die Sache bei Elektroautos und wasserstoffbetriebenen Brennstoffzellenfahrzeugen anders geregelt. Sie sind – ungeachtet des veranschlagten Strommixes – lokal emissionsfrei, stoßen am Ort ihres Betriebs also kein CO2 aus. Daher wird die spätere Kfz-Steuer nach Gewicht berechnet.
Konkret gilt als Berechnungsgrundlage das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs. So werden je angefangene 200 Kilogramm 11,25 Euro fällig bis zur Höhe von 2000 Kilo. Zwischen 2000 und 3000 Kilogramm sind es 12,02 Euro, von 3000 bis 3500 Kilogramm 12,78 Euro. Auf diesen Betrag gibt es schließlich laut Gesetz 50 Prozent Nachlass.
Beispiele: Selbst für eine 3,1 Tonnen schwere elektrische Mercedes G-Klasse wären laut Rechner des Bundesfinanzministeriums nur 92 Euro fällig – pro Jahr. Die Steuer für einen deutlich leichteren Toyota bZ4X beläuft sich auf 74 Euro im Jahr. Ein BMW i3 mit dem größten Akku, der ein zulässiges Gesamtgewicht von 1730 Kilogramm erreicht, kostet jährlich 50 Euro.
Fahrzeugschein und Führerschein
Die Zulassungsbescheinigung gibt den Status wieder: Elektroautos profitieren von der Kfz-Steuerbefreiung. Für neue Autos, die ab 2026 bis Ende 2030 erstzugelassen werden, gilt die Befreiung bis 2035.
Bild: AUTO BILD / Matthias Brügge

Gilt die Steuerbefreiung auch für gebrauchte E-Autos?

Die Steuerbefreiung gilt auch beim Kauf eines gebrauchten E-Autos maximal zehn Jahre nach Erstzulassung. Seit der kürzlich erfolgten Verlängerung der Steuerfreiheit ist auch für bereits zugelassene Fahrzeuge die steuerfreie Phase bis maximal Ende 2035 ausgedehnt worden. Die Steuerfreiheit geht wie gewohnt auf den Gebrauchtkäufer über.

Was ist mit Verbrennern, die zum Elektroauto umgebaut wurden?

Vom Verbrenner auf Elektro umgebaute Fahrzeuge (wie dieser Porsche 911) konnten seit 2016 ebenfalls maximal zehn Jahre von der Steuer befreit werden. Die Vergünstigung beginnt am Tag der Umrüstung. Meist machen das aber nur Liebhaber spezieller Autos, denen die Originalität des Fahrzeugs zweitrangig ist.

Wie geht es weiter mit der Steuerbefreiung für E-Autos?

Das veränderte Steuergesetz muss nun noch von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden, dann kann es – voraussichtlich noch in diesem Jahr – in Kraft treten.
Der Bund muss sich auf Steuermindereinnahmen von bis zu mehreren Hundert Millionen Euro in den kommenden Jahren einrichten. Autoindustrie und Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hatten vehement die Verlängerung gefordert.
Die potenzielle Kfz-Steuer auf E-Autos fällt zwar kaum ins Gewicht, aber die Verlängerung bis 2035 ist dennoch ein schönes Zeichen, das Autofahrern beim Fahrzeugkauf langfristig Sicherheit gibt. Es ist eine überschaubare, aber wichtige Subventionierung.