E-Auto-Abschreibung für Firmenwagen – auch für gebrauchte
Wie der Bund elektrische Dienstwagen fördert

Für elektrische Firmenwagen gibt es eine erhöhte Förderung – gerade die Möglichkeit der großzügigen steuerlichen Abschreibung ist für Dienstwagenfahrer attraktiv. Eine aktuelle Regel ist besonders interessant. Mit Beispielrechnung!
Bild: Volkswagen AG
Inhaltsverzeichnis
Die staatliche Elektroauto-Förderung macht elektrische Dienstwagen bedeutend günstiger. Denn einerseits gilt die Hersteller-Kaufprämie oft auch für gewerbliche Kunden. Zusätzlich wird der Kauf über die AfA ("Absetzung für Abnutzung") gefördert. Wenn Unternehmen wie auch Einzelunternehmer ein Elektroauto als Dienstwagen anschaffen, werden sie steuerlich unterstützt. Sie können die gesamten Anschaffungskosten binnen sechs Jahren abschreiben.
Besonders interessant: Die Regel betrifft batterieelektrische Neuwagen aller Hersteller wie auch elektrische Gebrauchtwagen. Dann steht neben den klassischen Abschreibungsmöglichkeiten linear und degressiv zusätzlich die "Turbo-Abschreibung" zur Wahl. Die Regel gilt für alle Fahrzeuge, die bis 31. Dezember 2028 dienstlich angeschafft werden.
Diese beiden Fördermaßnahmen für dienstliche E-Autos gibt es:
- Die erhöhte Abschreibung mindert den Betriebsgewinn.
- Die 0,25-Prozent-Regel beim geldwerten Vorteil macht Elektro-Firmenwagen attraktiver als solche mit Verbrennungsmotor.
Diese Sonderabschreibung erlaubt es Unternehmen und selbstständigen Steuerpflichtigen, im ersten Jahr nach dem Kauf 75 Prozent des Nettokaufpreises vom steuerpflichtigen Einkommen bzw. vom Gewinn abzusetzen. Im zweiten Jahr sinkt dieser Anteil auf zehn Prozent, im dritten und vierten Jahr auf fünf Prozent, im fünften auf drei und im sechsten Jahr schließlich auf zwei Prozent. Das bedeutet: Nach sechs Jahren der Nutzungsdauer wäre ein Elektro-Dienstwagen im Wert bis zu 75.000 Euro komplett abgeschrieben. Entscheidend ist, dass die Mehrwertsteuer im Kaufvertrag ausgewiesen wird und das E-Auto zum Betriebsvermögen gehört.
Abschreibung *
Höhe der AfA | Bruttopreis (in Euro) nach Abzug der VW-Kaufprämie von 5000 Euro | Nettopreis (Euro) | AfA (Euro) | Restwert minus AfA (Euro) |
|---|---|---|---|---|
1. Jahr: 75 Prozent | 50.435 | 42.382,35 | 31.786,76 | 10.595,59 |
2. Jahr: 10 Prozent | 42.382,35 | 4.238,24 | 6.357,35 | |
3. Jahr: 5 Prozent | 42.382,35 | 2.119,12 | 4.238,24 | |
4. Jahr: 5 Prozent | 42.382,35 | 2.119,12 | 2.119,12 | |
5. Jahr: 3 Prozent | 42.382,35 | 1.271,47 | 847,65 | |
6. Jahr: 2 Prozent | 42.382,35 | 847,65 | 0 |
Wer dienstlich etwa einen Elektro-Mittelklassekombi wie den VW ID.7 Tourer Pro zum Neupreis von 50.435 Euro (brutto, abzüglich der VW Kaufprämie in Höhe von aktuell 5000 Euro brutto) kauft, setzt im ersten Jahr 31.787 Euro vom Buchwert ab (75 Prozent von 42.382 Euro). Im zweiten Jahr dürfen vom verbleibenden Buchwert (10.596 Euro) weitere 4238 Euro abgeschrieben werden. In den beiden darauffolgenden Jahren (Jahr 3 und 4 nach Anschaffung) sinkt der Buchwert um jeweils 2119 Euro, im fünften Jahr um 1271 Euro, im sechsten Jahr um 848 Euro.
Auch für Leasingfirmen bietet die Variante interessante Möglichkeiten, denn die Abschreibung gilt auch für die Unternehmen, die als Leasinggeber auftreten. Deren Konditionen sind kaum generell wiederzugeben. Sie dürften günstige Bedingungen aber in Teilen auch an Leasingnehmer weitergeben, wodurch die Leasingrate sinken könnte.
Durch den erhöhten Anreiz will der Staat den Verkauf neuer, auch eher teurer E-Autos ankurbeln. Schon nach drei Jahren Laufzeit wäre der nach diesen Bedingungen angeschaffte Neuwagen zu 90 Prozent abgeschrieben. Danach könnten die Unternehmen den Wagen auf den Gebrauchtwagenmarkt bringen – ein gebrauchtes E-Auto mit in der Regel guter Substanz. Das würde den Markt gebrauchter E-Autos weiter beleben. Somit ist die Turboabschreibung eine staatliche Unterstützung für Unternehmen, die der Elektromobilität aufgeschlossen gegenüberstehen, doch mit der Investition zögern. Von der Abschreibung profitieren auch Solo-Selbstständige, deren Finanzmittel zur Modernisierung begrenzt sind.
Durch die Anschaffung von Elektroautos sparen die Unternehmen auch an laufenden Kosten: Aktuelle Studien belegen, dass E-Autos geringere Kosten verursachen. Indirekt hat die Maßnahme auch Auswirkungen auf Marketing und Image der Unternehmen: Wer in Elektromobilität investiert, profitiert in der Außenwirkung durch diese umweltfreundliche Maßnahme.
Für Elektro-Dienstwagen gilt zudem ein verringerter Satz für den anzusetzenden geldwerten Vorteil bei der Privatnutzung eines Dienstwagens. Grundsätzlich müssen Dienstwagenfahrer ein Prozent der Netto-Anschaffungskosten auf der Habenseite zu versteuern – pro Monat. Für Elektroautos gilt ein Viertel dieses Wertes: Der geldwerte Vorteil durch die Privatnutzung wird aktuell mit 0,25 Prozent veranschlagt, bei Hybriden wie auch Plug-in-Hybriden beträgt der monatliche Wert 0,5 Prozent vom Bruttolistenpreis.
Welcher Basispreis wird für die Berechnung veranschlagt?
Entscheidend für die Berechnung ist nicht der tatsächliche Anschaffungspreis inklusive Mehrwertsteuer, sondern der Bruttolistenpreis. Beim oben genannten Mittelklasse-Kombi VW ID.7 Tourer Pro zum Bruttolistenpreis von 51.405 Euro beträgt dieser Aufschlag auf den zu versteuernden Anteil also monatlich rund 90 Euro. Durch die pauschale Versteuerung entfällt die Pflicht zum Führen eines Fahrtenbuchs. Allerdings kann es sich bei hoher dienstlicher Nutzung und einem teuren Listenpreis bei eher moderaten laufenden Kosten lohnen, ein Fahrtenbuch zu führen. Bei der Berechnung eines Musterbeispiels hilft ein Steuerberater.
Zu guter Letzt wird der Preisdeckel für privat genutzte Dienstwagen erheblich hochgesetzt. Bisher lag die Preisgrenze für einen Dienstwagen bei 70.000 Euro netto, wollte man die Privatnutzung geltend machen. Seit 1. Juli 2025 liegt die Obergrenze bei 100.000 Euro.
Indirekt profitiert der gesamte Pkw-Markt von der Vergünstigung – wenn auch mit zeitlichem Abstand. Mehr als 60 Prozent der Neuwagen in Deutschland sind Dienstfahrzeuge, die nach der steuerlich relevanten Haltedauer als Gebrauchtwagen mit Preisabschlag weiterverkauft werden.

Laut Bundesverband Deutscher Leasingunternehmen (BDL) sind rund 60 Prozent des Pkw-Markts gewerbliche Zulassungen. Die steuerliche Elektroauto-Förderung wäre also ein "starker Hebel", so BDL-Hauptgeschäftsführerin Claudia Conen.
Bild: BDL
Führt die steuerliche Maßnahme wie erwartet zur vermehrten Zulassung von Elektroautos als Dienstwagen, lassen sich diese Fahrzeuge später in größerer Zahl auf dem Gebrauchtwagenmarkt erwarten – und dort ein größeres Angebot zu geringeren Preisen nach sich ziehen. Denn die hohe Abschreibung schon im ersten Jahr gibt den Firmen beim Weiterkauf großen Gestaltungsspielraum.
Wie reagiert die Branche auf die Turboabschreibung?
Der Bundesverband Deutscher Leasingunternehmen lobt das Instrument: "75 Prozent im ersten Jahr sind ein kräftiger Impuls. Da gewerbliche Halter für über 60 Prozent der Neuzulassungen verantwortlich sind, trifft diese Maßnahme den richtigen Hebel", so BDL-Hauptgeschäftsführerin Claudia Conen. Die Sonderabschreibung gilt für Anschaffungen bis 1. Januar 2028, folglich könnte sie die kommenden zwei Jahre die Nachfrage nach E-Autos ankurbeln.
Der Staat verzichtet auf Steuereinnahmen und erhöht die Flexibilität der Unternehmen. Auch wird die degressive Abschreibung, die bisher für höherwertige Investitionen wie Dienstwagen nicht möglich war, nach hinten verschoben. Sprich: Statt den Fahrzeugwert gleichmäßig über sechs Jahre mit jeweils einem Sechstel abzuschreiben, kann der Betrieb bzw. Freiberufler im ersten Jahr bis zu drei Viertel des Werts steuerlich geltend machen. Die dafür den Steuerzahler belastenden Kosten lassen sich derzeit nicht beziffern.
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