Begehrte Neuwagen lassen meist lange auf sich warten. Ein Audi R8 braucht gerne mal mehr als ein Jahr bis zum Kunden! Die tatsächlichen Lieferzeiten aktueller Modelle finden Sie hier.
Bis zu einem halben Jahr muss man zurzeit auf die Auslieferung eines normalen Neuwagens warten. So geht es schneller: Bestellen Sie nur unverzichtbare Extras. Fragen Sie nach bestellten, aber nicht abgeholten Neuwagen. Seien Sie flexibel, und suchen Sie ein auf Halde produziertes Fahrzeug, dessen Ausstattung der des Wunschautos nahekommt. Wird der unbestimmte Liefertermin um sechs Wochen überschritten, kann der Käufer vom Händler die Lieferung fordern. Liegt solch ein Schreiben beim Händler, ist der offiziell im Verzug und muss für mögliche Verzugsschäden aufkommen. Beispiel: Gibt das alte Auto während der zusätzlichen Wartezeit den Geist auf, darf der Käufer auf Händlerkosten einen Mietwagen nehmen. Limit: Mietwagenkosten bis zu einer Höhe von fünf Prozent des Neuwagenpreises.
Bei Lieferverzögerung dem Händler Nachfrist gewähren
Vom Vertrag zurücktreten oder statt Lieferung Schadensersatz verlangen kann der Kunde erst, wenn der Händler auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist (meist zwei Wochen) nicht liefert. Rücktritt oder Schadensersatzforderung muss dabei nicht mehr angedroht werden. Achtung! Nie einfach aus Verärgerung zurücktreten. Dann kann der Händler als Schadensersatz 15 Prozent des Kaufpreises verlangen. Arbeitslosigkeit oder Krankheit sind keine Rücktrittsgründe.