Tesla hat mit dem hochautomatisierten Fahren einen wichtigen Durchbruch erzielt. Nachdem im April 2026 die landesweite Freigabe für das selbstständige, vom Fahrenden überwachte Fahren in den Niederlanden erteilt wurde, kommt jetzt mit Dänemark ein weiteres EU-Land mit vielen Tesla-Besitzern hinzu. Zuvor hatten auch die Aufsichtsbehörden in Litauen und Estland grünes Licht für das landesweite Fahren mit dem Tesla-Assistenten FSD (Überwacht) gegeben.
In einem Statement bestätigte die dänische Verkehrsaufsicht die vorläufige Freigabe – sie wurde erteilt unter dem Vorbehalt, dass das Full Self-Driving (Überwacht) noch nicht zentral von der EU-Kommission freigegeben wurde. Die erste Zulassung in den Niederlanden war der Durchbruch für Europa und erfolgte durch die Aufsichtsbehörde RDW (Dienst Wegverkeer). Die dänische Færdselsstyrelsen (deutsch: Verkehrsbehörde) stützte sich bei dem Entscheid auf den niederländischen Check vom 10. April 2026.

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Nach Tesla-Angaben soll das System jetzt in Dänemark landesweit verfügbar gemacht werden. Die Freigabe dürfte wie in den Niederlanden gestaltet sein: Danach dürfen Tesla-Fahrzeuge bis zum dänischen Tempolimit von 130 selbstständig fahren. Voraussetzung: Die Person am Steuer muss das Auto überwachen und jederzeit in der Lage sein, die Kontrolle zu übernehmen. FSD (Überwacht) gilt für die volle Fahrstrecke bzw. die gesamten Niederlande – und funktioniert beeindruckend zuverlässig, wie AUTO BILD bei einem Test in Amsterdam erlebte.
Erster FSD-Test in den Niederlanden (überwacht von Matthias Brügge)
Der erste Test zum überwachten FSD-Fahren in den Niederlanden verlief unspektakulär. Die typische Handhaltung: geöffnete Hände auf den Knien.
Bild: Matthias Brügge / AUTO BILD
Damit ist FSD (Überwacht) ein Assistent nach "Level 2", dem teilautomatisierten Fahren. Aktuell kann man in den Niederlanden entsprechende vorgerüstete Tesla per Fern-Update auf den Fahrassistenten "FSD (Supervised)" freischalten (ab Plattform HW4). Unter ähnlichem Namen bieten auch andere Hersteller das hochautomatische Fahren an, bei Mercedes heißt es "Punkt-zu-Punkt"-Navigation. (Kommentar: Ist der FSD-Assistent nötig?)
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FSD: Das Auto fährt, der Mensch überwacht

Full Self-Driving (Supervised) bedeutet: Die Person am Steuer bleibt verantwortlich. Es ermöglicht dem Fahrzeug, unter Überwachung selbstständige Fahrten zu absolvieren, inklusive Beschleunigen, Bremsen, Lenken, Blinken und nötige Spurwechsel. Dabei findet die Navigation durch komplexe Fahrsituationen wie Stadt- oder Autobahnfahrten eigenständig statt. Das Auto reagiert auch auf unvorhergesehene Ereignisse, wie Fußgänger, die auf die Fahrbahn laufen. Beim ersten öffentlichen Test in Amsterdam bildeten mehrere Tesla sogar eigenständig vor einem herannahenden Fahrzeug eine Rettungsgasse.
tesla full self driving supervised niederlande
In den Niederlanden ist der Selbstfahr-Assistent von Tesla bereits verfügbar – wenn auch nur für Modelle, die dort auch zugelassen sind.
Bild: Tesla

Neue Herausforderungen in Dänemark

In Dänemark wird das System unter vielen klimatischen Bedingungen funktionieren müssen – schlechtes Wetter, Niederschlag, schlechte Sichtverhältnisse, unterschiedlichste Straßenformen. Mit den Daten dürfte der Zentralcomputer von Tesla weitere Erfahrungen sammeln. In einer ersten Bilanz aus den Niederlanden reklamiert Tesla, dass die Autos mit FSD (Überwacht) um den Faktor 3,5 geringere Zusammenstöße hatten als herkömmlich gesteuerte Autos: Berechnet auf der Basis von 16,6 Millionen gefahrenen Kilometern gab es keinen Crash.

Automatisiertes Fahren in 5 Stufen

(Level 0: keine Automatisierung)

Definition: Fahrer führt dauerhaft Längs- und Querführung aus. Kein Fahrzeugsystem greift aktiv ein. Heißt: Der Fahrer führt das Fahrzeug uneingeschränkt, fährt, lenkt, bremst, gibt Gas und achtet auf die Umgebung. Das Fahrzeug unternimmt keinerlei Eingriffe bzw. hat dafür keine technischen Vorkehrungen.

Level 1: assistiertes Fahren

Definition: Fahrer führt dauerhaft Längs- ODER Querführung aus, die jeweils andere Funktion kann ein Assistent übernehmen. Heißt: Beim assistierten Fahren unterstützt das System den Fahrer mit bestimmten Assistenzsystemen, zum Beispiel mit einem Totwinkelwarner, einem Spurhaltewarner oder einer Berganfahrhilfe.

Level 2: teilautomatisiertes Fahren

Definition: Das System übernimmt Längs- UND Querführung in einem spezifischen Anwendungsfall, aber dauerhaft überwacht vom Fahrer. Heißt: Das Auto übernimmt beim teilautomatisierten Fahren einzelne Aufgaben für den Fahrer übernehmen bis hin zum kompletten Fahrbetrieb inklusive Navigation. Der Wagen setzt beispielsweise eigenständig den Blinker, wechselt die Spur oder passt seine Geschwindigkeit dem fließenden Verkehr an. Automatisches Einparken oder eine Spurhaltefunktion gehören zu den gängigsten Systemen. Der Stauassistent kann ohne Eingriff des Fahrers im Stau beschleunigen, bremsen und dem vorausfahrenden Fahrzeug folgen. Bei Tesla heißt das hochautomatisierte Fahren "Full Self-Driving (Überwacht), bei Mercedes "Punkt-zu-Punkt-Navigation". Die Verantwortung und Haftung bleibt beim Fahrzeugführer.

Level 3: hochautomatisiertes Fahren

Definition: Fahrer muss das System nicht mehr dauerhaft überwachen, aber potenziell in der Lage sein, zu übernehmen. Das System übernimmt Längs- und Querführung in einem spezifischen Anwendungsfall. Es erkennt Systemgrenzen und fordert Fahrer zur Übernahme mit ausreichender Zeitreserve auf. Heißt: Level drei ist hochautomatisiertes Fahren mit zeitweiser Übernahme der Verantwortung durch das Fahrzeug. Der Fahrer kann seine Aufmerksamkeit für längere Zeit vom Verkehrsgeschehen abwenden. Der Autopilot kann den Fahrer aber immer auffordern, das Steuer wieder zu übernehmen, um den Wagen eigenhändig zu steuern.

Level 4: vollautomatisiertes Fahren

Definition: Im spezifischen Anwendungsfall ist kein Fahrer erforderlich, das System kann alle Situationen automatisch bewältigen. Heißt: Level vier definiert die Vollautomatisierung. Der Wagen übernimmt alle Funktionen und gibt sie nur dann wieder ab, wenn eine Situation für das System nicht zu bewältigen ist.

Level 5: fahrerloses oder autonomes Fahren

Definition: Das System bewältigt während der ganzen Fahrt alle Situationen automatisch, es ist kein Fahrer erforderlich. Heißt: Der Mensch und das Lenkrad werden im Prinzip überflüssig. Der Wagen und das System brauchen lediglich eine Zieleingabe und die Freigabe zum Start. Dann steuert das Fahrzeug das Ziel eigenständig an. Auf dieser Stufe ist das autonome oder fahrerlose Fahren erreicht. (Quelle jeweils: VDA/Bundesamt für Straßenwesen)
Diese Definition hat die SAE (Society of Automotive Engineers) entsprechend der Norm J3016 aus dem Jahr 2014 entwickelt. Sie ist inzwischen international anerkannt.
Mit der schrittweisen nationalen Anerkennung in EU-Ländern kann der EU-weite Prozess der Harmonisierung bei den Regeln umgangen und die örtliche Einführung beschleunigt werden. Litauen ging den Schritt am 20. Mai 2026, Estland folgte am 28. Mai. Tesla setzt dem Vernehmen nach bei der Freigabe in EU-Europa auf einen Dominoeffekt.
In Deutschland ist das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als nationale Aufsichtsbehörde verantwortlich für die Genehmigung. Bislang gibt es zur Freigabe noch keinen Sachstand – offen ist auch, ob die Genehmigung bereits beantragt wurde. Damit steht Tesla im Wettbewerb mit Mercedes – der Hersteller aus Stuttgart will in einigen deutschen Städten bis Ende 2026 ein ähnliches System einführen.
Schritt für Schritt erreicht Tesla die Zulassung für den hochautomatisierten Fahrassistenten FSD (Überwacht), darunter mit den Niederlanden und Dänemark zwei Länder mit großer Tesla-Dichte. Dort wird man jetzt häufiger teilautonome Fahrzeuge unterwegs sehen. Es könnte auf weitere Länder abstrahlen. Ein faszinierender Fahrmodus!