Im Sommer 2025 wurde eine Autofahrerin morgens auf der L557 in der Gemeinde Rödinghausen (NRW) geblitzt. Erlaubt sind dort 70 km/h, gemessen wurden nach Toleranzabzug 87 km/h. Der Bußgeldbescheid flatterte zeitnah ins Haus. Doch für die Frau kam es schlimmer als erwartet.

Die besten Kaffeevollautomaten

1,4
sehr gut
Amazon LogoHändler LogoHändler LogoIdealo Logo
NIVO 8107Externe Verlinkung
2.
Nivona
1,4
sehr gut
Amazon LogoHändler LogoHändler LogoIdealo Logo
1,4
sehr gut
Amazon LogoHändler LogoHändler LogoIdealo Logo
1,4
sehr gut
Amazon LogoHändler LogoHändler LogoIdealo Logo
S8 Dark Inox (EB)Externe Verlinkung
5.
Jura
1,5
gut
Amazon LogoHändler LogoHändler LogoIdealo Logo
1,6
gut
Amazon LogoHändler LogoHändler LogoIdealo Logo
EQ.700 integralExterne Verlinkung
7.
Siemens
EQ 700 Integral
1,6
gut
Amazon LogoHändler LogoHändler LogoIdealo Logo
1,6
gut
Amazon LogoHändler LogoHändler LogoIdealo Logo
NIVO 8‘101 – NIVO8101Externe Verlinkung
9.
Nivona
1,6
gut
Amazon LogoHändler LogoHändler LogoIdealo Logo
1,6
gut
Amazon LogoHändler LogoHändler LogoIdealo Logo
Komplette Liste: Die besten Kaffeevollautomaten

100 Euro und ein Punkt für Handynutzung

Neben dem Tempoverstoß enthielt das Knöllchen einen zweiten, deutlich schwereren Vorwurf: Die Autofahrerin soll während der Fahrt ihr Mobiltelefon benutzt haben. "Handynutzung am Steuer zieht 100 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg nach sich", erklärt Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de. "Der Geschwindigkeitsverstoß wird außerhalb geschlossener Ortschaften lediglich mit einem Bußgeld von 60 Euro geahndet."
Blitzerfoto mit Stulle in der Hand
Das vollständige Blitzerfoto aus Nordrhein-Westfalen.
Bild: geblitzt.de

Einspruch vor Gericht

Auf dem Beweisfoto wirkte der Gegenstand in der Hand der Fahrerin für die Behörde offenbar wie ein Smartphone. Neben der Geschwindigkeitsüberschreitung warf man ihr deshalb auch einen Handyverstoß vor. Die Autofahrerin wehrte sich und legte mithilfe des Anwalts Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Ihre Erklärung: Sie hätte am Steuer des Autos gefrühstückt, der Gegenstand in ihrer Hand sei bloß eine Pumpernickel-Stulle gewesen und auf keinen Fall ein Smartphone.
Mit dieser Argumentation bekam die Ostwestfalin vom Amtsgericht Herford im Hinblick auf das vermeintliche Handy Recht. In seinem Beschluss stellte das Gericht klar, dass die Handynutzung nicht bewiesen werden konnte. Wörtlich heißt es: "Klarstellend war jedoch anzumerken, dass der Vorwurf der Nutzung eines Handys nicht erbracht werden konnte."
"Da in Bußgeldbescheiden regelmäßig Fehler passieren, sollten Betroffene sie immer sorgfältig auf Plausibilität prüfen und im Zweifel einen Anwalt hinzuziehen. Wichtig ist, für den Einspruch die Frist von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids einzuhalten", so Louven.

Das gilt als Handyverstoß

Grundlage ist § 23 Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO). Danach darf ein Fahrzeugführer ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient, nicht benutzen, wenn es dafür aufgenommen oder gehalten wird.
"Ein Verstoß kostet derzeit 100 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Kommt es zusätzlich zu einer Gefährdung oder einem Unfall, steigen Bußgeld und Punkte deutlich an, außerdem wird ein Fahrverbot verhängt", warnt Tom Louven.
Achtung: Die Regelung betrifft nicht nur Handys. Auch Tablets, E-Book-Reader oder Navigationsgeräte fallen darunter, wenn sie zur Bedienung in der Hand gehalten werden. Selbst moderne E-Zigaretten mit Touchscreen können erfasst sein, wenn sie während der Fahrt genutzt werden – so hat 2025 das OLG Köln entschieden (Az.: III-1 RBs 201/25).