Ein weiteres Gericht hat Mercedes zur Beseitigung von Durchrostungen beim Mercedes Vito verurteilt (Az: 52 S 1032/11). Das Landgericht Kempten folgt damit einer Entscheidung des OLG Thüringen und widerspricht der Auffassung von Daimler, dass die Mobilo-Life-Garantie nicht für den Vito gelte. Mobilo-Life ist eine 30-jährige Garantie, die für alle Daimler-Pkw gilt. Den Vito stuft Daimler aber firmenintern als Nutzfahrzeug ein. In beiden Fällen begründen die Gerichte ihre Urteile damit, dass Mercedes den Vito als Auto für Freizeitzwecke bewerbe, es sich somit um den Kauf eines Pkw handele.
Der Vito aus dem Kemptener Fall lief vor seinem Umbau zum Wohnmobil zwar als Lkw. Dem Gericht reichte jedoch aus, dass der Wagen "zum Zeitpunkt der Geltendmachung der Garantieansprüche" als Pkw zugelassen war. Auf AUTO BILD-Nachfrage betonte Daimler, dass es keine einheitliche Rechtsprechung gebe, ähnlich lautende Klagen würden von den Gerichten überwiegend abgewiesen. Man überarbeite aber zurzeit die Garantiebedingungen für Nutzfahrzeuge, so Daimler. Der Kastenwagen Citan werde daher voraussichtlich mit einer zwölfjährigen Durchrostungsgarantie auf den Markt kommen.
Dass es auch anders geht, zeigt Volkswagen mit Caddy und T5, die der VW-Konzern ebenfalls im Nutzfahrzeugsektor VWN führt. In Deutschland, so ein VW-Sprecher, gebe es bei den Garantiebedingungen keine Unterschiede zwischen Autos von VW und VWN.