Verbraucherschutz-Verband kritisiert hohe Strompreise für öffentliches Laden
Öffentliches Laden 27 Cent teurer als zu Hause – pro kWh!

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Bei der Energieaufnahme ist das E-Auto im Vergleich zum Verbrenner haushoch im Vorteil – wenn man zu Hause lädt. Wer aber keine eigene Wallbox oder eine Baustrom-Steckdose hat, der muss öffentliche Ladestationen ansteuern. Doch hier fällt das Laden deutlich teurer aus.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), Dachverband der Verbraucherzentralen, berechnete jetzt: An öffentlichen Ladesäulen zahlt man 27 Cent/kWh (AC) bzw. 35 Cent/kWh (DC) mehr als zu Hause. Zugrunde gelegt wurde ein durchschnittlicher Haushaltsstrompreis von 40,22 Cent pro Kilowattstunde. Damit ist öffentlicher Ladestrom im Mittel fast doppelt so teuer wie Energie von der heimischen Wallbox. Der Bundesverband der Automobilindustrie (VDA) kam kürzlich in einer Berechnung sogar auf Preise in bis zu dreifacher Höhe.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat als Reaktion ein kritisches Positionspapier veröffentlicht. Elektroauto-Fahrer würden von zum Teil sehr hohen Preisen abgeschreckt, glaubt der VZBV. "Öffentliches Laden ist mitunter so teuer, dass ein vergleichbares Fahrzeug mit Benzinantrieb geringere Kraftstoffkosten pro 100 Kilometer hat", so die Verbraucherschützer.
"Hemmnis für den Hochlauf der E-Mobilität"
Die Kritik bezieht sich nicht nur auf die Preispolitik der Stromversorger, sondern auch auf die Intransparenz des Markts. Die Menschen könnten sich "gar nicht oder nur mit viel Aufwand über die Preise an den verschiedenen Ladepunkten informieren". Das mache es schwierig, eine günstige Ladesäule zu finden. Ein Preisvergleich sei "aktuell nicht möglich", so der VZBV. Konsequenz: "Beide Faktoren werden zunehmend zu einem Hemmnis für den weiteren Hochlauf der E-Mobilität."

Der Netzbetreiber EnBW und andere bieten ihre günstigsten Tarife nur als Abomodell gegen eine feste Monatsgebühr an. Verbraucherschützer kritisieren diese Praxis.
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Auch mit den Tarifbestimmungen der Ladenetzbetreiber rechnen die Verbraucherschützer ab. So kritisieren sie die Praxis von EnBW, Ionity und anderen, ihre günstigsten Preise nur als Abo gegen eine Monatsgebühr zu ermöglichen. "Um an möglichst vielen Ladepunkten günstig laden zu können, wäre eine Vielzahl von Verträgen notwendig, was in Kombination mit monatlichen Grundgebühren wirtschaftlich aber in den meisten Fällen keinen Sinn macht." Im Durchschnitt hat jeder E-Autofahrer drei Ladeapps auf dem Smartphone, ergab kürzlich der Ladeapp-Vergleich Emobility Excellence Report 2025.
Bundesregierung zu Maßnahmenkatalog aufgefordert
Die Verbraucherschützer wenden sich mit ihrer Kritik an die Bundesregierung: Im Koalitionsvertrag hätte sich das Bündnis aus CDU/CSU und SPD "ausdrücklich zu einer verbesserten Preistransparenz bei öffentlichen Ladesäulen bekannt". Diesem Ziel müssten nun geeignete Maßnahmen folgen.
Diese Maßnahmen schlägt der VZBV vor:
- Abschaffung aller Blockiergebühren während der Nacht (22 bis 6 Uhr). Tagsüber sollen Blockiergebühren nur dann erlaubt sein, wenn der Ladevorgang beendet wurde und tatsächlich ein anderes E-Auto blockiert wird.
- Meldung aller Ad-hoc-Ladepreise an die Markttransparenzstelle. Dort können sie – wie die Spritpreise – von Dienstleistern abgefragt und veröffentlicht werden.
- Neue Ladepunkte bevorzugt an Anbieter vergeben, die den Wettbewerb in einer Region stärken. Umgekehrt sollen damit regionale Ladestrom-Monopole verhindert werden.
- Für die Tarife sollte das Durchleitungsmodell gelten. Es verpflichtet jeden Ladesäulenbetreiber dazu, Strom von anderen Anbietern ohne Aufschläge durchzuleiten. Für diese Dienstleistung wird er lediglich mit einem Nutzungsentgelt entlohnt – das ist transparent und gedeckelt. Überteuerte Roaming-Tarife ließen sich so vermeiden.
"Ladesäulenverordnung muss konkretisiert werden"
Die Verbraucherschützer weisen auf die Ladesäulenverordnung hin, die sich an der europäischen Verordnung AFIR (Alternative Fuels Infrastructure Regulation) orientiert. Sie fordert, dass die Preise "angemessen" und "vergleichbar" sind. Aber was genau bedeutet das? Die Verbraucherschützer haben bei der EU-Kommission nachgefragt. Die verwies darauf, dass im Einzelfall entschieden werden müsse. "Ein Regelungsdefizit", schlussfolgert der Verbraucherzentrale Bundesverband.

Die Rechtsanwältin Katharina Boesche aus Berlin ist auf Elektromobilitäts-Recht spezialisiert.
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Die Einschätzung der Verbraucherschützer, dass der Markt unübersichtlich ist, teilt auch die Rechtsanwältin Katharina Boesche, spezialisiert auf Elektromobilitäts-Recht: "Die Preise an den Ladestationen unterscheiden sich derzeit aufgrund einer Vielzahl von Faktoren stark", so Boesche im jüngsten E-Mobility-Excellence-Report. Wichtig sei vor allem Transparenz. "Dazu sind die Ladenetzbetreiber nach der AFIR verpflichtet."
Die Juristin äußert allerdings auch Zweifel am Erfolg des Durchleitungsmodells: "Es ist sehr komplex, und das verursacht Kosten, die im Endergebnis wieder von den Kunden zu tragen sind." Das Beispiel Portugal bestätige diese Annahme: Dort gibt es seit Jahren das Durchleitungsmodell an öffentlichen Ladesäulen – "aber keinesfalls günstige Ladepreise", so Boesche. Sie empfiehlt stattdessen, dass der Staat die Fixkosten senkt und bürokratische Hürden abbaut.
Fazit
Die Beschwerden über die teuren und undurchsichtigen Strompreise für E-Autos häufen sich. Gut so, denn es muss etwas geschehen. Die Mehrzahl der Deutschen wohnt in Mehrfamilienhäusern, in denen nur mit hohem Aufwand eine Wallbox installiert werden kann. Diese Menschen sind also auf öffentliche Ladesäulen angewiesen. Und dort darf der Strom zum Fahren nicht so teuer sein, dass die E-Mobilität unattraktiv wird. Je eher also die Politik feste Regeln einführt, desto besser.
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