Fehler beim Kfz-Versicherungswechsel
Diese Fehler sollten Sie vermeiden!

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Bis zum 30. November können Autofahrer ihre Kfz-Versicherung kündigen und zum Jahreswechsel den Anbieter wechseln. Doch Vorsicht: Die folgenden Fehler können dazu führen, dass Sie am Ende nicht sparen, sondern draufzahlen.
1. Monatliche Zahlweise vereinbaren: Üblich ist bei der Kfz-Versicherung eigentlich eine jährliche Zahlweise. Viele Versicherer bieten ihren Kunden aber auch eine vierteljährliche oder sogar monatliche Zahlweise an. Der Vorteil dabei für den Kunden: Zum Jahreswechsel werden häufig noch weitere jährliche Zahlungen fällig – die finanzielle Belastung zum Jahresbeginn wird also etwas entzerrt. Was viele jedoch nicht bedenken: Eine vierteljährliche oder monatliche Zahlung kostet Aufschlag – unterm Strich zahlt man deutlich mehr für die Versicherung.
2. Unterjährige Laufzeit vereinbaren: Im Normalfall endet ein Versicherungsjahr immer zum 31. Dezember – unabhängig davon, in welchem Monat der Vertrag abgeschlossen wurde. Heißt: Die Versicherung kann jährlich mit einem Monat Frist zum Jahresende gekündigt werden (Stichtag ist der 30. November). Einige Versicherungen bieten ihren Kunden aber auch flexible Kündigungstermine an (unterjährige Laufzeit). Der Vorteil: Auch hierbei werden die Zahlungen, die bei vielen Verbrauchern allgemein zum Jahresbeginn fällig werden, etwas entzerrt. Der große Nachteil: Kann der Versicherte nicht mehr zum Jahresende kündigen, profitiert er auch nicht vom Preiskampf, den sich die Versicherer im November liefern. Außerdem werden unterjährige Kündigungsfristen eher schon mal vergessen.
3. Einen günstigeren, aber schlechteren Vertrag abschließen: Viele Autofahrer richten sich beim Versicherungswechsel nur nach dem Preis. Bei einem Schaden kann das teuer werden. Es lohnt sich, immer auch die Leistungen der unterschiedlichen Tarife miteinander zu vergleichen. Bei der Haftpflicht zum Beispiel die Deckungssummen und eventuell wertvolle Erweiterungen (z.B. eine Mallorca-Police). Bei der Kasko ist etwa auf Details bezüglich Wildschäden oder Schäden durch Tierbisse zu achten. Bei Marderbissen sind zum Beispiel teure Folgeschäden mitunter nicht abgedeckt.
4. Keine oder unzureichende Neuwert- oder Kaufpreisentschädigung: Die Neuwertentschädigung ist ein wichtiges Tarifmerkmal der Kaskoversicherung. Bei einem Totalschaden wird anstatt des Zeitwerts der volle Neuwert des Fahrzeugs erstattet. Für Gebrauchtwagen gibt es entsprechend die Kaufpreisentschädigung. Doch Vorsicht: Es gibt Unterschiede bei der Laufzeit – sie kann von sechs Monaten bis zu zwei Jahren reichen.
5. Kasko, die grobe Fahrlässigkeit nicht abdeckt: Grob fahrlässig können zum Beispiel Schäden sein, die entstanden sind, weil der Fahrer mit dem Handy telefoniert hat. Hier gibt es in der Kasko den Trend, dass immer mehr Versicherungen ausdrücklich auch Schäden durch grobe Fahrlässigkeit abdecken. Darauf sollten Sie also nicht verzichten. Zu beachten ist aber: Jegliche Schäden in Folge von Drogen- oder Alkoholkonsum sind grundsätzlich immer ausgenommen und nicht abgedeckt!

Je höher die jährliche Fahrleistung, desto höher der Versicherungsbeitrag. Die Kilometerangabe sollte nicht zu großzügig, aber realistisch sein.
7. Zu hohe Selbstbeteiligung: Je höher die Selbstbeteiligung bei der Kasko, desto niedriger die Beiträge. Eine zu hohe Selbstbeteiligung lohnt sich jedoch in den meisten Fällen nicht, weil die zu erreichende Beitragsverringerung ab einem gewissen Punkt nicht mehr im Verhältnis zu den Reparaturkosten steht, die dann im Schadenfall aus eigener Tasche zu zahlen sind. Empfehlenswert ist etwa eine Selbstbeteiligung von 150 Euro in der Teil- und 300 Euro in der Vollkasko. Eine Selbstbeteiligung in dieser Höhe reduziert die Prämie um 20 bis 30 Prozent. Wer über eine höhere Selbstbeteiligung nachdenkt, sollte sich die mögliche Ersparnis von der Versicherung oder mit einem Vergleichsrechner durchrechnen lassen.
8. Leistungen, die man gar nicht braucht: Sich alle Möglichkeiten offenzuhalten, bedeutet Freiheit – aber die hat bei der Kfz-Versicherung ihren Preis. Beispiel Fahrerkreis: Wer den Fahrerkreis offenhält ("beliebige Fahrer"), zahlt deutlich mehr, als wenn ein, zwei Fahrer konkret festgelegt werden. Überlegen Sie gut, welche Leistungen Sie tatsächlich brauchen und was Ihr Budget hergibt. Wägen Sie auch unterschiedliche Leistungen miteinander ab: Können Sie zum Beispiel notfalls auf eine freie Werkstattwahl verzichten, wenn Sie sich dafür aber noch eine Vollkasko- statt nur Teilkasko leisten können? Mit einem Vergleichsrechner können Sie schnell überprüfen, wie sich Beiträge verändern, wenn man die ein oder andere Leistung streicht.
9. Fristen versäumen: Wer die Versicherung zum Jahresende wechseln will, muss bis zum 30. November gekündigt haben. Es zählt der Eingang der Kündigung bei der Versicherung – nicht der Poststempel! Warten Sie nicht auf die Jahresbeitragsrechnung Ihrer Versicherung, denn die kommt oft erst im Dezember. Dann ist eine Kündigung nur noch bei Sonderkündigungsrecht möglich, wenn sich etwa die Beiträge erhöhen. Auch beim Sonderkündigungsrecht gilt eine Frist von vier Wochen.
10. Gar nicht prüfen, ob sich ein Wechsel lohnt: "Meine Versicherung ist ohnehin die günstigste"! Mit dieser Einschätzung liegen viele Versicherte oft falsch. Denn es kommen immer wieder neue Tarife auf den Markt. Selbst der eigene Anbieter hat für Neukunden womöglich längst günstigere Angebote im Programm. Sie müssen ja nicht wechseln – wenn das Sparpotenzial nicht so groß ist und Sie mit dem Service Ihrer Versicherung sehr zufrieden sind, lassen Sie den Vertrag einfach weiterlaufen. Ein jährlicher Vergleich ist trotzdem immer empfehlenswert.
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