Fahranfänger zahlen für die Kfz-Versicherung besonders hohe Beiträge. Im Normalfall werden sie in die ungünstige Schadenfreiheitsklasse 0 eingestuft – das heißt, sie zahlen den vollen Beitragssatz ohne Schadenfreiheitsrabatt. Der direkte Einstieg in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse ½) ist erst nach drei Jahren Führerscheinbesitz möglich – und das auch nur dann, wenn in dieser Zeit nachweislich Fahrpraxis (z.B. mit dem Auto der Eltern) gesammelt wurde. Hinzu kommt: Die meisten Fahranfänger sind noch jung – und da junge Fahrer häufiger Unfälle verursachen als ältere, gibt es auch schon für das junge Alter Aufschläge. So zahlt ein 18-Jähriger zum Beispiel für einen Skoda Fabia allein für die Haftpflicht rund 1800 Euro. Das ist für einen jungen Menschen in der Ausbildung kaum bezahlbar. Folgende Möglichkeiten gibt es, die Kosten für die Versicherung zu drücken.

Fahranfänger sparen mit der Zweitwagenregelung

Bei vielen Anfängern springen die Eltern ein, melden das Auto ihres Sohnes oder ihrer Tochter als Zweitwagen an. So lässt sich der Einstieg mit SF-Klasse 0 umgehen – Zweitwagen werden direkt mit SF-Klasse ½ (etwa 75 Prozent des vollen Beitragssatzes) oder günstiger eingestuft. Bleibt der Zweitwagen unfallfrei, wird auch für ihn mit der Zeit weiterer Rabatt erworben. Dieser lässt sich nach ein paar Jahren dann auf das Kind übertragen, wenn es das Fahrzeug auf eigenen Namen anmelden und versichern möchte.
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Familienbonus nutzen

Als Alternative zur Zweitwagenregelung nutzen viele junge Fahrer den sogenannten Familienbonus. Das geht so: Ist bereits ein Mitglied (z.B. Vater) bei einer bestimmten Versicherung versichert, so steigt ein weiteres Familienmitglied (z.B. Tochter oder Sohn) mit SF-Klasse ½ ein, auch wenn gerade erst den Führerschein bekommen hat und demnach eigentlich mit SF-Klasse 0 eingestuft werden müsste. So kann der neu Versicherte etwas sparen und die Versicherung gewinnt einen vergleichsweise treuen Kunden.

Schadenfreiheitsrabatt übertragen

Noch mehr Rabatt ist drin, wenn die Schadenfreiheitsklasse von einem Versicherten auf einen anderen übertragen wird. Möglich ist das zum Beispiel bei Ehepartnern oder Verwandten (Eltern/Kinder, Großeltern/Enkel). Allerdings kann dabei nur so viel Rabatt übertragen werden, wie der Übernehmende selber hätte erreichen können. Ist das Kind zum Beispiel erst drei Jahre im Besitz eines Führerscheins, kann es vom Vater oder der Mutter maximal SF-Klasse 3 übernehmen – auch wenn das Elternteil zum Beispiel mit SF-Klasse 25 versichert ist. Um von dieser Möglichkeit überhaupt profitieren zu können, muss ein Fahranfänger also mindestens ein halbes Jahr im Besitz eines Führerscheins sein. Statt in SF-Klasse 0 könnte er dann in SF-Klasse ½ eingestuft werden.
Fahranfängerin
Führerschein-Neulinge können von den Rabatten ihrer Eltern profitieren.
Das Übertragen von Rabatten hat aber auch einen Nachteil: Wer seine Schadenfreiheitsklasse an einen anderen überträgt, kann den Rabatt für sich selbst nicht mehr in Anspruch nehmen. Interessanter ist die Möglichkeit der Rabattübertragung deswegen bei Großeltern und ihren Enkelkindern – wenn die Großeltern ein Auto hatten, dieses aber nicht mehr fahren wollen oder können. Der Schadenfreiheitsrabatt bleibt bis zu sieben Jahre nach Abmeldung eines Fahrzeugs erhalten. Tipp: Informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung genau über die Regeln zur Rabattübertragung. Einige Versicherungen verlangen, dass die Verwandten in einer häuslichen Gemeinschaft leben.

Begleitetes Fahren

Wer die Führerscheinprüfung bereits mit 17 Jahren abschließt und dann am sogenannten Begleiteten Fahren teilnimmt, kann ebenfalls seine Versicherungsbeiträge senken. Denn Teilnehmer dieses Programm verursachen erwiesenermaßen weniger Unfälle als Fahranfänger, die kein Begleitetes Fahren mitgemacht haben. Viele Kfz-Versicherungen belegen Begleitetes Fahren daher mit einem Bonus. Laut Vergleichsportal Verivox lässt sich der Versicherungsbeitrag dadurch um bis zu 16 Prozent senken.

Auto mit günstiger Typklasse wählen

Versicherungstarife 2011
Die Höhe der Versicherungsbeiträge hängt auch von der Typklasse des Fahrzeugs ab.
Bild: dpa
Schließlich hat auch die Wahl des Autos einen Einfluss auf die Höhe der Prämie. Stichwort Fahrzeugtyp: Versicherungen stufen Kfz-Modelle je nach jährlicher Schadensbilanz in sogenannte Typklassen ein. Je mehr Schäden von einem bestimmten Fahrzeugtyp verursacht werden, desto ungünstiger die Einstufung – und desto höher die Prämie. Typische Anfängerautos haben daher häufig ungünstige Typklassen. Wer die Nebenkosten gering halten möchte, sollte beim Autokauf gezielt nach Fahrzeugen mit günstigen Typklassen Ausschau halten. Ein Typklassenverzeichnis gibt es im Internet unter www.typklassen.de.

Versicherungsleistungen überprüfen

Je nach Fahrzeug sollte man sich überlegen, ob eine teure Vollkaskoversicherung notwendig ist. Grundsätzlich gilt: Eine Vollkaskoversicherung zu besitzen, ist eine gute und beruhigende Sache. Wenn der Zeitwert des Fahrzeugs allerdings bereits sehr gering ist (z.B. 1500 Euro und weniger), reicht eventuell auch eine Teilkaskoversicherung oder sogar nur die Kfz-Haftpflicht. Denn bei Schadenfreiheitsklasse 0 können für eine Vollkaskoversicherung je nach Fahrzeugtyp schnell 1000 Euro und mehr anfallen. Umgekehrt gilt: Ist der Zeitwert des Autos noch recht hoch, sollten gerade Anfänger nicht auf Vollkasko verzichten. Doch auch andere Versicherungsleistungen können auf den Prüfstand gestellt werden: Wie wichtig ist etwa eine Mallorca-Police? Ist der Fahranfänger so gut wie nie im Ausland mit einem Mietwagen unterwegs, könnte er darauf gut verzichten.

Das Auto in der ersten Jahreshälfte anmelden

Um im folgenden Jahr in eine günstigere SF-Klasse eingestuft werden zu können, muss der Versicherungsvertrag mindestens sechs Monate laufen. Sofern es möglich ist, sollten Fahranfänger ihr Auto daher in der ersten Jahreshälfte versichern.

Kleine Schäden selbst übernehmen

Bei geringfügigen Blechschäden ist es mitunter günstiger, den Schaden selbst zu übernehmen und so eine Rückstufung in eine höhere SF-Klasse zu vermeiden. Denn auch, wer in SF-Klasse 0 fährt, kann zurückgestuft werden. Dafür gibt es extra die SF-Klasse M (für Malus).

Angebote vergleichen

Je ungünstiger die Schadenfreiheitsklasse, desto größer sind die Unterschiede zwischen dem günstigsten und dem teuersten Anbieter – nicht prozentual, aber in barer Münze. Nutzen Sie deshalb einen Vergleichsrechner, um wirklich einen günstigen Anbieter herauszufinden.