Statt Benzin oder Diesel benötigt ein Elektroauto eine Stromtankstelle. Wer nicht auf Preise und Verfügbarkeit öffentlicher Ladesäulen angewiesen sein will, macht sich das Prozedere mit einer eigenen Wallbox leichter. Laden über eine einfache Haushaltssteckdose ist nämlich keine Dauerlösung – zu unsicher, zu langsam. Die Installation einer Wallbox ist mit allerhand Aufwand verbunden, denn so ein Gerät jagt schließlich eine Leistung von 11 oder gar 22 Kilowatt (kW) durchs Netz. Um den Anschluss muss sich eine Elektrofachkraft kümmern, die die Leitungen prüft, bei Bedarf die nötigen Kabel verlegt und die Anlage absichert. Doch vorher ist zu klären, ob die Installation überhaupt erlaubt ist. Das hängt von den Wohnverhältnissen ab. Im eigenen Einfamilienhaus müssen Sie die Entscheidung in der Regel nicht abstimmen. Doch wer zur Miete und/oder in einer Wohnungseigentumsanlage wohnt, hat einiges zu beachten.

Was beim Einfamilienhaus gilt

Wer ein Einfamilienhaus besitzt, muss seine Wallbox lediglich beim Netzbetreiber anmelden. Das Prozedere ist für Hausbesitzer daher deutlich unkomplizierter als für Besitzer einer Eigentumswohnung und erst recht für alle, die zur Miete wohnen.

Was Hausbesitzer zum Thema Wallbox wissen müssen

Wie melde ich eine Wallbox beim Netzbetreiber an?

Wer zu Hause eine Wallbox installieren lassen will, der muss die Box vorher beim Netzbetreiber anmelden und auf dessen Genehmigung warten – vorausgesetzt, die Wallbox kann mit mehr als 3,7 kW laden. Hintergrund ist, dass die Niederspannungsnetze (Spannungsebene 230 Volt) mit der steigenden Zahl an E-Autos stärker belastet werden. Damit es nicht zu lokalen Überlastungen kommt, brauchen die Netzbetreiber einen Überblick. Den Antrag stellt in den meisten Fällen der mit der Installation der Wallbox beauftragte Elektriker, daraufhin kommt in der Regel ein positiver Bescheid vom Netzbetreiber. In Ausnahmefällen muss das Netz verstärkt werden. Dann können zusätzliche Kosten auf den Antragsteller zukommen. Wer sich für eine 22-kW-Wallbox entscheidet, muss das Gerät vom Netzbetreiber genehmigen lassen, eine einfache Anmeldung genügt hier nicht.

Wie wirkt sich eine Wallbox auf den Haushaltsstrom aus?

Die installierte Wallbox hat keine Auswirkung auf den Haushaltsstrom, abgesehen vom höheren Rechnungsbetrag, wenn der Strom beim gleichen Versorger bezogen wird. Sobald die Wallbox beim Netzbetreiber gemeldet ist, sorgt das Unternehmen dafür, dass es nicht zu lokalen Überlastungen oder zu Stromknappheit kommt. Wallboxen mit einer intelligenten Steuerung behalten das Hausnetz zusätzlich selbst im Blick.

Was bedeutet eine Wallbox für die Hausratversicherung?

Wer auf seinem Grundstück eine Wallbox installiert, der sollte das seiner Hausratversicherung melden. Das Ladegerät stellt aus Sicht des Versicherers einen potenziellen Risikofaktor dar und muss daher in die Aufstellung aufgenommen werden. Unter Umständen verändert das den Versicherungsbeitrag. Doch ein erhöhter Beitrag ist so gut wie immer eine weniger dramatische finanzielle Belastung als ein Schaden, den zu begleichen die Versicherung verweigert.

Welchen Kabelquerschnitt braucht eine 11-kW-Wallbox?

Das Zuleitungskabel für die private Wallbox zu Hause verlegt der Elektriker. Davon sollten Laien unbedingt die Finger lassen! Der Profi wird sich für den Kabelquerschnitt der 11-kW-Wallbox ungefähr an den folgenden Werten orientieren: 5 x 2,5 mm² bis 25 Meter und 5 x 4,0 mm² bis 40 Meter. Doch das sind – wie gesagt – ungefähre Werte, die nur der Illustration dienen.

Die besten Wallboxen

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1.
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Komplette Liste: Die besten Wallboxen

Wallbox und Eigentumswohnung: Darauf ist zu achten

Wer eine Eigentumswohnung in einer von einer Genossenschaft oder Eigentümergemeinschaft verwalteten Immobilie besitzt, der kann sich auf das WEMoG vom 1. Dezember 2020 berufen und die Installation einer Lademöglichkeit auf dem zur Wohnung gehörenden Stellplatz verlangen. Hier geht der Antrag nicht an den Vermieter, sondern fristgerecht an die Eigentümerversammlung.
Die Eigentümerversammlung kann den Antrag nicht ablehnen, sondern nur über die Gestaltung mitentscheiden. Daher empfiehlt es sich auch hier, offen das Gespräch mit den anderen Parteien zu suchen, Mitstreiter zu finden, verschiedene Ladelösungen zu prüfen und Vor- und Nachteile strukturiert aufzubereiten. Die Details inklusive der Abrechnung sollten ebenfalls vor der Versammlung klar sein, damit die Entscheidung nicht vertagt werden muss.

Was Mieter bei der Installation einer Wallbox beachten müssen

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung von Wohneigentum (WEMoG) am 1. Dezember 2020 wurde auch das Mietrecht überarbeitet. Seitdem kann der Vermieter den Wunsch eines Mieters, eine Ladevorrichtung auf einem Stellplatz in der Tiefgarage oder auf dem Gelände des Mietshauses einzurichten, nicht mehr grundsätzlich ablehnen. Schwierig wird die Situation nur dann, wenn der Vermieter besondere Gründe fürs Ablehnen hat, zum Beispiel auf Denkmalschutz verweist.
Die Installation einer Wallbox bedeutet immer eine bauliche Veränderung am Mietobjekt. Jeder Vermieter steht dem anders gegenüber. Daher ist anzuraten, nicht gleich in die Konfrontation zu gehen und auf den Anspruch zu pochen. Vielmehr sollten zunächst in einem offenen Gespräch die Positionen herausgefunden werden. Arbeitet der Vermieter zum Beispiel schon an einer Lösung? Gibt es weitere Parteien im Haus, die an der Installation von Wallboxen interessiert sind? Sehen Mieter und Vermieter die Installation von Wallboxen als Investition in den Wert des Mietobjekts? Sobald der gemeinsame Wunsch zur Installation von Ladevorrichtungen klar ist, können geeignete Lösungen geprüft und der Standort durch eine Elektrofachkraft gecheckt werden. Dann folgen die Antragstellung auf Wallbox-Einbau an den Vermieter, die Beschlussfassung und schließlich die Installation.
Kein Recht hat ein Mieter auf die Auswahl eines eigenen Anbieters bei der Installation einer Wallbox auf eigene Kosten in einer großen Tiefgarage. Das besagt ein Urteil des Amtgerichts München (Az. 416 C 6002/21) vom 1. September 2021. Ein Ehepaar hatte einen von knapp 200 Stellplätzen in einem Wohnkomplex gemietet und wollte eine Fachfirma mit der Errichtung einer Ladestation beauftragen, die an den zur Wohnung gehörenden Stromzähler angeschlossen werden sollte. Allerdings verfügt die Garage nur über zwei Hausanschlüsse für jeweils nur fünf bis zehn Ladestationen. 27 Mietparteien hatten aber bereits Interesse angemeldet. Die Vermieterin verwies die Kläger deswegen an einen städtischen Versorger, die Richterin am AG München gab ihr recht.
Ein Vermieter hat außerdem generell die Möglichkeit, beim Auszug des Mieters den vollständigen Rückbau der Installation zu verlangen. Das sollte dringend vor dem Einbau der Wallbox geklärt werden.

Deshalb ist Lastmanagement sinnvoll

Die Bewohner bzw. Eigner von Mehrfamilienhäusern sollten sich zudem mit dem Thema Lastmanagement auseinandersetzen. Darunter versteht man, dass die fürs E-Auto-Laden zur Verfügung stehende Energie von den Wallboxen auf mehrere Fahrzeuge aufgeteilt wird. Das kann entweder statisch geschehen, indem alle zur gleichen Zeit angeschlossenen Autos die gleiche Menge Strom bekommen. Oder es passiert dynamisch: Dann wird der momentane Stromverbrauch des Hauses gemessen und aufgrund dessen errechnet, welche "Restleistung" für die Autos zur Verfügung steht. Dieser Strom wird dann dynamisch, sprich flexibel, auf die ladenden Fahrzeuge verteilt.
Das hat den Vorteil, dass das Strompotenzial im Haus optimal ausgenutzt wird und eine etwa nötige, kostspielige Aufrüstung des Hausnetzes umgangen werden kann. Zudem lässt sich das dynamische Lastmanagement mancher Anbieter so komplex programmieren, dass Fahrzeiten und damit Ladezeiten einzelner Autos individuell berücksichtigt werden können. Interessierte Verbraucher sollten darauf achten, dass es eine Zugangsbeschränkung gibt und klären, wie der Strom exakt abgerechnet wird. Die Wallboxen sollten selbsterklärend und jederzeit einsetzbar sein. Am besten sind Ladekabel in verschiedenen Längen vorhanden, damit sämtliche Autos in allen denkbaren Parkpositionen geladen werden können. Darüber hinaus sollte ein Diebstahlschutz vorhanden sein. Die Installation übernimmt am besten ein erfahrenes Unternehmen.

Was Mieter zum Thema Wallbox wissen müssen

Wer zahlt welche Wallbox-Kosten?

Die Abrechnung der Kosten für Installation und Betrieb der Wallbox sollte man ebenfalls mit dem Vermieter erörtern, und zwar vor der Antragsstellung. Der Vermieter kann sich an den Kosten für die Installation beteiligen, wenn er die Ladevorrichtung als Wertsteigerung für das Mietobjekt betrachtet, er muss es aber nicht. Genauso gut kann er den Mieter die Kosten alleine tragen lassen. Wurde der Einbau der Wallbox vom Mieter selbst finanziert, sollte eine Mieterhöhung tabu sein.
Wie Stromkosten gezahlt werden, hängt vom Abrechnungsmodell ab. Es besteht die Möglichkeit, die Wallbox an den Stromzähler der Wohnung des Mieters anzuschließen. Dann wird zum Hausstromtarif abgerechnet. Hat die Wallbox einen eigenen Stromzähler, kommt die Rechnung direkt vom Energieversorger. Dann lohnt sich die Frage nach einem speziellen Autostromtarif. Gibt es mehrere Ladestationen und jede kann einem einzelnen Nutzer zugerechnet werden, dann kann die Hausverwaltung ähnlich der Nebenkosten abrechnen. Wird eine Ladevorrichtung gemeinschaftlich genutzt, muss der Stromverbrauch nachvollziehbar sein. Im Regelfall hat jeder einzelne Verbraucher dann einen Schlüssel oder eine Ladekarte.
Wichtig: Wer seinen Firmenwagen zu Hause laden und beim Arbeitgeber abrechnen will, der sollte sowohl mit dem Arbeitgeber als auch mit dem Steuerberater das Gespräch suchen.

Kann man eine Wallbox in einer Tiefgarage installieren?

Grundsätzlich kann eine Wallbox in der Tiefgarage einer Mietwohnung installiert werden. Der Aufwand hängt stark von den Gegebenheiten vor Ort ab. Jede Immobilie ist anders. Manchmal sind die Wege für die Kabelverlegung sehr lang, oder sie gestalten sich komplex. In anderen Fällen reicht die Anschlussleistung nicht aus. Auch eine alte oder nicht ausreichende Elektroinstallation kann einiges an Arbeit für den Installateur und damit erhöhte Kosten nach sich ziehen. In größeren Mietobjekten ist oft ein intelligentes Lastmanagement gefragt. Das verteilt die verfügbaren Reserven aus dem Hausstromnetz auf die ladenden Elektroautos.
Insgesamt gilt, dass die Installation unbedingt von einem Profi durchgeführt werden muss. Bei einem großen Mietobjekt sollte der am besten über Erfahrung in der Skalierbarkeit und in der Konzeption von Lastmanagement verfügen. Die lokalen Netzbetreiber und die Fachverbände für elektro- und informationstechnische Berufe kennen meist die richtigen Leute. Zertifizierte Elektromobilitätsberater haben sich auf eine skalierbare Ladeinfrastruktur und Energiemanagement spezialisiert.

Wie funktioniert die Wallbox-Installation in einem Mehrfamilienhaus?

Grundsätzlich läuft die Installation von Wallboxen bzw. Ladestationen in einem Mehrfamilienhaus ähnlich ab wie in einem Einfamilienhaus. Sind sich alle Beteiligten inklusive Vermieter einig, prüft als Erstes ein Elektrofachmann die Gegebenheiten des Stromnetzes vor Ort, inklusive Anschlussleistung. Dann erfolgt ein Kostenvoranschlag an den oder die Auftraggeber. Schließlich werden Wallbox, Stromzähler, Sicherungen, Schutzschalter und die Kabel eingebaut, die Anschlussleistung wird im Fall der Fälle erhöht. Meist braucht es in großen Mietobjekten ein Lastmanagement. Die Modalitäten der Abrechnung sollten vor der Installation geklärt sein.

Was bedeutet eine Wallbox für die Hausgemeinschaft?

Wallboxen bedeuten im besten Fall, dass die Hausgemeinschaft näher zusammenrückt. Das kann beim Verständigen auf den gemeinsamen Wunsch nach Wallboxen beginnen. Mit mehreren Beteiligten nach der geeigneten Ladelösung zu suchen, spart dem Einzelnen Arbeit. Je größer der Kreis der Wallbox-Interessierten, desto höher ist die Attraktivität für den Vermieter, das Objekt mit Ladestationen auszurüsten. Nicht zuletzt sinken potenziell die Installationskosten für den einzelnen, wenn mehrere Parteien eine Wallbox haben wollen.
Je nach Nutzungsart kommt die Hausgemeinschaft dann noch einmal an der Wallbox selbst zusammen. Das ist speziell dann der Fall, wenn beispielsweise mehrere Parteien eine Wallbox nutzen und sich bezüglich der Ladezeit absprechen müssen.

Das müssen Hausbesitzer für die E-Mobilität tun

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung von Wohneigentum (WEMoG) am 1. Dezember 2020 kann jeder Wohnungseigentümer die Einrichtung einer Ladevorrichtung auf seinem Stellplatz in der Tiefgarage oder auf einem Außenstellplatz auf dem Gelände der Wohnanlage verlangen. Anpassungen im Mietrecht haben das auch für Mieter erleichtert.
Die Wallbox-Prämie ist da
Der Gesetzgeber macht das Einrichten von Ladepunkten in Wohnhäusern zum Standard. Doch es gibt Kritik.
Bild: Skoda
Das Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (GEIG) sieht darüber hinaus vor, dass eine Ausstattung mit Lehrrohren zur Installation einer Ladevorrichtung unter bestimmten Voraussetzungen Pflicht ist. Das gilt zum Beispiel für Neubauten von Wohngebäuden mit mindestens fünf Stellplätzen, bei größeren Renovierungen von Bestandsgebäuden mit mindestens zehn Stellplätzen.