Beim autonomen Fahren geht Tesla in Europa in Führung: Seit 10. April 2026 besitzt der US-Hersteller eine generelle Selbstfahr-Zulassung in den Niederlanden. Das Feature "Full Self-Driving (Supervised)" – frei übersetzt "hoch automatisiertes, überwachtes Fahren" – ist ab sofort im gesamten niederländischen Straßennetz legal. Folglich kann die Funktion, sofern vom Hersteller für das Fahrzeug verfügbar und freigeschaltet, innerhalb der Landesgrenzen genutzt werden.

Zulassung in anderen EU-Ländern auf dem Weg

Die Zulassung der niederländischen Straßenverkehrsbehörde RDW (Rijksdienst voor het Wegverkeer) hat zugleich eine Musterfunktion für die gesamte EU. Sobald diese vorliegt, kann sie als Muster für weitere Zulassungen in allen anderen Mitgliedstaaten genutzt werden – vorausgesetzt, die jeweiligen Genehmigungsbehörden haben keine Einwände. Das Verfahren vollzieht sich nicht automatisch, muss jeweils beantragt werden.
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Model 3 Standard Hinterradantrieb

Tesla Model 3
"Die Beantragung der Zulassungen für weitere EU-Staaten ist der nächste Schritt", bestätigte ein Tesla-Sprecher gegenüber AUTO BILD. Die Funktion kann nun nachträglich durch ein Over-the-air-Update (OTA) freigeschaltet werden. Sie ist vorerst nur für Fahrzeuge in den Niederlanden möglich und kostet im Abo laut Tesla 99 Euro pro Monat – oder im Kauf pauschal 7500 Euro. Bei Überschreiten der niederländischen Landesgrenze wird die Funktion über Geofencing abgeschaltet.
Tesla Model 3 Maximale Reichweite RWD
Bisher dürfen nur Tesla-Fahrzeuge mit niederländischer Zulassung für "Full Self-Driving (Supervised)" freigeschaltet werden.
Bild: Tom Salt / AUTO BILD
Die Funktion ist bisher auf Tesla-Modelle mit niederländischer Zulassung beschränkt. Wer mit seinem in Deutschland oder anderswo zugelassenen Tesla in die Niederlande fährt, kann Full Self Driving dort nicht freischalten lassen, um es auszuprobieren.

So eigenständig sind Tesla-Fahrzeuge mit FSD (Supervised)

Was können die Teslas mit teilautonomen Assistenten? Tesla nennt die Funktion "Full Self Driving (überwacht)" – es ist kein Roboterauto-Modus, sondern entspricht dem SAE-Standard der Stufe 2 des autonomen Fahrens.
Stufe 2 bedeutet: Das Fahrzeug kann eine zuvor gewählte Route eigenständig fahren, inklusive Blinken, Überholen und Bremsen – doch der Fahrer muss seine volle Aufmerksamkeit dem Verkehrsgeschehen widmen und jederzeit in der Lage sein, die Steuerung zu übernehmen.
Daher lässt sich das FSD-Fahren in die die Stufe 2 als "teilautomatisiertes Fahren" einordnen. Der niederländischen Straßenverkehrsbehörde zufolge handelt es sich bei dem Tesla-Feature um eine Assistenz-Funktion, nicht um eine Selbstfahr-Funktion. So verlief der erste AUTO BILD-Test des FSD-Fahrens.

Autonomes Fahren: Das können andere Marken

Tesla ist nicht der einzige Hersteller, der in Europa autonomes Fahren anbietet. Mercedes (mit CLA und EQS) und BMW bieten ebenfalls automatisiertes Fahren in einigen Fahrzeugmodellen an. Mercedes hat Stufe 3 erreicht, wenn auch nur auf deutschen Autobahnen und bis maximal Tempo 95. Tesla hat nun die Nase vorn, da sein kamerabasierter Selbstfahr-Modus für das gesamte niederländische Straßennetz und für ganze Fahrten von A nach B gilt. Wozu ist das überwachte FSD-Fahren gut? Dazu ein Kommentar.
Anmerkung: In einer früheren Version schrieben wir, es handele sich beim Tesla-Feature um Automatisiertes Fahren der Stufe 3. Das ist falsch, es handelt sich um teilautomatisiertes Fahren der Stufe 2. Wir haben den Fehler korrigiert und bitten, diesen zu entschuldigen.