Elektroauto laden: Ladesäule, Blockiergebühr, öffentliches Laden
Wie sehr die Blockiergebühr beim Laden von E-Autos um sich greift

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Damit E-Autos die Ladesäule schnell für den nächsten Kunden frei machen, belegen immer mehr Stromversorger länger ladende Fahrer mit einer Blockiergebühr – sogar nachts! AUTO BILD informiert, ob und wie man die Gebühr vermeiden kann!
Bild: DPA
Inhaltsverzeichnis
- Die meisten Anbieter verlangen eine Blockiergebühr
- Welche Blockiergebühr Shell Recharge neuerdings berechnet
- Berechnen auch lokale Versorger eine Blockiergebühr?
- Einige berechnen die Gebühr nur tagsüber
- Bei Tesla ist die Gebühr besonders streng geregelt
- Darum sind auch die Parkplatz-Regeln relevant
- Finden E-Auto-Fahrer eine Blockiergebühr sinnvoll?
- Wie vermeidet man die Blockiergebühr?
Wem das Stichwort "Blockiergebühr" kein Begriff ist, kann beim öffentlichen Laden über Nacht unliebsame und vor allem teure Überraschungen erleben. So erging es jüngst E-Auto-Fahrer Jan G., als er die Rechnung für die Nutzung seiner Ladekarte sah: 40,11 Euro für gerade mal 11,66 kWh Strom! Legt man den derzeit üblichen Haushaltsstromtarif von knapp 0,42 Cent pro kWh zugrunde, hätten die Ladekosten nur 4,89 Euro sein dürfen. Woher kommt die Differenz von 35,22 Euro her?
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So kam die Blockiergebühr zustande: Der Hamburger hatte seinen Wagen spät am Abend in der Innenstadt an die Ladesäule gehängt, um ihn zwölf Stunden wieder abzuholen. Auf der Abrechnung war nur der Gesamtpreis vermerkt. Für den Aufschlag war die Gebühr verantwortlich, die der Anbieter für das beim Laden eines E-Autos über eine bestimmte Ladezeit hinaus zusätzlich berechnet. Im vorliegenden Fall war der Energieversorger für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
Die Blockiergebühr verlangen Energieversorger und Ladesäulenbetreiber, wenn E-Autos vermeintlich zu lange an einer Ladesäule stehen – sie diese also für andere blockieren. Um sie möglichst schnell wieder frei zu machen und so Platz zu schaffen für das nächste Elektroauto.
Schuld daran ist der Mangel an Ladesäulen. Laut ADAC haben die meisten Unternehmen daher eine solche Gebühr eingeführt. Der große Energieversorger EnBW etwa verlangt zehn Cent pro Minute.

Der größte Ladesäulen-Anbieter EnBW kassiert nach vier Stunden 10 Cent Blockiergebühr pro Minute – aber maximal zwölf Euro.
Bild: Joel Micah Miller/EnBW
Diese Gebühr fällt oft automatisch nach vier Stunden Ladezeit an – wenn bei vielen E-Autos der Akku gerade halb voll ist. "Ab Minute 241 für alle Ladevorgänge, die mit EnBW mobility+ getätigt werden", sagt EnBW-Sprecher Heiko Willrett gegenüber AUTO BILD. Die Gebühr wird automatisch mitberechnet, während das Auto an der Säule hängt.
Bei EnBW ist die Gebühr auf zwölf Euro pro Ladevorgang gedeckelt. "Kosten-Airbag" nennt das EnBW. Allerdings gilt die Regelung rund um die Uhr, an sämtlichen Ladesäulen, an Werk- und Sonntagen.
Im Roaming-Gebiet von Shell, das sind eurapaweit 275.000 Ladestationen, gilt seit dem 28. September 2022 die branchenübliche Blockiergebühr von 0,10 Euro pro Minute für die Ladezeit, die 240 Minuten übersteigt. Die Blockiergebühr ist gedeckelt bei 12 Euro pro Ladevorgang und gilt für AC- und DC-Laden. Shell argumentiert auf seiner Infoseite: "Wir glauben, dass unsere E-Autofahrer dadurch leichter freie Ladepunkte finden können."
Auch lokale Versorger wie die Stadtwerke Düsseldorf berechnen nach vier Stunden am Wechselstrom- bzw. einer Stunde am Gleichstrom-Stecker jeweils zehn Cent pro Minute extra. Weit drakonischer geht BMW Charging vor: Bereits nach 90 Minuten an einer Gleichstrom-Schnellladesäule kassiert der Anbieter das Doppelte, also 20 Cent pro Minute. Das wären dann sechs Euro pro Stunde Aufpreis. An einer Wechselstrom-Ladesäule fallen nach drei Stunden sechs Cent pro Minute zusätzlich an.
Der regionale Ladesäulenbetreiber Ladeverbundplus in Nordbayern mit derzeit 655 Stationen regelt es etwas genauer: Die Blockiergebühr in Höhe von 5 Cent pro Minute, ebenfalls nach vier Stunden, wird nur tagsüber fällig. Nachts zwischen 22 und 8 Uhr bleibt das Elektroauto kostenfrei stehen, auch wenn der Akku bereits voll bzw. die Vier-Stunden-Frist verstrichen ist.

Mit der Blockiergebühr wollen Ladesäulenbetreiber und Energieversorger verhindern, dass Ladesäulen zugeparkt werden.
Bild: DPA
Die Blockiergebühr wird nur an "ausgewählten Standorten" fällig, heißt es bei Ladeverbundplus in der Tarifordnung. Und: "An Ladesäulen auf Park-and-ride-Plätzen fällt die Blockiergebühr gar nicht an", so eine Sprecherin auf Nachfrage. Bei Schnellladesäulen dagegen greift eine härtere Regel: Hier wird die Blockiergebühr bereits nach 30 Minuten fällig.
Tesla erhebt für seine Supercharger, die sämtlich Gleichstrom mit hoher Leistung in die Akkus pressen, eine besonders strenge Regelung: Sobald der Ladevorgang beendet und die Supercharger-Station mindestens zur Hälfte ausgelastet ist, fallen 50 Cent Blockiergebühren pro Minute an. Ist die Station komplett belegt, verdoppelt sich die Gebühr sogar auf 1,00 Euro. In anderen Ländern sind die Tarife ähnlich hoch. Und: Es gibt keine Obergrenze!

Tesla kassiert nur an seinen Superchargern ab. Fürs Destination Charging dagegen wird keine Blockiergebühr fällig.
Bild: DPA
Allerdings wird beim Destination Charging, also z.B. innerhalb von Städten, die Gebühr nicht erhoben. Lediglich an den Ladestationen an Autobahnen und Verkehrsknotenpunkten greift Tesla also regulierend ein.
Dennoch: Das E-Auto laden und währenddessen spontan einen Einkaufsbummel machen, spazieren gehen oder ins Restaurant? Da muss man die Zeit im Auge behalten, um nicht heftig draufzuzahlen.
Kompliziert wird es, wenn noch lokale Parkplatz-Regelungen und -Gebühren hinzukommen. So darf ein E-Auto zum Beispiel in Hamburg in der Zeit der Parkbewirtschaftung zwischen 9 und 22 Uhr nur zwei Stunden an einer Wechselstrom-Ladesäule parken, eine Stunde an einer Gleichstrom-Säule. Außerhalb dieses Fensters – also nachts – ist das Parken zeitlich nicht eingeschränkt. Je nachdem, wo sie laden, sollten E-Auto-Fahrer also auch ein Augenmerk auf die lokalen Parkvorschriften legen.
Und noch eine Einschränkung erschwert den Überblick: Steht eine Ladesäule auf einem Privatgrundstück, zum Beispiel an einer Tankstelle, gilt die Hausordnung des Eigentümers.
Die Gebühren für Langzeit-Lader treffen offenbar einen Nerv. Vor wenigen Monaten führte der ADAC eine Umfrage unter E-Auto-Fahrern durch: Fast 75 Prozent der Befragten sprachen sich für eine solche Blockiergebühr aus. Problem: Wo sie gilt, ab welcher Ladedauer und zu welchen Tages- bzw. Nachtzeiten, ist nicht zentral erfasst. Jeder Betreiber macht seinen eigenen Tarif.

Simpler Trick gegen Blockiergebühren: Im Smartphone eine Erinnerungsfunktion setzen, die nach vier Stunden lärmt.
Bild: EnBW
Der ADAC hält die Blockiergebühr für eine faire Lösung, weil öffentliche Ladeplätze keine normalen Parkplätze sind und nur so unnötiges Dauerparken an Ladesäulen verhindert werden könne. "Ausnahmen sollte es in den Nachtstunden geben, da es kaum zumutbar ist, ein Fahrzeug mitten in der Nacht umzuparken, wenn der Ladevorgang abgeschlossen ist", so ein Sprecher gegenüber AUTO BILD. Hier müsse es flexible Lösungen geben. Das scheint jedoch bisher nicht die Regel zu sein.
Wie vermeidet man nun die Preisfalle Blockiergebühr? Leider gibt es bisher keine einheitliche Regel und auch keine Gesetzgebung für solche Gebühren, die ja vordringlich dem nächsten E-Auto-Fahrer auf Ladesäulensuche nützen. Wie viel die Energieversorger damit extra verdienen, lässt sich nicht ermitteln. Immerhin fiel bei rund fünf Prozent der Ladevorgänge von EnBW im Jahr 2021 eine solche Gebühr an.

Oft weisen auch Verkehrsschilder an der Ladesäule auf die begrenzte Park- und Ladezeit von maximal vier Stunden hin.
Bild: ADAC
Wer sich regelmäßig an fremden Ladesäulen einstöpselt, der sollte vor dem Weggehen gründlich die AGB und Tarifordnung des Stromversorgers prüfen – insbesondere wenn er den Ladevorgang abends startet und nicht mitten in der Nacht das Auto umparken möchte. Tagsüber genügt es, sich eine Erinnerung oder Weckfunktion im Smartphone zu programmieren.
Übrigens funktioniert das auch, wenn man anschließend weiter laden will: abstöpseln, ein paar Sekunden warten, wieder einstecken. Dadurch wird der Abrechnungsprozess beendet, ein neuer Vorgang wird gestartet und entsprechend neu abgerechnet. Allerdings berechnen neuerdings immer mehr Ladeanbieter eine Pauschalsumme für jeden Ladevorgang – wie neuerdings auch Shell Recharge, wo für jeden Ladevorgang 0,35 Euro fällig werden (mit einem Deckel bei 7 Euro/Monat).
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