Amtliches Kennzeichen, Name und Adresse des Halters, Fahrgestellnummer, Tag der Erstzulassung: Das und mehr findet sich in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eines jeden Autos, meist "Fahrzeugschein" genannt. Noch steht dies alles analog auf Papier, doch das könnte sich bald ändern.
Einem Bericht der Düsseldorfer Tageszeitung "Rheinische Post" zufolge plant die Bundesregierung offenbar die Umstellung vom Faltblatt auf eine digitale Version. Grundlage des Berichts ist eine Regierungsantwort auf eine Anfrage der FDP. Darin heißt es, es gehe darum zu prüfen, "mit welchen Maßnahmen es möglich ist, die Zulassungsbescheinigung Teil 1 durch ein elektronisches Dokument zu ersetzen".
Der Fahrzeugschein ist nach §11, Abs. 6 FZV wie der Führerschein stets beim Fahren mitzuführen und auf Verlangen der Polizei vorzuzeigen. Andernfalls droht ein Verwarngeld von 10 Euro. In ihm ist auch die Abgasnorm bei Dieselfahrzeugen verzeichnet, die über ein mögliches Fahrverbot in bestimmten Zonen entscheidet. Während der Impfnachweis im Smartphone längst Realität und der digitale Führerschein immerhin beschlossene Sache ist, tat sich beim Fahrzeugschein bislang nichts. Allerdings gab es bereits 2003 eine EU-Initiative, wonach der Auto-Ausweis aus Papier sterben und durch eine Chipkarte aus Plastik ersetzt werden sollte. Zur Umsetzung hingegen kam es in Deutschland bisher nicht.