Neuerungen im Straßenverkehrsgesetz
Neu für Autofahrer ab Juli: Der Punktehandel ist vorbei

Scancars, Punktehandel, digitaler Führerschein: Am 1. Juli 2026 treten wichtige Änderungen im Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Kraft. AUTO BILD verrät, worauf sich Autofahrer einstellen müssen!
Bild: DPA
- Raphael Schuderer
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Die jüngste Überarbeitung des Straßenverkehrsgesetzes bringt einige wichtige Änderungen mit sich, für Kraftfahrer ändern sich ab dem 1. Juli einige wichtige Dinge. AUTO BILD verrät, welche neuen Regeln Verkehrsteilnehmer beachten müssen!
Wer Regeln im Straßenverkehr missachtet, muss das künftig selbst ausbaden: Ab Anfang Juli ist es verboten, auch bei Ordnungswidrigkeiten eine Behörde durch falsche Angaben zur Beteiligung zu täuschen oder entsprechende Dienstleistungen anzubieten. Es ist dann nicht mehr erlaubt, seine Strafpunkte in Flensburg gegen Entgelt von einer anderen Person übernehmen zu lassen. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.
Das geänderte StVG enthält auch eine gesetzliche Grundlage für eine automatisierte Überwachung von Parkverstößen durch sogenannte Scancars. Diese Autos werden durch die Gegend gefahren und sollen mit Kameratechnik automatisch die Kennzeichen von Halteverbot-Parkern oder Fahrzeugen ohne gültigen Parkschein erfassen.
Im europäischen Ausland sind solche Fahrzeuge bereits erfolgreich im Einsatz, in Deutschland wurden bisher lediglich Pilotprojekte durchgeführt. Scancars sollen bis zu 1000 Kennzeichen pro Stunde erfassen können und sind dadurch viel effizienter als menschliche Kontrolleure.
Der ADAC sieht Scancars allerdings nur als Ergänzung, nicht als Alternative zur herkömmlichen Kontrolle: "Aus Sicht des ADAC können Scancars Kommunen und Gemeinden zwar bei der Ahndung von Parkverstößen unterstützen, sie sind jedoch keine flächendeckende Lösung und lösen nicht das grundsätzliche Parkplatzproblem", so ein Sprecher des Autoclubs
Knöllchen können in Zukunft auch deutlich später ankommen: Die Frist für die Verfolgungsverjährung von Verkehrsordnungswidrigkeiten wird ab Juli von drei auf sechs Monate verlängert. Autofahrer werden nach einem Verkehrsverstoß in Zukunft deutlich länger als bisher mit einem Bußgeldverfahren rechnen müssen, Behörden haben doppelt so viel Zeit zum Knöllchenverschicken und werden dadurch entlastet.
Nach Einführung des digitalen Fahrzeugscheins schafft die Gesetzesänderung die rechtliche Grundlage für den digitalen Führerschein. In Zukunft sollen Autofahrer ihre Fahrerlaubnis auch über eine Smartphone-App nachweisen können. Der klassische Führerschein aus Papier oder als Scheckkarte darf dann zu Hause liegenbleiben und behält natürlich seine Gültigkeit. Bis die notwendigen technischen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, muss der Führerschein allerdings noch mitgeführt werden.
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