So kann der Firmenwagen das Elterngeld kürzen
Firmenwagen in der Elternzeit? Das kann richtig teuer werden

Ein Firmenwagen ist für viele Arbeitnehmer ein attraktiver Gehaltsbonus. Doch in der Elternzeit kann er plötzlich teuer werden.
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Ein Dienstwagen, den man auch privat fahren darf, ist eine feine Sache. Der Arbeitgeber stellt das Auto, übernimmt häufig Versicherung und Wartung und manchmal sogar den Sprit. Doch wer Nachwuchs erwartet, sollte genauer hinschauen. Denn ausgerechnet während der Elternzeit kann der Firmenwagen zur Kostenfalle werden.
Davor warnt der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen. Der Grund: Die private Nutzung eines Dienstwagens gilt als geldwerter Vorteil und damit als Einkommen. Das kann die Höhe des Elterngeldes beeinflussen.
Warum der Dienstwagen das Elterngeld kürzen kann
Vor der Geburt wirkt sich der Firmenwagen zunächst positiv auf die Berechnung aus. Denn sein geldwerter Vorteil zählt grundsätzlich zum maßgeblichen Einkommen der zwölf Monate vor der Geburt.
Nach der Geburt kann sich das Blatt allerdings wenden. Wer während des Elterngeldbezugs seinen Firmenwagen weiterhin privat nutzen darf, erzielt aus Sicht der Elterngeldstelle grundsätzlich weiterhin Einkommen – selbst wenn das Auto kaum bewegt wird.

Wer während des Elterngeldbezugs seinen Firmenwagen weiterhin privat nutzen darf, erzielt aus Sicht der Elterngeldstelle grundsätzlich weiterhin Einkommen.
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"Maßgeblich ist nicht die tatsächliche Nutzung, sondern die Nutzungsmöglichkeit. Allein das Nutzungsrecht kann bereits als Einkommen gewertet werden", erklärt Ralf Thesing vom Bund der Steuerzahler. Die Folge: Das Elterngeld kann sinken.
Beispiel: 2100 Euro weniger Elterngeld
Wie teuer das werden kann, zeigt eine Beispielrechnung des Bundes der Steuerzahler: Ein Vater verdient vor der Geburt monatlich 4000 Euro brutto inklusive 400 Euro geldwertem Vorteil für seinen Dienstwagen. Sein für das Elterngeld maßgebliches Nettoeinkommen beträgt 2500 Euro. Ohne weiteres Einkommen während des Elterngeldbezugs würde er monatlich 1625 Euro Basiselterngeld erhalten.
Behält er seinen Firmenwagen, werden im Beispiel 270 Euro als pauschaliertes Nettoeinkommen angerechnet. Dadurch sinkt das Elterngeld auf rund 1450 Euro. Das macht 175 Euro weniger pro Monat – oder 2100 Euro innerhalb von zwölf Monaten.
Die tatsächliche Kürzung hängt unter anderem von der individuellen Einkommenssituation und der Berechnung durch die Elterngeldstelle ab.
Firmenwagen in der Elternzeit besser abgeben?
Wer die Kürzung vermeiden möchte, sollte frühzeitig mit seinem Arbeitgeber sprechen. Der Bund der Steuerzahler empfiehlt, den Firmenwagen während der Elternzeit gegebenenfalls zurückzugeben oder die private Nutzung vertraglich auszuschließen.
Wichtig: Es reicht nicht unbedingt, das Auto einfach stehenzulassen. Entscheidend ist, ob weiterhin ein Recht zur privaten Nutzung besteht.
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