Ob im Inland oder im Ausland: Eine Wohnmobilversicherung ist Pflicht. Doch mit welcher Wohnmobilversicherung fährt man richtig? Und wie lässt sich Geld sparen? AUTO BILD schafft Klarheit!
Wohnmobile müssen mit einer Haftpflichtversicherung abgesichert sein. Ob darüber hinaus eine Vollkasko- oder eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen wird, bleibt dem Besitzer überlassen. Bei neuen oder sehr jungen Wohnmobilen empfiehlt sich aber eine Vollkaskoversicherung, auch wenn die Beiträge dann teurer werden. Der Grund: Die Vollkasko schützt vor selbstverursachten Schäden und Vandalismus. Und gerade auf Campingplätzen werden immer wieder mutwillig Glasscheiben eingeschlagen oder das Wohnmobil zerkratzt. Wie hoch die Prämie für die Wohnmobilversicherung letztlich ist, entscheidet unter anderem die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Wer lange unfallfrei fährt, kommt in eine günstige SF-Klasse und erhält einen höheren Schadenfreiheitsrabatt. Während es bei Pkw bis zu 35 Schadenfreiheitsklassen gibt, werden Wohnmobilfahrer in bis zu maximal 20 Schadenfreiheitsklassen eingestuft. Aber es gibt noch weitere Faktoren, die die Höhe der Prämie für die Wohnmobilversicherung beeinflussen: Neben üblichen Punkten wie Fahreralter oder gefahrene Kilometer, spielen beim Wohnmobil auch Neupreis des Reisemobils, Kosten für den Aufbau inklusive der Einrichtung, Wert des Vorzeltes und Art des Aufbaus (Kasten, integriert, Alkoven, teilintegriert) eine Rolle.
KFZ-VERSICHERUNGSVERGLEICH
Über 330 Autoversicherungen im Vergleich
Vergleichen Sie kostenlos und schließen Sie Ihre Kfz-Versicherung direkt online ab.
Haftpflicht, Vollkasko oder Teilkasko fürs Wohnmobil
Jeder Wohnmobilist muss eine Haftpflichtversicherung abschließen. Sie deckt Schäden ab, die man durch den Gebrauch des Wohnmobils bei anderen verursacht. Eine Teil- oder Vollkasko kann auch sinnvoll sein. Auch gibt es viele Zusatzversicherungen, die für Wohnmobilbesitzer interessant sein könnten. Hier kommen Details zu den einzelnen Versicherungen:
• Teilkaskoversicherung: Bei der Teilkaskoversicherung werden üblicherweise Schäden, die durch Brand, Diebstahl, Raub, Sturm, Hagel, Überschwemmung und Blitzschlag entstehen, ersetzt. Auch bei Wildschäden springt die Versicherung ein. Hier sollte man sich aber genau anschauen, welche Tierarten in der Schadensdeckung enthalten sind und welche nicht. Wintercamper müssen besonders aufpassen, wenn es um Tarife zum Schutz vor Lawinen geht. Schäden durch eine Schneelawine sind meistens nicht mit dem Basis-Tarif abgedeckt und für Dachlawinen müssen so gut wie immer extra Konditionen her. Ebenfalls ein kritisches Thema: Marderbissschäden. In manchen Teilkasko-Tarifen sind solche Schäden gar nicht enthalten, in anderen werden die Kosten nur bis zu einer bestimmten Höhe übernommen.
• Vollkaskoversicherung: Wer sich für die Vollkaskoversicherung entscheidet, ist neben den Ansprüchen der Teilkaskoversicherung auch bei selbstverschuldeten Schäden abgesichert. Auch Schäden durch Vandalismus werden von der Vollkasko übernommen. Das ist besonders für diejenigen interessant, die ein teures und auffälliges Wohnmobil fahren. Manchmal ist in der Versicherung auch ein Fährrisiko mit inbegriffen. Das heißt: Bei einer Kollision, Strandung, Untergang der Fähre oder Überbordgehen des Wohnmobils zahlt die Versicherung.
• Schutzbrief:
In einem Schutzbrief ist meist auch eine Pannen- und Unfallhilfe sowie der Abschleppdienst enthalten.
Ein Schutzbrief wird normalerweise mit der üblichen Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Er sorgt dafür, dass man bei einer Panne oder in anderen Notfällen nicht allein mit den organisatorischen Schwierigkeiten und Kosten steht. In einem Schutzbrief sind meist eine Pannen- und Unfallhilfe, der Abschleppdienst, die Bergung und auch Leistungen wie Mietwagen bei Fahrzeugausfall, pannenbedingte Übernachtungskosten und Fahrzeug- oder Krankenrücktransport enthalten. Es ist wichtig, sich die Bedingungen eines Schutzbriefes bei den einzelnen Versicherern genau durchzulesen. Viele Versicherer haben Einschränkungen in der zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs. Außerdem variieren die Leistungen darin, bis zu welcher Obergrenze Kosten übernommen werden (z.B. Abschleppkosten).
• Auslandsschutz und Mallorca-Police: Wichtig ist, dass der Versicherungsschutz auch im Ausland vorhanden ist. Bei vielen Versicherungsanbietern ist dieses Extra schon in der Basis enthalten. Um ganz sicher zu gehen, sollte man beim Versicherer nachfragen. Damit der Auslandsversicherungsschutz nachgewiesen werden kann, muss man dann die Grüne Versicherungskarte mitführen, die online beantragt werden kann. Wer sich im Ausland ein Wohnmobil mietet, sollte eine sogenannte Mallorca-Police abschließen: Ist die Deckungssumme der Mietwagenversicherung niedriger als die der eigenen Autoversicherung, übernimmt die Mallorca-Police (ist oft in der Vollkasko enthalten) die Differenz zur deutschen Versicherungssumme.
• Ruheversicherung: Oft werden Wohnmobile mit Saisonkennzeichen betrieben – zum Beispiel von April bis Oktober. Während der inaktiven Phase greift dann die Ruheversicherung. In der Ruhephase wird der Versicherungsschutz reduziert, Beiträge müssen aber nicht mehr gezahlt werden. Es gibt aber bestimmte Bedingungen, an die man in der Ruhephase gebunden ist: Zum Beispiel muss das Wohnmobil mindestens 14 Tage lang abgemeldet sein und in einer Garage oder an einem anderen sicheren Platz stehen. Wer sein Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße parkt, riskiert den Verlust des Versicherungsschutzes. Außerdem kann man sein Auto nicht unendlich lange in der Garage stehen lassen, denn nach zwölf bis maximal 18 Monaten erlischt die Ruheversicherung automatisch. Der Umfang einer Ruheversicherung hängt von der zuvor abgeschlossenen Versicherung ab: entweder eine Haftpflicht oder eine Kasko-Versicherung. Besonders praktisch ist es, dass die Versicherung direkt von der Zulassungsstelle über die Abmeldung informiert wird und man somit automatisch in die Ruhephase übergeht. Trotzdem ist es ratsam, bei der Versicherung Bescheid zu geben.
• Inhaltsversicherung:
Mit einer Inhaltsversicherung lassen sich Reisegepäck und manchmal auch elektronische Geräte absichern.
Wer Fernseher, Laptop oder Surfbrett absichern möchte, sollte eine Inhaltsversicherung für das Wohnmobil abschließen, denn die Hausratversicherung gilt meist nur für das Wohngebäude. Auch eine Außenversicherung als Erweiterung der Hausratversicherung schützt mobiles Inventar im Camper nur teilweise. Die Inhaltsversicherung deckt normalerweise Fälle von Beschädigung, Zerstörung oder Verlust der Gegenstände durch Brand oder Explosion, Einbruchdiebstahl oder Diebstahl des gesamten Fahrzeugs, Raub und räuberische Erpressung ab. Mitversichert ist der Inhalt ebenfalls bei Sturm, Blitzschlag oder Überschwemmung.
Geld bei der Wohnmobilversicherung sparen
1. Versicherungsvergleich: Es gibt sehr viele verschiedene Anbieter für Wohnmobilversicherungen. Demnach ist es immer sinnvoll, Tarife und Leistungen miteinander zu vergleichen.
2. Berufsgruppen: Manche Versicherungen bieten Rabatte für bestimmte Berufsgruppen an, zum Beispiel Beamte oder Angestellte im Öffentlichen Dienst.
3. Anbieter: Wenn man bereits eine Kfz-Versicherung beim gleichen Anbieter hat, könnte hier ein weiterer Rabatt locken.
4. Materialien: Für Wohnmobile dessen Außenwände aus glasfaserverstärkten Kunststoffen bestehen (GFK), kann es Vorzugskonditionen geben. Diese Materialien sind robuster bei Hagel als Aluminium.
5. Saisonkennzeichen: Man sollte sein Wohnmobil nur so lange anmelden, wie man es auch tatsächlich nutzt. Somit lassen sich Kosten bei der Kfz-Steuer und dem Versicherungstarif sparen.
6. Stellplatz: Wer einen geschützten Winterstellplatz hat, bekommt Vergünstigungen bei der Versicherung.
7. Mitgliedschaft: Eine Mitgliedschaft bei einem Wohnmobilclub kann sich ebenfalls vergünstigend auswirken.
8. Marken: Besitzer von Reisemobilen spezieller Marken bekommen oftmals Rabatte bei bestimmten Versicherern.