Verkehrsdelikte: Haft für Unfallflucht, Drogen am Steuer, Nötigung
Bei diesen Verkehrsverstößen droht sogar der Knast!

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Fehlverhalten im Straßenverkehr kann mit einer Geldbuße enden – oder auch mit einer Haftstrafe! Wer viel fährt, sollte besser wissen, bei welchen Tatbeständen man mit einem Bein im Gefängnis steht.
Bild: DPA
Inhaltsverzeichnis
"Viele Autofahrer wissen gar nicht, wie oft sie schon mit einem Bein im Gefängnis gestanden haben", sagt Uwe Lenhart. Der Jurist aus Frankfurt muss es wissen, denn als Verkehrsrechtsanwalt verteidigt er solche Fälle regelmäßig vor Gericht. Oft sind es vermeintlich nur kleine Unterschiede, die darüber entscheiden, ob ein Bußgeld oder eine Geldstrafe fällig sind – oder sogar eine Haftstrafe.
So zum Beispiel bei Parkverstößen: Wer versehentlich so parkt, dass sein Auto andere behindert, kassiert dafür ein Bußgeld zwischen 15 und 80 Euro. "Blockiert jemand aber mit Absicht eine Zufahrt oder mehrere Autos, kann das eine strafbare Nötigung sein", erklärt Lenhart. In der Regel verhängt das Gericht in solchen Fällen eine hohe Geldstrafe.

Wer erkennbar mit Vorsatz eine Einfahrt zuparkt, könnte nötigend handeln – dann kann die Strafe empfindlich hoch sein.
Bild: Berndt Andresen
Auch beim Überholen kommt es immer wieder zu Manövern, die längst keine Ordnungswidrigkeit mehr sind. "Meistens sind es Fälle des Ausbremsens anderer Fahrzeuge, in der Regel nach Rechtsüberholen und unmittelbarem Einscheren vor dem Überholten. Muss dieser dann stark abbremsen, gehen die Gerichte von einer Gefährdung des Straßenverkehrs aus", so der Jurist aus Frankfurt.
Gemäß Strafgesetzbuch wird das mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft. Wie hoch, hängt von den Umständen ab: Tempo, Dauer der Nötigung, Abstand zwischen den Fahrzeugen oder die Folgen der Tat. Auch ob der Fahrer Erst- oder Wiederholungstäter ist, spielt eine Rolle.
Kaum eine Chance, glimpflich davonzukommen, gibt es in der Regel, wenn es um illegale Autorennen geht. "Wer an einem solchen Rennen teilnimmt, macht sich strafbar und kann zu einer Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt werden", so Uwe Lenhart. "Außerdem kann die Polizei das Auto beschlagnahmen und zugunsten der Staatskasse versteigern lassen, ohne dass der Eigentümer dafür entschädigt wird."
Was viele nicht wissen: Auch der Versuch, eine möglichst hohe Geschwindigkeit zu erreichen, kann vor Gericht als Straftat angesehen werden. Man spricht dabei vom sogenannten Rennen gegen sich selbst. Aber auch ohne Rasen oder Schneiden kann sich ein Autofahrer strafbar machen. Wer die Pflichten des Autofahrers oder die im Verkehr erforderliche Sorgfalt missachtet und dabei jemanden verletzt, gegen den kann die Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung einleiten.

Kürzlich fuhr ein Tscheche im Bugatti Chiron 417 km/h. Der Rekordversuch könnte rechtlich als "Rennen gegen sich selbst" gewertet werden.
Bild: AUTO BILD Montage
Bugatti Chiron / Bugatti Automobiles S.A.S.
Screenshot / Youtube/Radim Passer
Nach § 229 StGB drohen bis zu drei Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe. Und es können bis zu sechs Monate Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg hinzukommen. Die Höhe der Strafe hängt davon ab, wie schwer der Fahrfehler war und wie schwer Unfallgegner und Fahrer verletzt sind, ob der Verletzte eine Mitschuld trägt und wie sich der Verursacher nach dem Unfall gegenüber dem Opfer verhalten hat. Ersttäter können meist mit einer Geldstrafe oder der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage rechnen.
Eine weitere Straftat, die recht häufig vorkommt, ist die Beleidigung. "Hier liegt der Strafrahmen zwischen einer Geldstrafe und Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr", sagt Anwalt Lenhart. "Aber ich kenne nur Fälle, in denen es maximal eine Bewährungsstrafe gab." Bei Geldstrafen orientiert sich der Tagessatz am Einkommen des Täters. Außerdem wägt das Gericht ab, was für und gegen den Täter spricht.

Beleidigungen werden mit einer Geldstrafe oder bis zum einem Jahr Haft bestraft – allerdings meist auf Bewährung.
Bild: dpa
Verurteilung kann schwerwiegende Folgen haben: Während Bußgelder und Punkte für Ordnungswidrigkeiten – abgesehen vom möglichen Führerscheinentzug – keine Folgen über die eigentliche Strafe hinaus haben, sieht das bei Geld- und Freiheitsstrafen anders aus. Sie werden im Bundeszentral- und unter Umständen im Führungsregister eingetragen. Das kann die Zulassung als Arzt, den Jagd- oder Waffenschein oder die Beamtenrechte kosten. Als vorbestraft gilt man ab einer Geldstrafe von 91 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten.
Geldstrafen verhängen Gerichte oft mit einem Strafbefehl. "Das sind sogenannte Schreibtischurteile", sagt Anwalt Uwe Lenhart. "Das heißt: Bei einfachem Sachverhalt und klarer Schuldfrage kann der Richter ohne Verhandlung entscheiden."
Das funktioniert so: Der Staatsanwalt formuliert den Tatvorwurf und schlägt eine Strafe vor. Der Richter prüft den Fall und legt das Strafmaß fest. Oft unterschreibt er einfach den Vorschlag des Staatsanwalts. Nur wenn der Beschuldigte widerspricht, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung. Übrigens kann ein Autofahrer auch wegen eines Bußgeldverfahrens im Gefängnis landen: Zahlt er das Ticket nicht, kann die Behörde als letztes Mittel Erzwingungshaft anordnen.

Bei Verkehrskontrollen oder nach Unfällen ist man verpflichtet, Angaben zur Person zu machen – mehr besser nicht!
Bild: dpa
► Führen des Fahrzeugs, obwohl man nicht in der Lage ist, es sicher zu führen. Gründe dafür können Drogen, Alkohol, Medikamente oder Übermüdung sein.
► Grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten mit Gefährdung anderer Menschen, zum Beispiel die Vorfahrt nicht beachten, falsch überholen, zu schnell fahren, auf der Autobahn wenden.
► Illegale Straßenrennen, auch wer allein mit deutlich überhöhtem Tempo fährt, kann sich strafbar machen.
► Nötigung, also das Bedrängen anderer Verkehrsteilnehmer, zum Beispiel durch einen zu geringen Abstand.
► Fahrlässige Körperverletzung und Tötung. Der Tatbestand liegt beispielsweise vor bei einem Rotlichtverstoß oder überhöhter Geschwindigkeit.
► Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Gerade bei Personenschäden wird Unfallflucht hoch bestraft.
► Unterlassene Hilfeleistung. Man steht in der Pflicht, einen Notruf abzusetzen und, so weit möglich, Hilfe zu leisten.
► Fahren ohne Fahrerlaubnis.
► Grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten mit Gefährdung anderer Menschen, zum Beispiel die Vorfahrt nicht beachten, falsch überholen, zu schnell fahren, auf der Autobahn wenden.
► Illegale Straßenrennen, auch wer allein mit deutlich überhöhtem Tempo fährt, kann sich strafbar machen.
► Nötigung, also das Bedrängen anderer Verkehrsteilnehmer, zum Beispiel durch einen zu geringen Abstand.
► Fahrlässige Körperverletzung und Tötung. Der Tatbestand liegt beispielsweise vor bei einem Rotlichtverstoß oder überhöhter Geschwindigkeit.
► Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Gerade bei Personenschäden wird Unfallflucht hoch bestraft.
► Unterlassene Hilfeleistung. Man steht in der Pflicht, einen Notruf abzusetzen und, so weit möglich, Hilfe zu leisten.
► Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Bei besonders rücksichtslosem Verhalten kann auch das Fahren über eine rote Ampel als Straftat geahndet werden.
Bild: Jürgen Christ
Auch wenn Sie einen Unfall nur mitverursacht haben könnten, machen Sie gegenüber den Unfallbeteiligten und der Polizei nur die nötigsten Angaben: Personalien und Fahrzeugdaten.
► Liefern Sie keinen Erklärungsversuch für Ihr Verhalten. Das kann Folgen in einem Verfahren gegen Sie haben. Sekundenschlaf oder Müdigkeit kann etwa eine strafbare Straßenverkehrsgefährdung bedeuten.
► Sprechen Sie noch vor Ort mit der geschädigten Person.
► Bieten Sie Ihre Hilfe an, etwa sie ins Krankenhaus zu fahren oder auf der Fahrt dorthin zu begleiten.
► Nehmen Sie nach dem Unfall Kontakt mit dem Verletzten auf. Rufen Sie ihn an, und schicken Sie eine Entschuldigung.
► Veranlassen Sie über Ihre eigene Haftpflicht die unverzügliche Regulierung von Schadens- oder Schmerzensgeldansprüchen.
► Liefern Sie keinen Erklärungsversuch für Ihr Verhalten. Das kann Folgen in einem Verfahren gegen Sie haben. Sekundenschlaf oder Müdigkeit kann etwa eine strafbare Straßenverkehrsgefährdung bedeuten.
► Sprechen Sie noch vor Ort mit der geschädigten Person.
► Bieten Sie Ihre Hilfe an, etwa sie ins Krankenhaus zu fahren oder auf der Fahrt dorthin zu begleiten.
► Nehmen Sie nach dem Unfall Kontakt mit dem Verletzten auf. Rufen Sie ihn an, und schicken Sie eine Entschuldigung.
► Veranlassen Sie über Ihre eigene Haftpflicht die unverzügliche Regulierung von Schadens- oder Schmerzensgeldansprüchen.
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