Abzocke mit Bußgeldbescheiden
Verbraucherzentrale warnt vor gefälschten E-Mails

Die Verbraucherzentrale NRW warnt aktuell vor gefälschten Bußgeldbescheiden per E-Mail. Wie Sie Fake-Knöllchen erkennen und sich davor schützen können!
Bild: dpa
- Raphael Schuderer
Ein Lichtblitz am Straßenrand – und schon wächst die Unsicherheit: War das eine Radarfalle? Droht eine Strafe? Doch oft merken Autofahrer gar nicht, dass sie bei einem Verkehrsverstoß erwischt wurden.
Genau diese Verunsicherung nutzen Betrüger derzeit schamlos aus: Mit gefälschten Bußgeldbescheiden wollen sie Autofahrern Geld und Daten abluchsen, warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
So funktioniert die Betrugsmasche: Unter dem offiziell klingenden Betreff "Wichtige Verwaltungsmitteilung Deutschland" verschicken die Täter die gefälschten E-Mails. Dabei erwecken sie den Eindruck, im Auftrag eines offiziellen Bundesportals zu handeln. Die Behauptung in der Nachricht: Eine Bußgeldforderung sei wegen ignorierter Mahnungen bereits angestiegen.
Bußgeldbescheid kommt NIE per Mail
Um das Geld einzutreiben, verlinken die Betrüger auf gefälschte Websites. Doch Vorsicht! "Deutsche Behörden verschicken Bußgeldbescheide niemals per E-Mail, sondern ausschließlich per Post", erklärt Melanie Leier, Anwältin für Verkehrsrecht und Partneranwältin von Geblitzt.de.
Besonders perfide: Die Kriminellen machen Zeitdruck. In den gefälschten Mails geben sie den Empfängern nur 24 Stunden Zeit, um die vermeintlichen Schulden zu begleichen. Für eine schnelle Zahlung locken die Täter sogar mit einem angeblichen Rabatt. Wer dagegen nicht sofort zahlt, dem würden weitere Aufschläge drohen.
"Willkürliche Aufschläge oder gar 24-Stunden-Express-Rabatte, wie in den gefälschten E-Mails suggeriert, existieren im deutschen Ordnungswidrigkeitenrecht nicht", stellt Leier klar. In Ländern wie Spanien werden Frühzahler tatsächlich mit einem Rabatt belohnt. In Deutschland gibt es eine solche Regelung dagegen nicht.
Auch andere Details in der E-Mail sollten Empfänger stutzig machen: Eine dubiose Absenderadresse, die anonyme Anrede "Sehr geehrter Nutzer" und die Aufforderung zur Zahlung über einen Link sind eindeutige Warnsignale.
So reagieren Sie richtig
Empfänger einer solchen E-Mail sollten keinesfalls darauf antworten, auf die verlinkte Seite klicken oder gar Zahlungen leisten. Wer unsicher ist, ob eine tatsächliche Forderung vorliegt, sollte direkt mit der jeweiligen Behörde Kontakt aufnehmen. Wichtig: Keine Kontaktdaten oder Webadressen aus der verdächtigen Nachricht nutzen – sonst tappt man erneut in die Falle der Betrüger.
So erkennen Sie einen echten Bußgeldbescheid
Ein echter Bußgeldbescheid lässt sich anhand klarer Merkmale identifizieren: Der Bescheid stammt immer von einer örtlichen oder zentralen Bußgeldstelle oder Verwaltungsbehörde der Bundesländer. "Neben der ausschließlichen Zustellung per Post enthält das Schreiben die vollständigen persönlichen Daten des Empfängers sowie Angaben zum Verstoß – darunter das Kfz-Kennzeichen, der genaue Tatort, die Tatzeit und Hinweise auf Beweismittel wie ein Messbild oder Messdaten", erklärt Leier.
Zusätzlich enthält ein amtlicher Bescheid stets ein konkretes Aktenzeichen, die Bankverbindung der zuständigen Behörde und eine Rechtsbehelfsbelehrung mit Hinweis auf die zweiwöchige Einspruchsfrist.
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