Elektroauto-Ladestation absichtlich gedrosselt
Warum darf diese Schnellladesäule nicht mit voller Leistung laden?

Bild: Alpitronic
Die neue Schnellladestation Alpitronic Hypercharger HYC49 lädt Elektroautos mit 49,9 kW Ladeleistung. So weit, so gut. Doch eigentlich handelt es sich um ein Modell, das es bereits längere Zeit gibt: Es heißt HYC50 und hat – wie es der Nomenklatur entspricht – eine Ladeleistung von 50 kW.
Der italienische Hersteller Alpitronic, der unter anderem mit EnBW, Allego, Shell Recharge und EWE Go zusammenarbeitet, hat das "neue" Produkt also um genau 100 Watt gedrosselt. Wozu? Hintergrund ist die deutsche Ladesäulenverordnung, die auf die europäische AFIR (Alternative Fuels Infrastructure Regulation) der Europäischen Union zurückgeht. Das Gesetz verlangt seit 13. April 2024 bei neu installierten Schnellladeeinrichtungen ein Terminal zum kontaktlosen Bezahlen.
Seitdem gibt es also Ladestationen, an denen nicht nur per App oder Ladekarte, sondern auch per Geldkarte, Kreditkarte oder Banking-App die Stromrechnung beglichen werden kann. Allerdings wächst der Anteil der Anlagen mit Bezahlfunktion nur langsam, da keine Ladesäulen rückwirkend umgerüstet werden müssen. Von den aktuell 40.777 Schnellladesäulen in Deutschland (Stand: 1. Juli 2025) haben laut Bundesnetzagentur 18.540 Exemplare diese Funktion, also fast die Hälfte.
Die Ladestation erspart Betreibern Gebühren
Aber bei manchen Betreibern ist die Regulierung offenbar nicht beliebt. Ein Grund könnte sein, dass durch Geld- und Kreditkartenabrechnungen zusätzliche Gebühren und bürokratischer Aufwand entstehen, die sich manche gern ersparen würden. An diese Klientel ist das Angebot der 49-kW-Ladestation adressiert. Denn sie nutzt eine gesetzliche Definition: Nur Ladeeinrichtungen bis 50 kW Ladeleistung müssen mit einem Terminal ausgestattet werden.
Somit war für die Ladesäule nur ein Software-Eingriff notwendig. Sie wird nun dauerhaft auf 49,9 kW Ladeleistung gedrosselt. Bezahlung ist weiterhin per QR-Code, Ladekarte oder Plug&Charge möglich. Damit unterläuft das Produkt den Versuch, durch Einführung von Bezahl-Terminals die Preistransparenz in der Branche zu fördern.
Bei Ladesäulen, die nur per App oder Ladekarte nutzbar sind, ist der Strompreis oftmals nicht direkt an der Säule einsehbar, was den Preisvergleich erschwert. Das trägt – neben lokalen Anbieter-Monopolen – zur Intransparenz des Lademarkts bei, der zunehmend von Verbraucherschützern sowie von Verbänden wie ADAC und VDA kritisiert wird.
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