Rund 260.000 vom Dieselskandal betroffene VW-Kunden sollen nun doch Entschädigungen zwischen 1350 und 6257 Euro erhalten. Darauf einigten sich Volkswagen und der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) laut Mitteilung vom 28. Februar 2020. Eigentlich waren Vergleichsverhandlungen zu einer Musterklage der Kunden gescheitert, jetzt gab es doch eine Einigung. Durchschnittlich werden rund 15 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises ausgezahlt, je nach Modell und Alter des Autos. Insgesamt stellt Volkswagen 830 Millionen Euro für die Entschädigungen zur Verfügung. Außerdem trägt VW vollständig die Kosten für die Abwicklung des Vergleichs und die Rechtsberater der Dieselfahrer.

vzbv: "Ergebnis das maximal Erreichbare"

Die Musterfeststellungsklage werde nun beendet, teilten die Verbraucherschützer mit. "Der vzbv hat für mehr gestritten. Aber im Rahmen der schwierigen Verhandlungen ist das Ergebnis das maximal Erreichbare", sagte Vorstand Klaus Müller. Das Angebot von VW liege im Rahmen der bisher vor deutschen Gerichten in ähnlichen Prozessen erzielten Entschädigungssummen.

Wer kann die Einmalzahlung in Anspruch nehmen?

Für die Einmalzahlung müssen für Kunden folgende Kriterien erfüllt sein:   
• Sie haben einen vom Dieselskandal betroffenen Volkswagen mit dem Motor EA 189 erworben
• Sie haben sich zur Musterfeststellungsklage im Klageregister angemeldet
• Sie hatten beim Erwerb des Fahrzeugs ihren Wohnsitz in Deutschland
• Sie haben ihr Fahrzeug vor dem 1. Januar 2016 gekauft
• Sie sind aktuell privater Eigentümer des Fahrzeugs
Kein Vergleichsangebot bekommen Dieselbesitzer, die ihr Auto nach dem 31. Dezember 2015 gekauft haben oder zum Zeitpunkt des Kaufs ihren Wohnsitz nicht in Deutschland hatten.

Diese Summen gibt es für jedes Modell

So kommen VW-Dieselkunden an ihr Geld
Mit dieser Entschädigung können VW-Kunden rechnen: Modelle von 2008 bis 2011

Folgende Summen gelten jeweils gestaffelt in neun Schritten ansteigend für die Modelljahre 2008 bis 2016:
Audi A1, Seat Ibiza, Skoda Fabia/Praktik/Roomster, VW Polo: 1350 Euro bis 3038 Euro

Seat Altea/Leon/Toledo, VW Golf Plus: 1566 Euro bis 3524 Euro

Audi A3, Seat Exeo, Skoda Octavia/Yeti/Rapid, VW Beetle/Caddy/Golf/Golf Variant/Jetta/Scirocco: 1769 Euro bis 3979 Euro

Audi Q3, VW Amarok/Tiguan/Touran: 1971 Euro bis 4435 Euro

Audi TT Coupé, Seat Alhambra, Skoda Superb, VW Eos/Passat/Passat Variant/CC/Passat CC: - 2174 Euro bis 4890 Euro

Audi A4/A5, VW Sharan: 2376 bis 5346 Euro

Audi Q5: 2579 Euro bis 5802 Euro

Audi A6: 2781 Euro bis 6257 Euro

Was gilt es jetzt zu beachten?

So kommen VW-Dieselkunden an ihr Geld
Mit dieser Entschädigung können VW-Kunden rechnen: Modelle von 2012 bis 2016.
Die Kunden, die ein Angebot bekommen, müssen sich bis zum 20. April 2020 entscheiden, ob sie dies annehmen oder in Einzelklagen weiter für mehr Geld streiten. Wer das Geld annimmt, verzichtet auf eine weitere Schadensersatzklage gegen Volkswagen. Unabhängige Wirtschaftsprüfer sollen die Umsetzung der Entschädigung stichprobenartig prüfen. Für mögliche Streitfragen soll eine Ombudsstelle eingerichtet werden. Am 5. Mai befasst sich der Bundesgerichtshof erneut mit dem Dieselskandal und mit der Frage, ob Schadensersatzansprüche UND eine Nutzungsentschädigung gerechtfertigt sind. "Wer weniger Risiko eingehen möchte, kann den Vergleich annehmen", sagte vzbv-Vorstand Müller.

Wann und wie gibt es Schadensersatz? 

Die in der Musterfeststellungsklage angemeldeten Personen werden laut Volkswagen schriftlich kontaktiert und über Details informiert. Kunden, die das Vergleichsangebot annehmen, bekommen die Einmalzahlung innerhalb von zwölf Wochen überwiesen. Volkswagen arbeitet nach eigenen Angaben mit Hochdruck an der Erstellung einer Plattform für die unkomplizierte Abwicklung des Vergleichs. Ab Ende März soll diese bereitstehen. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite vergleich.volkswagen.de.
Mit Material von dpa.