Blitzer-Irrsinn geht weiter
Bußgeldstelle verwechselt Audi-SUV mit Lkw

Einen Pkw von einem Lkw unterscheiden? Bekommt ein Dreijähriger hin. Aber leider nicht immer die Zentrale Bußgeldstelle in Rheinland-Pfalz, der schon wieder ein peinlicher Fehler beim Auswerten eines Blitzerfotos unterlaufen ist!
Bild: geblitzt.de
- Raphael Schuderer
Knöllchen sind lästig. Vor allem, wenn die Strafe unangemessen hart ausfällt. Ein solcher Bußgeld-Fall aus Rheinland-Pfalz sorgte für Zoff vor Gericht – wieder einmal!
Was war passiert? Im November 2025 war ein Audi-Fahrer auf der A3 bei Heiligenroth zu schnell unterwegs und tappte prompt in eine Radarfalle. Der Fahrer rechnete mit einem niedrigen Bußgeld, da er die erlaubte Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz lediglich um 8 km/h überschritten hatte. Juristisch gesehen ein Bagatelldelikt: 20 Euro Verwarnungsgeld, keine Punkte, kein Fahrverbot.
Audi-SUV wurde als Lkw identifiziert
Doch dann der Bußgeld-Hammer: Der Bescheid fordert eine Strafzahlung inklusive Gebühren von 203,50 Euro, einen Punkt in Flensburg gibt's obendrauf. Aber wieso? Ein genauerer Blick auf den Bescheid offenbart das Missverständnis: Der Audi ist von der Zentralen Bußgeldstelle Rheinland-Pfalz für einen Lkw gehalten worden! Auf dem "Beweisfoto" ist hinter dem dunklen Audi ein weißer Lkw zu erkennen, der allerdings offensichtlich die Gegenfahrbahn befährt. Möglicherweise wurden die Umrisse des Lkw dem Audi zugerechnet.
Verhängnisvolle Falscheinstufung
Im Bußgeldbescheid wird das Fahrzeug daher nicht als Pkw, sondern als Lkw klassifiziert. Mit drastischen Folgen für den Fahrer: Statt einer geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitung steht ein deutlich schwererer Tempoverstoß im Raum. Denn für Lkw gilt auf Autobahnen eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die gemessene Geschwindigkeit von 108 km/h des "Audi-Lkw" liegt deutlich darüber.

Der Bußgeldbescheid: 203,50 Euro Strafe für den "Führer des Lkw".
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Der Fahrer ist gegen den Bußgeldbescheid vorgegangen. Nun die gute Nachricht: Das Amtsgericht Montabaur hat das betreffende Verfahren im Mai 2026 eingestellt. "Da in Bußgeldbescheiden regelmäßig Fehler passieren, sollten Betroffene sie immer sorgfältig auf Plausibilität prüfen und im Zweifel einen Anwalt hinzuziehen. Wichtig ist, für den Einspruch die Frist von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids einzuhalten", erklärt Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de.
Nicht die erste Lkw-Verwechslung
Aber wie kann es zu so einer Verwechslung kommen? Und das zum wiederholten Male? Im September 2025 war bereits ein Ford Fiesta irrtümlich für einen Lkw gehalten worden. Auf derselben Autobahn. Von derselben Bußgeldstelle. Wegen 7 km/h zu schnell drohten dem Fahrer 960 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. AUTO BILD hatte von dem Fall berichtet.

Die erste Blitzer-Panne aus Rheinland-Pfalz: Hier war ein Ford Fiesta als Lkw identifiziert worden.
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Ein Pressesprecher des Polizeipräsidiums Rheinland-Pfalz erklärt zum Audi-Fall: "Im betreffenden Fall wurde das Messgerät Vitronic POLISCAN FM1 eingesetzt. Das Gerät hat zwar das korrekte Fahrzeug erfasst, diesem jedoch offenbar aufgrund eines sich zeitgleich auf der Gegenfahrbahn befindlichen Lkw den entsprechenden Fahrzeugtyp 'Lkw' zugeordnet. Vergleichbare, technisch bedingte Fehlzuordnungen können auch bei breiten Pkw oder SUV auftreten und sind grundsätzlich bekannt. Der Hersteller weist in den technischen Unterlagen darauf hin, dass es unter bestimmten Verkehrs- und Erfassungssituationen zu fehlerhaften Fahrzeugklassifizierungen kommen kann."
Dies sei der Grund, weswegen laut Pressestelle "im weiteren Bearbeitungsverfahren zusätzlich manuelle Plausibilitäts- und Sachverhaltsprüfungen" erfolgen würden, eine "individuelle Prüfung jedes Vorgangs durch das Auswertepersonal". Im vorliegenden Fall wurde der Fehler aber auch bei der nachträglichen Überprüfung offensichtlich nicht erkannt.
Folgerichtig sieht die Behörde nun Handlungsbedarf: "Die Erkenntnisse aus der Überprüfung wurden zum Anlass genommen, bestehende Prüf- und Qualitätssicherungsprozesse erneut zu evaluieren sowie die Sensibilisierung der Mitarbeitenden im Hinblick auf vergleichbare Fallkonstellationen weiter zu stärken, um das Risiko vergleichbarer Fehlzuordnungen weiter zu minimieren", verrät der Pressesprecher.
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