Kfz-Versicherung für Fahranfänger
So senken Fahranfänger die Kosten für die Kfz-Versicherung

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Für Fahranfänger ist die Kfz-Versicherung besonders teuer. Für sie lohnt es sich kaum, das erste eigene Auto selbst zu versichern. Welche Alternativen es gibt und weitere Sparmöglichkeiten.
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Fahranfänger zahlen für die Kfz-Versicherung besonders hohe Beiträge. Im Normalfall werden sie in die ungünstige Schadenfreiheitsklasse 0 eingestuft – das heißt, sie zahlen den vollen Beitragssatz ohne Schadenfreiheitsrabatt. Der direkte Einstieg in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse ½) ist erst nach drei Jahren Führerscheinbesitz möglich – und das auch nur dann, wenn in dieser Zeit nachweislich Fahrpraxis (z.B. mit dem Auto der Eltern) gesammelt wurde. Hinzu kommt: Die meisten Fahranfänger sind noch jung – und da junge Fahrer häufiger Unfälle verursachen als ältere, gibt es auch schon für das junge Alter Aufschläge. So zahlt ein 18-Jähriger zum Beispiel für einen Skoda Fabia allein für die Haftpflicht rund 1800 Euro. Das ist für einen jungen Menschen in der Ausbildung kaum bezahlbar. Folgende Möglichkeiten gibt es, die Kosten für die Versicherung zu drücken.
Bei vielen Anfängern springen die Eltern ein, melden das Auto ihres Sohnes oder ihrer Tochter als Zweitwagen an. So lässt sich der Einstieg mit SF-Klasse 0 umgehen – Zweitwagen werden direkt mit SF-Klasse ½ (etwa 75 Prozent des vollen Beitragssatzes) oder günstiger eingestuft. Bleibt der Zweitwagen unfallfrei, wird auch für ihn mit der Zeit weiterer Rabatt erworben. Dieser lässt sich nach ein paar Jahren dann auf das Kind übertragen, wenn es das Fahrzeug auf eigenen Namen anmelden und versichern möchte.
Als Alternative zur Zweitwagenregelung nutzen viele junge Fahrer den sogenannten Familienbonus. Das geht so: Ist bereits ein Mitglied (z.B. Vater) bei einer bestimmten Versicherung versichert, so steigt ein weiteres Familienmitglied (z.B. Tochter oder Sohn) mit SF-Klasse ½ ein, auch wenn gerade erst den Führerschein bekommen hat und demnach eigentlich mit SF-Klasse 0 eingestuft werden müsste. So kann der neu Versicherte etwas sparen und die Versicherung gewinnt einen vergleichsweise treuen Kunden.
Noch mehr Rabatt ist drin, wenn die Schadenfreiheitsklasse von einem Versicherten auf einen anderen übertragen wird. Möglich ist das zum Beispiel bei Ehepartnern oder Verwandten (Eltern/Kinder, Großeltern/Enkel). Allerdings kann dabei nur so viel Rabatt übertragen werden, wie der Übernehmende selber hätte erreichen können. Ist das Kind zum Beispiel erst drei Jahre im Besitz eines Führerscheins, kann es vom Vater oder der Mutter maximal SF-Klasse 3 übernehmen – auch wenn das Elternteil zum Beispiel mit SF-Klasse 25 versichert ist. Um von dieser Möglichkeit überhaupt profitieren zu können, muss ein Fahranfänger also mindestens ein halbes Jahr im Besitz eines Führerscheins sein. Statt in SF-Klasse 0 könnte er dann in SF-Klasse ½ eingestuft werden.

Führerschein-Neulinge können von den Rabatten ihrer Eltern profitieren.
Wer die Führerscheinprüfung bereits mit 17 Jahren abschließt und dann am sogenannten Begleiteten Fahren teilnimmt, kann ebenfalls seine Versicherungsbeiträge senken. Denn Teilnehmer dieses Programm verursachen erwiesenermaßen weniger Unfälle als Fahranfänger, die kein Begleitetes Fahren mitgemacht haben. Viele Kfz-Versicherungen belegen Begleitetes Fahren daher mit einem Bonus. Laut Vergleichsportal Verivox lässt sich der Versicherungsbeitrag dadurch um bis zu 16 Prozent senken.

Die Höhe der Versicherungsbeiträge hängt auch von der Typklasse des Fahrzeugs ab.
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Je nach Fahrzeug sollte man sich überlegen, ob eine teure Vollkaskoversicherung notwendig ist. Grundsätzlich gilt: Eine Vollkaskoversicherung zu besitzen, ist eine gute und beruhigende Sache. Wenn der Zeitwert des Fahrzeugs allerdings bereits sehr gering ist (z.B. 1500 Euro und weniger), reicht eventuell auch eine Teilkaskoversicherung oder sogar nur die Kfz-Haftpflicht. Denn bei Schadenfreiheitsklasse 0 können für eine Vollkaskoversicherung je nach Fahrzeugtyp schnell 1000 Euro und mehr anfallen. Umgekehrt gilt: Ist der Zeitwert des Autos noch recht hoch, sollten gerade Anfänger nicht auf Vollkasko verzichten. Doch auch andere Versicherungsleistungen können auf den Prüfstand gestellt werden: Wie wichtig ist etwa eine Mallorca-Police? Ist der Fahranfänger so gut wie nie im Ausland mit einem Mietwagen unterwegs, könnte er darauf gut verzichten.
Um im folgenden Jahr in eine günstigere SF-Klasse eingestuft werden zu können, muss der Versicherungsvertrag mindestens sechs Monate laufen. Sofern es möglich ist, sollten Fahranfänger ihr Auto daher in der ersten Jahreshälfte versichern.
Bei geringfügigen Blechschäden ist es mitunter günstiger, den Schaden selbst zu übernehmen und so eine Rückstufung in eine höhere SF-Klasse zu vermeiden. Denn auch, wer in SF-Klasse 0 fährt, kann zurückgestuft werden. Dafür gibt es extra die SF-Klasse M (für Malus).
Je ungünstiger die Schadenfreiheitsklasse, desto größer sind die Unterschiede zwischen dem günstigsten und dem teuersten Anbieter – nicht prozentual, aber in barer Münze. Nutzen Sie deshalb einen Vergleichsrechner, um wirklich einen günstigen Anbieter herauszufinden.
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