Verengte Spur: Fahrzeugbreite
Ist Ihr Auto auch zu breit?

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Im Bereich vieler Autobahnbaustellen dürfen Autos, die breiter als zwei Meter sind, nicht die linke Spur nutzen. Sonst drohen 20 Euro Bußgeld. Aber in den Kfz-Papieren steht die tatsächliche Breite eines Fahrzeugs gar nicht drin.
AUTO BILD-Leser Peter Dimmer aus Witzenhausen (Hessen) versteht die Welt nicht mehr. Dem 47-Jährigen wird vorgeworfen, am 14. April um 9.32 Uhr auf der A 40 bei Dortmund mit seinem Opel Vivaro Verkehrszeichen 264 missachtet zu haben. Macht 20 Euro. Zeichen 264? Wir übersetzen: Fahrzeuge, die breiter sind als zwei Meter, haben hier nichts zu suchen. Das gilt oft auf der linken Spur im Bereich von Autobahnbaustellen. Herr Dimmer sagt: "Laut Schein ist mein Vivaro nur 1904 Millimeter breit." Er spricht von Wegelagerei, von Willkür der Behörden bei der Gier nach Zusatzeinnahmen. AUTO BILD klärt die wichtigsten Fragen.
Aktuell: 2012 sollen breitere Spuren kommen!

Die Fahrzeugbreite ist in der Zulassungs- bescheinigung I unter Punkt 19 angegeben – allerdings exklusive Außenspiegel.
Oben in der Bildergalerie: Diese Autos sind breiter als zwei Meter!

Wenn Sie die tatsächliche Breite Ihres Autos herausfinden wollen, hilft nur eines: mit dem Maßband nachmessen.
Riskiere ich mit einem zu breiten Auto den Versicherungsschutz? Unter Umständen ja. Nehmen wir an, Sie befahren mit Ihrem zu breiten Auto trotz Verbots die linke Spur im engen Baustellenbereich und touchieren einen Lkw. Den Schaden am anderen Fahrzeug zahlt Ihre Versicherung auf jeden Fall. Aber die Schrammen am eigenen Auto? "Im Einzelfall kann sich die Versicherung auf grobe Fahrlässigkeit berufen und die vollständige Regulierung des Kasko-Schadens ablehnen", so Alois Schnitzer, Sprecher der HUK-Coburg. Dies treffe auf einige Billig-Policen zu, seine und andere große Versicherungen schließen die Einrede der groben Fahrlässigkeit aus.
Im Überblick: Alles zum Thema Verkehrsrecht
Fazit
Wegelagerei, Abzocke? Man könnte es so nennen. Fakt ist: Die Polizei ist rechtlich auf der sicheren Seite. Dass in den amtlichen Papieren eine Breitenangabe ohne Spiegel steht, ist der eigentliche Skandal. Da bleibt nur eins: Im Zweifel nachmessen.
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