(dpa/mas/brü/cr) Automatisiertes Fahren ist bald auf deutschen Straßen erlaubt. Der Bundesrat stimmte am 12. Mai 2017 einem Gesetz der Bundesregierung zu, das der Deutsche Bundestag am 30. März 2017 beschlossen hatte. Kern ist die rechtliche Gleichstellung von menschlichem Fahrer und Computer. Hoch- oder vollautomatisierte Fahrsysteme dürfen damit künftig die Fahraufgabe selbstständig übernehmen. Das ist vor allem bei der Haftungsfrage nach Unfällen wichtig. In einer begleitenden Entschließung unterstrich der Bundesrat aber auch, dass ein verbindlicher rechtlicher Rahmen für Hersteller und Verbraucher unerlässlich sei. Die neuen Regelungen seien nur ein erster Schritt zur rechtsicheren und wirtschaftlichen Nutzung des hoch- und vollautomatisierten Fahrens.

Was regelt das Gesetz?

Video: Mercedes E-Klasse (2016)

E-Klasse fährt von alleine

"In der Zukunft darf der Computer ans Steuer": So lautet eine zentrale Neuerung, wie Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) sagt. "Wenn der Computer fährt, dann haftet am Schluss der Hersteller", eine andere. Gesetzlich geregelt werden nun die Voraussetzungen. So muss das System durch den Fahrer jederzeit per Hand übersteuerbar oder deaktivierbar sein – und "rechtzeitig" mit Ton- oder Lichtsignalen anzeigen, wenn das nötig wird. Fahrer müssen wieder eingreifen können, wenn etwa aufgewirbelter Regen auf der Fahrbahn die Sensoren stört. Ist eine Computerfunktion nur für Autobahnen gedacht, darf man sie nicht auf Landstraßen nutzen.

Automatisiertes Fahren in 5 Stufen

(Level 0: keine Automatisierung)

Definition: Fahrer führt dauerhaft Längs- und Querführung aus. Kein Fahrzeugsystem greift aktiv ein. Heißt: Der Fahrer führt das Fahrzeug uneingeschränkt, fährt, lenkt, bremst, gibt Gas und achtet auf die Umgebung. Das Fahrzeug unternimmt keinerlei Eingriffe bzw. hat dafür keine technischen Vorkehrungen.

Level 1: assistiertes Fahren

Definition: Fahrer führt dauerhaft Längs- ODER Querführung aus, die jeweils andere Funktion kann ein Assistent übernehmen. Heißt: Beim assistierten Fahren unterstützt das System den Fahrer mit bestimmten Assistenzsystemen, zum Beispiel mit einem Totwinkelwarner, einem Spurhaltewarner oder einer Berganfahrhilfe.

Level 2: teilautomatisiertes Fahren

Definition: Das System übernimmt Längs- UND Querführung in einem spezifischen Anwendungsfall, aber dauerhaft überwacht vom Fahrer. Heißt: Das Auto übernimmt beim teilautomatisierten Fahren einzelne Aufgaben für den Fahrer übernehmen bis hin zum kompletten Fahrbetrieb inklusive Navigation. Der Wagen setzt beispielsweise eigenständig den Blinker, wechselt die Spur oder passt seine Geschwindigkeit dem fließenden Verkehr an. Automatisches Einparken oder eine Spurhaltefunktion gehören zu den gängigsten Systemen. Der Stauassistent kann ohne Eingriff des Fahrers im Stau beschleunigen, bremsen und dem vorausfahrenden Fahrzeug folgen. Bei Tesla heißt das hochautomatisierte Fahren "Full Self Driving (überwacht), bei Mercedes "Punkt-zu-Punkt-Navigation". Die Verantwortung und Haftung bleibt beim Fahrzeugführer.

Level 3: hochautomatisiertes Fahren

Definition: Fahrer muss das System nicht mehr dauerhaft überwachen, aber potenziell in der Lage sein, zu übernehmen. Das System übernimmt Längs- und Querführung in einem spezifischen Anwendungsfall. Es erkennt Systemgrenzen und fordert Fahrer zur Übernahme mit ausreichender Zeitreserve auf. Heißt: Level drei ist hochautomatisiertes Fahren mit zeitweiser Übernahme der Verantwortung durch das Fahrzeug. Der Fahrer kann seine Aufmerksamkeit für längere Zeit vom Verkehrsgeschehen abwenden. Der Autopilot kann den Fahrer aber immer auffordern, das Steuer wieder zu übernehmen, um den Wagen eigenhändig zu steuern.

Level 4: vollautomatisiertes Fahren

Definition: Im spezifischen Anwendungsfall ist kein Fahrer erforderlich, das System kann alle Situationen automatisch bewältigen. Heißt: Level vier definiert die Vollautomatisierung. Der Wagen übernimmt alle Funktionen und gibt sie nur dann wieder ab, wenn eine Situation für das System nicht zu bewältigen ist.

Level 5: fahrerloses oder autonomes Fahren

Definition: Das System bewältigt während der ganzen Fahrt alle Situationen automatisch, es ist kein Fahrer erforderlich. Heißt: Der Mensch und das Lenkrad werden im Prinzip überflüssig. Der Wagen und das System brauchen lediglich eine Zieleingabe und die Freigabe zum Start. Dann steuert das Fahrzeug das Ziel eigenständig an. Auf dieser Stufe ist das autonome oder fahrerlose Fahren erreicht. (Quelle jeweils: VDA/Bundesamt für Straßenwesen)

Welche Automatisierungen gibt es schon?

Möglich ist bereits eine ganze Menge. So werden in immer mehr Autos Notbremsassistenten eingebaut. Futuristisch muten Parkhilfen an, die Autos mit einer Smartphone-Steuerung in die eigene Garage lenken. Der Fahrer muss nur zur Sicherheit einen Finger auf dem Bildschirm haben – unterbricht der Kontakt, bremst der Wagen. Das Auto findet den Weg aber allein. Auf der Autobahn sollen Fahrer sich entspannen und die Hände vom Steuer nehmen können, wenn das Auto selbst Abstand zum Vordermann hält und eigenständig Spuren wechselt.

Blackbox zeichnet alle Daten auf

Der Fahrer darf dem Gesetz zufolge bei der hochautomatisierten Fahrt die Hände vom Lenker nehmen, um etwa im Internet zu surfen oder E-Mails zu checken. Eine Rückübernahme der Fahrzeugsteuerung durch den Fahrer ist nur dann vorgeschrieben, wenn das System ihn dazu auffordert. Gleiches gilt für den Fall eines geplatzten Reifens oder ähnlicher Zwischenfälle. Der Fahrer muss aber weiter am Lenkrad sitzen. Eine sogenannte Blackbox zeichnet auf, wann das System aktiv war, wann der Fahrer fuhr und wann das System den Fahrer aufforderte, zu übernehmen. Auch das ist wichtig bei der Frage, wer bei Unfällen haftet. Für Systemfehler ist dann der Autoproduzent in der Verantwortung.
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Was verspricht sich die Autoindustrie davon?

Für die Autohersteller sind die kleinen Helfer ein Zusatzgeschäft. Nicht zufällig wird die Technologie meist zuerst in den Flaggschiffen eingebaut. Insbesondere Oberklassehersteller wie BMW, Daimler und Audi wollen sich damit von der Konkurrenz abheben. Stecken Kameras, Sensoren, Radar und dazugehörige Steuerung auf Bremsen und Lenkung einmal im Auto drin, werden zusätzliche Anwendungen für die Hersteller nur wenig teurer. "Jedes Mal wenn wir einen neuen Legobaustein haben, können wir ihn einbauen", sagt Daimler-Entwicklungsvorstand Ola Källenius.

Kaufen die Leute sowas?

Das Interesse ist bei Neuwagenkäufern laut einer Umfrage der Prüforganisation Dekra zumindest da. Vor allem offensichtliche Helfer wie Notbremsassistenten hätten viele Menschen gern in ihren Autos. Die sollen im letzten Moment verhindern, dass der Wagen Fußgänger erfasst. Weniger dringend werden dagegen relativ neue Technologien wie Spurhalteassistent oder eine Verkehrszeichenerkennung bewertet.

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Wie geht es weiter?

An den neuen Regelungen wird schon Kritik laut, vor allem bei der Haftung. Der "schwarze Peter" bleibe beim Autofahrer, kritisiert der Deutsche Anwaltverein. "Bei einer immer stärkeren Automatisierung des Straßenverkehrs wäre eine stärkere Einbeziehung der Hersteller in die Haftung nur konsequent", fordert Präsident Ulrich Schellenberg. Der Autofahrerclub ADAC mahnte verbindliche Vorgaben dazu an, dass eine "Übernahmeaufforderung" an den Fahrer nicht zu kurz im Voraus kommt. Über ethische Regeln für die Programme berät eine Expertenkommission. Geklärt sehen will Dobrindt auch den Umgang mit den Fahrzeugdaten.

Was ist noch Zukunftsmusik?

Alles was bislang auf der Straße ist, läuft unter "Level 2". Darunter versteht die Branche teilautomatisiertes Fahren - der Mensch kann jederzeit eingreifen und überwacht die Systeme. Unter "Level 3" versteht man schon hochautomatisiertes Fahren, bei dem der Fahrer sich zeitweise anderen Tätigkeiten zuwenden kann. Autohersteller rechnen mit einer Einführung nicht vor 2020. Die Vollautomatisierung, bei der Fahrer nur noch im Notfall eingreifen, sehen Hersteller im kommerziellen Betrieb dagegen danach. Und Roboterautos mit reinen Passagieren auf der Rückbank sind echte Zukunftsmusik.

Autonome Autos erst nach 2020 auf der Straße

Bereits im Spätsommer 2015 hatte die Regierung ein Strategiepapier aus dem Verkehrsministerium beschlossen, das unter anderem Investitionen in den Ausbau digitaler Infrastruktur vorsieht. Die Bundesrepublik soll weltweiter Vorreiter in dieser Technologie werden. Der damalige Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) sagte: "Dem automatisierten und vernetzten Fahren gehört die Zukunft. Automatisiertes Fahren ist ein wichtiger Treiber für Innovationen und Wertschöpfung." Es sei daher wichtig, dass die deutsche Automobilindustrie ihre führende Position behauptet. Nach einer vom Wirtschaftsministerium vorgelegten Studie wird hochautomatisiertes Fahren auf Autobahnen bis 2020 technisch möglich sein. Trotzdem seien fahrerlose Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen "erst weit nach 2020 zu erwarten". Zur Erprobung neuer Technik gibt es eine Teststrecke auf der Autobahn 9 in Bayern.

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Kommentar

Auch in Deutschland darf der Computer ans Steuer, gut so. Immer noch muss der Fahrer die Kontrolle behalten, auch das ist wichtig. Den rechtlichen Rahmen fürs autonome Fahren wird so bald kein Autohersteller ausschöpfen, denn vollautonome Autos sind Zukunftsmusik. Noch. Jetzt ist erstmals der Weg frei, dass Autofahrer künftig Stück für Stück entlastet werden können, beispielsweie bei nervigem Stop-and-Go auf der Autobahn.