2019 gibt es wichtige Änderungen, die Autofahrer kennen sollten. Einige Beispiele: Fahrverbote, höhere Mautgebühren, einheitliche Kennzeichnung von Kraftstoffen, Abgastests, Änderungen bei der Zulassung.
(dpa/cj/jr/lhp) Auf Autofahrer in Deutschland kommen 2019 wegweisende Änderungen zu. Einige Neuerungen machen das Leben leichter, andere engen die Fahrt ein: So ist damit zu rechnen, dass außer in Hamburg auch in Stuttgart und Frankfurt/Main und Mainz Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge in Kraft treten. Weitere Großstädte könnten hinzukommen. Dafür könnte der Weg zur Zulassungsstelle bald der Vergangenheit angehören. Die Neuerungen im Einzelnen:
Eine Wiederzulassung ist bereits seit 2017 online am Bildschirm möglich.
Erstzulassung online: Autobesitzer in Deutschland sollen 2019 auch Erstzulassungen und das Ummelden von Fahrzeugen über das Internet erledigen können. Das Bundesverkehrsministerium hat dafür eine Verordnung auf den Weg gebracht, die nach Zustimmung des Bundesrats im Laufe des nächsten Jahres in Kraft treten soll. "Das ist eine enorme Erleichterung für den Neu- und Gebrauchtwagenmarkt", sagte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Die digitale Außerbetriebsetzung funktioniert auf Portalen der Zulassungsbehörden von Ländern und Kommunen bereits seit 2015. Seit 2017 ist es möglich, Wagen desselben Halters im selben Zulassungsbezirk online wieder zuzulassen. Zu den Voraussetzungen gehört, dass sich Halter mit dem neuen Personalausweis mit eingeschalteter Online-Funktion identifizieren. Künftig sollen so auch die erstmalige Zulassung neuer Wagen und Umschreibungen eines Autos bei einem Halterwechsel möglich sein.
Auch am Stuttgarter Neckartor wird es ab 2019 wahrscheinlich Fahrverbote geben.
Fahrverbote: In Stuttgart gilt ab 2019 im gesamten Stadtgebiet ein Fahrverbot für ältere Dieselautos mit Euro 4 abwärts. Zum Januar trifft das Verbot nur auswärtige Fahrzeuge. Stuttgarter Diesel-Besitzer sind ab April 2019 davon betroffen. Nicht unter das Verbot fallen Taxis, Reisebusse, Oldtimer mit entsprechendem Kennzeichen sowie Einsatz- und Hilfsfahrzeuge. Das Land Hessen muss in Frankfurt einem Gerichtsurteil zufolge Maßnahmen für sauberere Luft einleiten: So dürfen ab 1. Februar 2019 Selbstzünder von Euro 4 oder älter sowie Benziner mit Euro 1 und 2 nicht mehr in die Innenstadt. Ab September 2019 sind auch Diesel mit Euro-5-Norm betroffen. Als Begrenzung der Fahrverbotszone ist der Autobahnring (A5 im Westen, A3 im Süden und A661 im Norden und Osten) denkbar. Allerdings will das Land Berufung gegen die Entscheidung einlegen.
"Section Control" in Niedersachsen: Ab 14. Januar 2019 drohen auf einem 2,2 Kilometer langen Abschnitt der B6 bei Laatzen (Hannover) Geschwindigkeitssündern Bußgelder. Das Besondere: Diesem Blitzer entgeht kein Raser. Das Land Niedersachsen testet mit dem neuen Streckenradar eine sogenannte Abschnittskontrolle. Die macht beim Einfahren in den Abschnitt und beim Ausfahren jeweils ein Foto vom Auto. Ergibt der Abgleich beider Bilder eine Geschwindigkeitsüberschreitung, wird ein drittes Foto mit dem Gesicht des Fahrers angefertigt, das wie ein klassisches Blitzer-Foto behandelt wird. Die Fotos von regeltreuen Fahrern werden gelöscht. Die Rechtsgrundlage wird mit dem neuen Polizeigesetz des Landes Niedersachsen geschaffen. Die Testphase für die Abschnittskontrolle läuft bis 2020.
Bei der RDE-Messung werden Abgasemissionen mit einem PEMS-Gerät während der Fahrt ermittelt.
RDE-Test bei Abgasmessung: Zum neuen Prüfverwahren WLTP (Worldwide Harmonized Light Vehicel Test Procedure; seit 1. September 2018 für alle Neuzulassungen verbindlich), das unverändert auf einem Rollenprüfstand gefahren wird, kommt ab dem 1. September 2019 ein Realtest auf der Straße hinzu (RDE = Real Driving Emissions). Er soll dafür sorgen, dass die Grenzwerte für Stickoxide und Partikelanzahl eingehalten werden. Dabei werden sogenannte PEMS-Geräte (Portable Emission Measurement System, dt.: Tragbares Emissions-Messungssystem) verwendet. Einige Schadstoffe, darunter Stickoxide (NOx), können nur unter realistischen Fahrbedingungen ermittelt werden. Diese Voraussetzung soll hier gegeben sein: Beim RDE-Test muss kein fester Fahrzyklus eingehalten werden, der Tester kann jede Strecke fahren, Beschleunigung, Außentemperatur, Windverhältnisse und Verkehrslage sind beliebig.
Warngeräusche bei Elektrofahrzeugen: Ab 1. Juli 2019 ist der Einbau eines akustischen Signals bei neu zugelassenen Elektro- und Hybridfahrzeugen Pflicht. Grundlage ist eine Verordnung von Europäischem Rat und EU-Parlament aus dem Jahr 2014. Das Warnsystem mit dem Namen AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System) soll bis 20 km/h automatisch einen Ton erzeugen, der sich an Geräuschen von Verbrennungsmotoren orientiert, Beschleunigung und Abbremsen akustisch erkennen lässt und nicht manuell abschaltbar ist. Hintergrund: Fußgänger, Radfahrer, ältere Menschen oder Menschen mit Sehbehinderung sollen auf die Stromer aufmerksam gemacht werden, solange diese noch keine Fahrgeräusche (etwa Abrollgeräusche der Reifen) erzeugen. Eine Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen machte dazu diesen Soundvorschlag. Der E-Auto-Bestseller Nissan Leaf hat ein solches System bereits an Bord:
Steuervorteile für E-Dienstwagen: Laut Beschluss der Großen Koalition bekommen Arbeitnehmer, die ein E- oder Hybridauto privat nutzen, ein Steuerprivileg. Sie müssen monatlich nicht mehr ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern, sondern nur noch den halbierten Satz von 0,5 Prozent. Die Regelung soll für Fahrzeuge gelten, die zwischen 1. Januar 2019 und 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden. Kritiker bemängeln, dass damit unter anderem vermögende Fahrer großvolumiger Hybridfahrzeuge bevorteilt werden, nicht aber Nutzer von Fahrrädern oder dem öffentlichen Nahverkehr.
HU-Plakette: Alle Fahrzeuge mit einer orangefarbenen TÜV-Plakette müssen im Jahr 2019 zur Hauptuntersuchung. Bei Erfolg gibt es einen gelben Aufkleber.
Steuerfreie Fahrkarten: Steuerfreie Jobtickets sollen ab 2019 steuerliche Anreize für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel schaffen. Bisher musste eine Ersparnis durch kostenlose oder verbilligte Fahrkarten vom Arbeitgeber versteuert werden. Die steuerfreien Leistungen werden allerdings auf die Entfernungspauschale angerechnet.
Einheitliche Kraftstoffkennzeichnung: Benzin, Diesel und gasförmige Kraftstoffe bekommen 2019 jeder ein geometrisches Symbol zugeordnet. Benzin wird mit einem Kreis gekennzeichnet, Diesel mit einem Quadrat und Gas mit einer 90-Grad-Raute. Die Symbole werden sich sowohl in Tankdeckeln und Bedienungsanleitungen als auch an Zapfsäulen und -pistolen wiederfinden. Deutschland setzt damit eine europäische Richtlinie zur einheitlichen Kennzeichnung von Kraftstoffen um.
Lkw-Maut: Auf Basis eines neuen Wegekostengutachtens hat die Bundesregierung eine Erhöhung der Mautsätze für Lkw beschlossen, bei der auch die Lärmbelastung eine Rolle spielt. Bis 2022 soll sie dem Bund Mehreinnahmen in Höhe von 4,16 Milliarden Euro bescheren. Elektro-Laster sollen von der Maut ausgenommen werden. Der Bundestag muss den Gesetzentwurf noch durchwinken.
Maut im Ausland: Die Mautgebühren im südlichen benachbarten Ausland steigen 2019 teilweise leicht. So kostet die Pkw-Jahresvignette in Österreich 2,2 Prozent mehr, heißt: 89,20 Euro (plus 1,90 Euro).
Die Jahresvignetten für Slowenien, Österreich und die Schweiz für das neue Jahr.
Ein Zweimonats-Pickerl gibt es für 26,80 Euro (plus 60 Cent), eines für zehn Tage für 9,20 Euro (ebenfalls plus 60 Cent). Auch Motorradfahrer müssen in Österreich 2019 tiefer in die Tasche greifen, wie der ADAC meldet: Die Jahresvignette kostet nun 35,50 Euro (plus 80 Cent), die Zweimonats-Vignette 13,40 Euro (plus 30 Cent) und die Zehntages-Vignette 5,30 Euro (plus 10 Cent). Auch in der Schweiz wurden die Preise moderat erhöht: Die Jahresvignette der Eidgenossen kostet seit Oktober 36,50 Euro (plus 75 Cent). In Slowenien hingegen bleiben die Preise auch 2019 stabil, ein Jahr Pkw-Maut kostet weiterhin 110 Euro, ein Monat 30 Euro und sieben Tage 15 Euro. Die Jahresvignetten 2019 sind bereits seit dem 1. Dezember 2018 nutzbar, die Jahresvignetten 2018 gelten noch bis Ende Januar 2019.