Wichtige Tipps: So kommen Autofahrer sicher durch die Herbstzeit!
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Nässe, Nebel, Glätte, Wildwechsel – für Autofahrer ist der Herbst eine Jahreszeit mit vielen Herausforderungen. AUTO BILD erklärt, worauf Sie achten sollten!
Nebel, Sturm und Straßenglätte: Der Herbst macht den Autofahrern zu schaffen. Laub kann auf der Straße für eine Rutschpartie sorgen, Nebel die Sicht erschweren, Wildwechsel kann das Unfallrisiko in der Dämmerung und in der Nacht erhöhen. AUTO BILD gibt Tipps, wie Sie sicher durch die Herbstzeit kommen!
Vorsicht vor Laub und Ackererde! Im Herbst fallen die Blätter von den Bäumen, und die Bauern ernten ihre Felder – da sind Straßen voller verschleppter Ackererde oder Blätter keine Seltenheit. Das sogenannte "Bauernglatteis" wird von vielen Autofahrern unterschätzt: Während bei Schnee recht vorsichtig gefahren wird, wird die Geschwindigkeit auf verschmutzen Straßen kaum angepasst. Dabei können nasses Laub oder Erde auf der Straße zu einer echten Rutschpartie führen. Auch der Bremsweg wird deutlich länger. Unter einer Blätterdecke können sich außerdem häufig Schlaglöcher, Steine oder andere Hindernisse verbergen.
Regelmäßig Blätter von der Karosserie entfernen
Unbedingt entfernen: Blätter im Belüftungsschacht vor der Frontscheibe.
Bild: Auto Bild
Ein weiteres Problem im Herbst: Blätter sammeln sich im Belüftungsschacht vor der Frontscheibe, landen im Wasserkasten und verstopfen die Wasserabläufe. Im schlimmsten Fall saugt das Innenraumgebläse Wasser an – das sorgt dann nicht nur für beschlagene Scheiben, sondern auch für feuchte Füße. Deswegen sollten Blätter regelmäßig von der Karosserie entfernt werden.
Bei Starkregen droht Aquaplaning Gibt es den ersten starken Regen nach einer längeren Trockenperiode, droht neben Aquaplaning auch ein Schmierfilm auf den Straßen. Die Rutschgefahr steigt! Also das Tempo drosseln. Außerdem wichtig: Sind Scheibenwischer rissig oder verschlissen, sollten die Gummis ausgetauscht werden. Bei Verschmutzung hilft das Reinigen der Gummilippen mit Spülmittel.
Nebelzusatzleuchten richtig verwenden
Nebel: Geschwindigkeit den Sichtverhältnissen anpassen, Zusatzleuchten einschalten.
Bild: Auto Bild
Tritt plötzlich Nebel auf, ist es wichtig, die Geschwindigkeit den neuen Sichtverhältnissen anzupassen. Dann sollte man seine Nebelzusatzleuchten einschalten. Oft herrscht bei Nebel Unsicherheit über die richtige Beleuchtung. Zum Thema Nebelschlussleuchte erläutert Patrick Pöppl vom TÜV Süd: "Für die extrahelle Schlussleuchte gilt die Faustformel 50 Meter Sicht, 50 km/h." Laut Verkehrsregeln darf die Nebelschlussleuchte nur bei Sichtweiten unter 50 Metern eingeschaltet werden. Und dann gilt auch immer die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Pöppl: "Die Funktion wird im Cockpit mit einer gelb leuchtenden Kontrolllampe angezeigt." Schränke der Nebel die Sicht nicht mehr so stark ein oder sei vorüber, müsse die Lampe wieder ausgeschaltet werden. Grund: Die bis zu 20-mal höhere Strahlkraft blendet die nachfahrenden Verkehrsteilnehmer. Nebelscheinwerfer haben dagegen eine geringere Blendgefahr, und der Gebrauch ist somit weniger streng geregelt. Die hellen Zusatzlampen dürfen außer bei Nebel auch bei Sichtbehinderung durch starken Regen und Schneefall eingeschaltet werden.
Wer die Nebelschlussleuchte einschaltet, obwohl die Sichtweite über 50 Meter beträgt, riskiert ein Verwarnungsgeld von 20 Euro. Werden dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder kommt es gar zu einem Unfall, sind 25 bzw. 30 Euro fällig. Wird die Nebelschlussleuchte bei weniger als 50 Metern Sichtweite nicht eingeschaltet, droht jedoch keine Strafe. Der Grund: Es gibt kein Gesetz, das das Einschalten der Leuchte vorschreibt.
Bei Sturm nicht unter Bäumen parken
Vorsicht: Bei starken Stürmen das Auto nicht unter Bäumen parken.
Bild: Auto Bild
Starke Stürme können für umgestürzte Bäume, umherwehende Gegenstände und herabfallende Dachziegel sorgen. Um Schäden am Auto vorzubeugen, ist es wichtig, bei starkem Wind nicht unter Bäumen zu parken. Ist doch mal ein Ast aufs Auto gekracht, übernimmt die Teilkasko-Versicherung den Schaden. Voraussetzung dafür ist aber eine Windgeschwindigkeit von Stärke acht (über 63 km/h). Die Versicherung zahlt auch dann, wenn der Sturm Gegenstände gegen das Auto schleudert. Wird das fahrende Auto von einer Sturmböe erfasst, gilt: Ruhe bewahren. Eine starke Bewegung am Lenkrad macht den Wagen nur noch instabiler. Einen Schaden durch Überschwemmungen übernimmt ebenfalls die Teilkasko. Aber nur wenn das Wasser dort auftritt, wo dies normalerweise nicht der Fall ist. Die Versicherung zahlt den reinen Fahrzeugschaden abzüglich einer Selbstbeteiligung.
Ab Oktober Winterreifen aufziehen Auch im Herbst kann schon der erste Frost auftreten. Darauf sollten Autofahrer vorbereitet sein. Deswegen unbedingt Winterreifen aufziehen, sobald die Temperatur sinkt. Wer dabei die Faustregel "von O bis O" (von Oktober bis Ostern) beachtet, ist auf der sicheren Seite. Auf die Außentemperaturanzeige des Autos sollte man sich lieber nicht verlassen. "Sie unterliegt anderen Umwelteinflüssen, und die Temperatur auf dem Asphalt kann wesentlich niedriger sein," so Eberhard Lang vom TÜV SÜD. Besonders gefährdet seien Brücken, Waldschneisen und Straßeneinschnitte.
Die Pflicht, das Auto mit Winterreifen auszustatten, besteht nicht für einen bestimmten Zeitraum, sondern für bestimmte Witterungs- bzw. Straßenverhältnisse. Deswegen spricht der Gesetzgeber auch von einer situativen Winterreifenpflicht. Wird man bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen erwischt, werden 60 Euro Bußgeld fällig, dazu gibt es einen Punkt in Flensburg. Kommt es durch die falsche Bereifung zu Verkehrsbehinderungen, müssen 80 Euro gezahlt werden. Wer dadurch andere gefährdet, zahlt 100 Euro – wenn ein Unfall passiert, sogar 120 Euro. Diese Strafen drohen allerdings nur, wenn mit dem Auto tatsächlich gefahren wird und nicht etwa bei einem parkenden Auto. Seit Juni 2017 wird für den Fahrzeughalter sogar dann ein Bußgeld (75 Euro) fällig, wenn er nicht selbst am Steuer oder im Auto saß. Es reicht schon aus, wenn er bloß zulässt oder sogar anordnet, dass sein Fahrzeug bei Schnee und Glatteis ohne Winterreifen unterwegs ist.
Achtung, Wildwechsel! Im Herbst steigt die Gefahr von Wildunfällen. Besonders in der Dämmerung und in der Nacht sollten Autofahrer aufmerksam sein. Das heißt: In Gebieten, wo Wildwechsel-Schilder aufgestellt sind, langsamer fahren. Tauchen Reh, Hirsch und Wildschwein am Straßenrand auf, sollten Sie die Geschwindigkeit verringern, Fernlicht abblenden und hupen.
Hier gilt: Sollten Geschwindigkeit verringern, Fernlicht abblenden und hupen.
Bild: Auto Bild
Wenn ein Ausweichen nicht mehr möglich ist, auf keinen Fall abrupt abbremsen oder das Lenkrad herumreißen – sonst steigt die Gefahr, auf die Gegenfahrbahn zu gelangen. Aber was tun, wenn es dann doch gekracht hat? Zuerst die Unfallstelle sichern, dann Verletzte versorgen und anschließend den Notruf wählen. Wichtig ist es, dass man den Wildunfall bei der Polizei und dem örtlichen Jäger bzw. Förster meldet. Wer einfach weiterfährt und das verletzte Tier ohne Meldung auf der Straße liegen lässt, verstößt gegen das Tierschutzgesetz und macht sich strafbar. Wer das Wildtier mitnimmt, macht sich sogar der Wilderei schuldig.
Schäden an Leitplanken und anderen Fahrzeugen übernimmt nach einem Wildunfall die Haftpflicht-Versicherung. Schäden am eigenen Fahrzeug deckt die Kaskoversicherung ab. Wobei die Teilkasko nur dann zahlt, wenn der Schaden nachgewiesen wird und die Schäden durch Haarwild (z. B. Reh, Hirsch, Wildschwein) passiert sind. Rundum abgesichert ist man nur mit der Vollkaskoversicherung. Die zahlt den Schaden am eigenen Auto immer, unabhängig davon, mit welchem Tier man zusammengestoßen ist.
Abblendlicht frühzeitig einschalten Eine einwandfreie Beleuchtung am Fahrzeug ist in der dunklen Jahreszeit sehr wichtig. Deswegen empfiehlt es sich, das Abblendlicht frühzeitig einzuschalten. Tipp: Bei modernen Autos mit Tagfahrlicht sollte man daran denken, rechtzeitig zum vollen Licht zu wechseln. Außerdem ist es wichtig, dass Sie regelmäßig die Lichtanlage am Auto kontrollieren. Wer mit kaputtem oder unzureichendem Licht fährt, muss mit Strafen rechnen. So kann es schlimmstenfalls ein Verwarnungsgeld von 20 Euro geben, wenn man mit einer beschmutzten und verdreckten Beleuchtung fährt. Wird dadurch jemand gefährdet, sind es 25 Euro und bei einer Sachbeschädigung 35 Euro. Außerdem kann es teuer werden, wenn man trotz sichterschwerender Witterung kein Abblendlicht nutzt. Innerorts sind dann 25 Euro fällig, außerorts 60 Euro.