Wer mit einem eigenen Elektroauto unterwegs ist, kann sich via Treibhausminderungsquote (THG-Quote) über Barprämien von bis zu 400 Euro pro Fahrzeug freuen. Der Betrag war bisher zu versteuern, wenn es sich steuerrechtlich um eine "sonstige Einnahme" handelte.
Es galt: Wer gemäß § 22 III EStG im Kalenderjahr unterhalb der steuerlichen Freigrenze von 256 Euro blieb, musste auf seine THG-Prämie keine Steuern bezahlen. Alles darüber war für den Fiskus relevant.
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Steuerfreundlich: THG-Prämie in Höhe von 255 Euro

Das machten sich THG-Anbieter wie Emobia zunutze und boten eine reduzierte THG-Prämie von maximal 255 Euro an. Der restliche THG-Betrag musste aber nicht ungenutzt bleiben, er konnte einem guten Zweck zukommen.
 
Am 21. März 2022 jedoch teilten die Finanzbehörden von Rheinland-Pfalz mit, dass die Prämie nach bundeseinheitlicher Verwaltungsauffassung nicht mehr nur bis zu einem Betrag von 255 Euro steuerfrei ist, sondern komplett. Privatpersonen können demnach die volle Prämie von bis zu 400 Euro pro Jahr und Auto einstreichen.
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Für Selbstständige und Dienstwagen ist die Lage anders

Anders sieht es bei Selbstständigen, Dienstwagen und Firmenfahrzeugen aus. Hier muss die THG-Prämie nach wie vor gemäß § 22 III EstG versteuert werden.

Von

Patrick Solberg