Die Kinder auf eine Ausfahrt mitnehmen, ein Wochenend-Ausflug im Oldtimer mit der Familie – klingt traumhaft, ist in der Realität aber oft kompliziert. Denn für Kinder im Auto gelten andere Regeln als für Erwachsene. Grundsätzlich gilt in Klassikern wie in modernen Autos die Kindersitzpflicht. Das bedeutet: In Deutschland müssen Kinder bis zu einem Alter von zwölf Jahren oder einer Körpergröße von 1,50 Metern gesichert sein. Das heißt: Es muss ein Kindersitz her, der der aktuellen Wachstumsphase des Kindes entspricht. Für Babys also am besten eine Babyschale, für Kinder bis ungefähr vier Jahren idealerweise ein Reboarder entgegen der Fahrtrichtung oder ein vorwärtsgerichteter Folgesitz und für ältere Kinder eine Sitzerhöhung oder besser ein Gruppe-2/3-Kindersitz mit Rückenlehne.

Welche Regeln gelten bei der Mitnahme von Kindern im Oldtimer?

Neben der allgemeinen Kindersitzpflicht, ist die Mitnahme von Kindern im Auto in § 21 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Dabei unterscheidet die StVO vor allem zwischen Kindern, die jünger als drei Jahre sind, und denen, die das dritte Lebensjahr vollendet haben. Je nach Ausrüstung des Oldtimers dürfen die Kinder auf unterschiedliche Weise mitgenommen werden:
- Keine Sicherheitsgurte: In Autos ohne Gurt dürfen Kinder unter drei Jahren nicht mitfahren. Kinder, die drei Jahre oder älter sind, dürfen ungesichert auf der Rücksitzbank Platz nehmen. Empfehlenswert ist das nicht, schließlich wäre das Kind im Ernstfall völlig schutzlos.
- Sicherheitsgurte nur vorn: Dann darf ein Kind auf dem Beifahrerplatz im entsprechenden Kindersitz mitgenommen werden – auch Kinder unter drei Jahren. Wichtig: Der Kindersitz muss für die Verwendung auf dem Vordersitz zugelassen sein, die Angaben dazu liefert der Hersteller.
- Kinder, die mindestens zwölf Jahre alt oder mindestens 1,50 Meter groß sind, fallen nicht mehr unter die Kindersitzpflicht – für sie gelten die gleichen Regeln wie für Erwachsene.

Kindersitze mit Beckengurt-Zulassung

Ausgewählte Produkte in tabellarischer Übersicht
Britax Römer Eclipse
Britax Römer Max-Way
Britax Römer Max Way Plus
Britax Römer Multi-Tech III
Kindersitze bei Amazon

Welcher Kindersitz für Zweipunkt-Gurte?

Während die Sachlage bei Autos ohne Sicherheitsgurt also ziemlich eindeutig ist, wird es bei Autos mit Beckengurt schwierig. Denn hier gilt regulär die Kindersitzpflicht. Das Problem: der passende Kindersitz. Auf dem Markt gibt es kaum noch Hersteller, deren Sitze überhaupt für die Nutzung mit einem Zweipunktgurt zugelassen sind. In Deutschland bietet nur noch Britax Römer aktuelle Kindersitze mit Beckengurt-Zulassung an. Geeignet sind die Modelle Eclipse, Max-Way, Max-Way Plus und Multi-Tech III. All diese Sitze sind Folgesitze, die nach der Babyschale zum Einsatz kommen, also frühestens, wenn das Kind neun bis zwölf Monate alt ist. Danach können sie bis zu einem Alter von etwa vier (Eclipse) bis sechs Jahren (Max-Way, Max-Way Plus, Multi-Tech III) genutzt werden. Wer ein Baby mitnehmen möchte, schaut aber in die Röhre: Eine aktuelle Babyschale, die mit einem Zweipunktgurt befestigt werden darf, gibt es nicht. Auch für ältere Kinder sieht es schlecht aus – einfache Sitzerhöhungen oder Gruppe-2/3-Kindersitze mit Rückenlehne dürfen ausschließlich mit Dreipunktgurt verwendet werden. Ausnahmen gibt es nicht: Können die Kindersitze aufgrund fehlender oder falscher Gurte nicht korrekt eingebaut werden, dürfen
die Kinder nicht mitgenommen werden. Auch nicht, wenn ein entsprechendes Gurtsystem baujahresbedingt beim Auto nicht vorgeschrieben ist.

Gebrauchter Kindersitz als Alternative für den Oldie?

Da die Auswahl aktueller Sitze derart klein ist, könnte es naheliegen, einfach einen gebrauchten Sitz zu kaufen. Immerhin gab es vor einigen Jahren noch eine deutlich größere Auswahl an Sitzen, die mit einem Beckengurt genutzt werden dürfen. Doch dagegen sprechen vor allem zwei Faktoren: Einer ist die Kindersitz-Norm. Aktuelle Kindersitze müssen der Norm ECE R 44/04 oder ECE R 129 entsprechen. Es ist zwar immer noch erlaubt, auch ältere Kindersitze der Norm ECE R 44/03 zu nutzen, doch diese Sitze sind nicht optimal. Sie entsprechen veralteten Sicherheitsstandards, sind ziemlich alt und könnten deshalb im Ernstfall nicht mehr sicher sein (Materialermüdung). Generell gilt: je jünger, desto besser. Zweitens ist vom Gebrauchtkauf ohnehin eher abzuraten. Denn für gebrauchte Kindersitze gilt das Gleiche wie für benutzte Motorrad- oder Fahrradhelme: Auch wenn sie einen gepflegten Eindruck machen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sie schon mal einen Aufprall abfedern mussten. Dann können im Extremfall versteckte Schäden vorhanden sein, die den Schutz beeinträchtigen.

Dreipunktgurt nachrüsten als letzte Möglichkeit

In vielen Oldtimern die beste Lösung: Dreipunktgurte nachrüsten. Denn nur damit können für jedes Alter passende Kindersitze eingebaut werden. Aber wo genau gehören die Aufnahme- und Umlenkpunkte hin? Wie ist es originalgetreu, oder gibt es zeitgenössische Vorbilder? Zum Teil wissen die Klassik-Abteilungen der Hersteller Bescheid, zum Teil wissen Clubs, wo Sie nachschlagen können. Oft gibt es im Zubehörhandel optisch passende Lösungen. Während die meisten Modelle schon über Vorbereitungen und Befestigungspunkte für die Nachrüstung verfügen, muss gerade bei Autos aus den 50er- und frühen 60er-Jahren oft getrickst werden, um die Gurte sinnvoll zu befestigen und unauffällig unterzubringen. Wenn Verstärkungen nachgerüstet werden müssen, liegen die Kosten für den professionellen Einbau meist zwischen 600 und schlimmstenfalls 1000 Euro. Übrigens: Auch wenn der Wagen im Original keine Sicherheitsgurte hat, können sie problemlos nachgerüstet werden - der Oldtimer bleibt trotzdem H-Kennzeichen-fähig.

Kindersitz im Oldtimer: Welcher ist der richtige?

Die Auswahl an Kindersitzen ist bunt, es gibt viele unterschiedliche Sitze mit unterschiedlichen Nutzungsarten. Für welchen Sitz man sich entscheidet, hängt von vielen Faktoren ab, zum Beispiel von den Vorlieben der Eltern und des Kindes, vom Raumangebot im Auto und nicht zuletzt vom Preis. Für Oldtimer-Fahrer spielt noch ein weiterer wichtiger Faktor eine Rolle: die Zulassung des Sitzes – denn viele dürfen nur mit Dreipunktgurten angeschnallt werden, und die hat nicht jeder Oldtimer auf allen Plätzen. Natürlich muss der Sitz Alter und Körperbau des Kindes entsprechen, wobei man es aber nicht dabei belassen sollte, nur die Herstellerangaben abzuhaken. Das Kind sollte auch Probe sitzen. Bei Babyschalen darf der Kopf nicht über den Schalenrand hinausreichen, bei anderen Sitzen dürfen die Schultern bei höchster Position der Kopfstütze maximal zwei Zentimeter über die Öffnung für die Schulterriemen ragen. Gurte dürfen nicht einschneiden, die Polsterung sollte bequem sein. Im Idealfall gibt es eine Belüftung, sodass das Kind nicht schwitzt. Wichtig: Gewichts- und Größenklassen am besten voll ausschöpfen. In der Regel ist der kleinere Sitz auch der sicherere Sitz. Nicht nur dem Kind, auch dem Auto muss der Sitz passen. Nicht selten ist der Platz zu knapp, die Rückenlehnen sind kurz. Bei Babyschalen sind hin und wieder die Sicherheitsgurte zu kurz für die Befestigung. Vorsicht: Die meisten Gurtverlängerungen, die im Internet angeboten werden, haben keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)! Deswegen ist auch ein Probeeinbau ins Auto unverzichtbar. Idealerweise steht der Sitz stabil im Wagen und liegt an der Rückenlehne an. Wichtig: Vorab überprüfen, ob der Kindersitz für die Befestigung ausschließlich mit Gurten geeignet ist. Viele moderne Sitze dürfen nur mit Isofix-Halterungen installiert werden, viele auch nur mit zusätzlichen Stabilitätshilfen wie einem Top-Tether-Gurt, der an der Rückseite der Lehne oder im Kofferraum verankert wird, oder mit einem Standfuß auf dem Boden. Bei gängigen Old- und Youngtimern ist es sinnvoll, sich beim Hersteller des Kindersitzes zu erkundigen, ob der Sitz für Ihr Auto eine Zulassung hat.