Die Umweltplakettenpflicht für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen wird abgeschafft: "Fahrzeuge mit E-Kennzeichen können künftig ohne zusätzliche Umweltplakette in Umweltzonen einfahren", heißt es vonseiten des Bundesumweltministeriums. Zukünftig genüge das E‑Kennzeichen als Nachweis dafür, dass es sich um ein entsprechend berechtigtes Fahrzeug handelt.
Die Plakettenpflicht entfällt allerdings nicht für alle Elektroautos, sondern nur für solche, die das "E" im Kennzeichen tragen. Denn: Ein E-Kennzeichen ist freiwillig. Bereits Mitte 2024 nutzten jedoch 91 Prozent der Elektrofahrer, also die überwiegende Mehrheit, das Sonderkennzeichen. Ohne "E" und Umweltplakette sind in entsprechenden Umweltzonen weiterhin 80 Euro Bußgeld fällig, obwohl das Elektroauto lokal weder CO2 noch andere Abgase ausstößt.

So bekommen Sie das E-Kennzeichen

Ein E-Kennzeichen kann bei der Zulassung des Autos für berechtigte Fahrzeuge (E-Autos, Plug-in-Hybride etc.) beantragt werden, Zusatzkosten fallen nicht an. Es bringt viele Vorteile (siehe unten). Der einzige Nachteil ist die begrenzte Möglichkeit für Wunschkennzeichen, da durch das zusätzliche "E" am Ende der auf acht Stellen limitierten Buchstaben-Zahlen-Kombination einige Optionen wegfallen.

Die Vorteile des E-Kennzeichens

Das "E" auf dem Nummernschild ermöglicht etwa günstigeres oder sogar gebührenfreies Parken im öffentlichen Raum, die Nutzung spezieller Fahrspuren (z. B. Busspuren) und erlaubt die Einfahrt in Umweltzonen. Das Problem: Die jeweiligen Kommunen regeln diese Privilegien selbst, Elektrofahrer müssen sich daher immer über die Regelung an ihrem Aufenthaltsort informieren.
Maik Wenke montiert am 13.11.2012 in Erfurt ein Verkehrsschild für eine Umweltzone
In viele Umweltzonen dürfen Autofahrer nur mit grüner Umweltplakette. Elektroautos mit E-Kennzeichen sind künftig davon ausgenommen.
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Neuregelung spart 6 Millionen Euro

Auch die Allgemeinheit profitiert von der Neuregelung: Laut Bundesumweltministerium spart der Wegfall der Umweltplakettenpflicht über 6 Millionen Euro jährlich an Verwaltungskosten ein, zusätzlich müssen sich Fahrzeughalter mit weniger Bürokratie herumschlagen. Wann die Neuregelung in Kraft tritt, ist abhängig von der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Damit ist zeitnah zu rechnen.