E-Auto-Abschreibung für Firmenwagen – auch für gebrauchte
So fördert der Bund elektrische Dienstwagen

Für elektrische Firmenwagen gibt es erhöhte Förderung – gerade die Möglichkeit der großzügigen steuerlichen Abschreibung ist für Dienstwagenfahrer attraktiv. Eine aktuelle Regel ist besonders interessant. Mit Beispielrechnung!
Bild: Volkswagen AG
Inhaltsverzeichnis
Die staatliche Elektroauto-Förderung macht elektrische Dienstwagen bedeutend günstiger. Denn einerseits gilt die Hersteller-Kaufprämie oft auch für gewerbliche Kunden. Zusätzlich wird der Kauf über die AfA ("Absetzung für Abnutzung") gefördert. Wenn Unternehmen wie auch Einzelunternehmer ein Elektroauto als Dienstwagen anschaffen, werden sie steuerlich unterstützt. Sie können die gesamten Anschaffungskosten binnen sechs Jahren abschreiben.
Besonders interessant: Die Regel betrifft batterieelektrische Neuwagen wie auch elektrische Gebrauchtwagen. Dann steht neben den klassischen Abschreibungsmöglichkeiten linear und degressiv zusätzlich die "Turbo-Abschreibung" zur Wahl. Die Regel gilt für alle Fahrzeuge, die bis 31. Dezember 2028 dienstlich angeschafft werden.
Es gibt also zwei Fördermaßnahmen für E-Autos:
- Die erhöhte Abschreibung mindert den Betriebsgewinn.
- Die 0,25-Prozent-Regel beim geldwerten Vorteil macht Elektro-Firmenwagen attraktiver als solche mit Verbrennungsmotor.
Diese Sonderabschreibung erlaubt es Unternehmen und selbstständigen Steuerpflichtigen, im ersten Jahr nach dem Kauf 75 Prozent des Nettokaufpreises vom steuerpflichtigen Einkommen bzw. vom Gewinn abzusetzen. Im zweiten Jahr sinkt dieser Anteil auf zehn Prozent, im dritten und vierten Jahr auf fünf Prozent, im fünften auf drei und im sechsten Jahr schließlich auf zwei Prozent. Das bedeutet: Nach sechs Jahren der Nutzungsdauer wäre ein Elektro-Dienstwagen im Wert bis zu 75.000 Euro komplett abgeschrieben. Entscheidend ist, dass die Mehrwertsteuer im Kaufvertrag ausgewiesen wird und das E-Auto zum Betriebsvermögen gehört.
Abschreibung *
Höhe der AfA | Brutto-Kaufpreis (in Euro) abzgl. Prämie von 5000 Euro | Nettopreis (Euro) | AfA (Euro) | Restwert minus AfA (Euro) |
|---|---|---|---|---|
1. Jahr: 75 Prozent | 46.405 | 38.996 | 29.246,85 | 9748,95 |
2. Jahr: 10 Prozent | 38.996 | 3899,58 | 5849,37 | |
3. Jahr: 5 Prozent | 38.996 | 1949,79 | 3899,58 | |
4. Jahr: 5 Prozent | 38.996 | 1949,79 | 1949,79 | |
5. Jahr: 3 Prozent | 38.996 | 1169,87 | 779,92 | |
6. Jahr: 2 Prozent | 38.996 | 779,92 | 0,00 |
Wer dienstlich etwa einen Elektro-Mittelklassekombi wie den VW ID.7 Tourer Pro zum Neupreis von 51.405 Euro (brutto nach Abzug der VW Kaufprämie in Höhe von aktuell 5000 Euro brutto) kauft, setzt im ersten Jahr 29.246 Euro vom Buchwert ab (75 Prozent von 38.996 Euro). Im zweiten Jahr dürfen vom verbleibenden Buchwert (9749 Euro) weitere 3900 Euro abgeschrieben werden. In den beiden darauffolgenden Jahren (Jahr 3 und 4 nach Anschaffung) sinkt der Buchwert um jeweils 1950 Euro, im sechsten Jahr um 780 Euro.
Auch für Leasingfirmen bietet die Variante interessante Möglichkeiten, denn die Abschreibung gilt auch für die Unternehmen, die als Leasinggeber auftreten. Deren Konditionen sind kaum generell wiederzugeben. Sie dürften günstige Bedingungen aber in Teilen auch an Leasingnehmer weitergeben, wodurch die Leasingrate sinken könnte.
Der Staat gibt also zum E-Auto-Kauf bei diesem Modell nichts dazu, er erlaubt aber ein Verschieben der Steuerlast und das Sparen von Steuern. Das gelingt Unternehmern durch gezielte zeitliche Platzierung von Investitionen. Davon profitieren auch Solo-Selbstständige, deren Finanzmittel zur Modernisierung begrenzt sind.
Zugleich werden höhere Preise für Elektroautos abgefedert. Somit ist die Turboabschreibung eine staatliche Unterstützung für Unternehmen, die Elektromobilität aufgeschlossen gegenüberstehen, doch noch mit der Investition zögern.
Durch die Anschaffung von Elektroautos sparen Steuerpflichtige zusätzlich, denn in aktuellen Studien ist belegt, dass E-Autos geringere Kosten verursachen. Indirekt hat die Maßnahme auch Auswirkungen auf Marketing und Image der Unternehmen: Wer in Elektromobilität investiert, profitiert in der Außenwirkung durch diese umweltfreundliche Maßnahme.
Für Elektro-Dienstwagen gilt zudem ein verringerter Satz für den anzusetzenden geldwerten Vorteil bei der Privatnutzung eines Dienstwagens. Grundsätzlich sind Autofahrer verpflichtet, ein Prozent der Netto-Anschaffungskosten auf der Habenseite zu versteuern – pro Monat. Für Elektroautos gelten bessere Regeln: Der Anteil des geldwerten Vorteils durch die Privatnutzung beläuft sich aktuell auf 0,25 Prozent. Bei Hybriden wie auch Plug-in-Hybriden beträgt der monatliche Wert 0,5 Prozent vom Bruttolistenpreis.
Entscheidend für die Berechnung ist nicht der tatsächliche Anschaffungspreis inklusive Mehrwertsteuer, sondern der Bruttolistenpreis. Bei dem oben genannten Mittelklasse-Kombi VW ID.7 Tourer Pro zum Bruttolistenpreis von 51.405 Euro beträgt dieser Aufschlag auf den zu versteuernden Anteil also monatlich rund 90 Euro. Durch die pauschale Versteuerung entfällt die Pflicht zum Führen eines Fahrtenbuchs. Allerdings kann es sich bei hoher dienstlicher Nutzung und einem teuren Listenpreis bei eher moderaten laufenden Kosten lohnen, ein Fahrtenbuch zu führen. Bei der Berechnung eines Musterbeispiels hilft ein Steuerberater.
Zu guter Letzt wird der Preisdeckel für privat genutzte Dienstwagen erheblich hochgesetzt. Bisher lag die Preisgrenze für einen Dienstwagen bei 70.000 Euro netto, wollte man die Privatnutzung geltend machen. Seit 1. Juli 2025 liegt die Obergrenze bei 100.000 Euro.
Indirekt profitiert der gesamte Pkw-Markt von der Vergünstigung – wenn auch mit zeitlichem Abstand. Mehr als 60 Prozent der Neuwagen in Deutschland sind Dienstfahrzeuge, die nach der steuerlich relevanten Haltedauer als Gebrauchtwagen mit Preisabschlag weiterverkauft werden.

Laut Bundesverband Deutscher Leasingunternehmen (BDL) sind rund 60 Prozent des Pkw-Markts gewerbliche Zulassungen. Die steuerliche Elektroauto-Förderung wäre also ein "starker Hebel", so BDL-Hauptgeschäftsführerin Claudia Conen.
Bild: BDL
Führt die steuerliche Maßnahme wie erwartet zur vermehrten Zulassung von Elektroautos als Dienstwagen, lassen sich diese Fahrzeuge später in größerer Zahl auf dem Gebrauchtwagenmarkt erwarten – und dort ein größeres Angebot zu geringeren Preisen nach sich ziehen. Denn die hohe Abschreibung im ersten Jahr gibt den Firmen beim Weiterkauf großen Gestaltungsspielraum.
Wie reagiert die Branche auf die Turboabschreibung?
Der Bundesverband Deutscher Leasingunternehmen lobt das Instrument: "75 Prozent im ersten Jahr sind ein kräftiger Impuls. Da gewerbliche Halter für über 60 Prozent der Neuzulassungen verantwortlich sind, trifft diese Maßnahme den richtigen Hebel", so BDL-Hauptgeschäftsführerin Claudia Conen. Die Sonderabschreibung gilt für Anschaffungen bis 1. Januar 2028, folglich könnte sie die kommenden zwei Jahre die Nachfrage nach E-Autos ankurbeln.
Der Staat verzichtet auf Steuereinnahmen und erhöht die Flexibilität der Unternehmen. Auch wird die degressive Abschreibung, die bisher für höherwertige Investitionen wie Dienstwagen nicht möglich war, nach hinten verschoben. Sprich: Statt den Fahrzeugwert gleichmäßig über sechs Jahre mit jeweils einem Sechstel abzuschreiben, kann der Betrieb bzw. Freiberufler im ersten Jahr bis zu drei Viertel des Werts steuerlich geltend machen. Die dafür den Steuerzahler belastenden Kosten lassen sich derzeit nicht beziffern.
Kommentar
Die Förderung elektrischer Dienstwagen könnte den gesamten Markt anschieben. Das ist gut, denn hier sind hart rechnende Controller in den Unternehmen am Werk, die Turboabschreibung könnte sie locken. Wenn die Preisvorteile von dienstlichen E-Autos überwiegen, kommen mehr E-Autos auf den Markt.
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