Kosten, Plaketten und Termine: Das ändert sich für Autofahrer 2026
Darauf müssen sich Autofahrer 2026 einstellen
Diese wichtigen Neuerungen und Änderungen kommen 2026 auf Autofahrer zu: Die Pendlerpauschale steigt, die Elektroauto-Förderung kommt zurück, die Kfz-Zulassung wird einfacher. Alle Infos!
Bild: Hintergrund: Getty ImagesAUTO BILD Montage / Jennifer Ehlers
Inhaltsverzeichnis
- Wer profitiert von der erhöhten Pendlerpauschale
- Werden die Spritpreise durch die CO2-Abgabe steigen?
- Wer muss 2026 den Führerschein umtauschen?
- Welche Ausstattungspflicht gilt 2026 für Neuwagen?
- Welche Farbe hat die HU-Plakette im kommenden Jahr?
- Was ändert sich bei der Kfz-Zulassungsbescheinigung?
- Wie wird eCall im kommenden Jahr modernisiert?
- Wie sieht das neue Versicherungskennzeichen aus?
- Warum schafft Österreich die Maut-Vignetten ab?
- Warum man in den Niederlanden aufpassen muss
- Wie entwickelt sich die THG-Prämie für Elektroautos 2026?
- Wie hoch fällt die neue Elektroauto-Förderung aus?
- Was die bahnbrechende Neuheit bei Euro 7 ist
- Wozu soll der Batteriepass für E-Autokäufer gut sein?
- Wann endet die Steuerbefreiung von Elektroautos?
- Welche öffentliche Ladeleistung hat 2026 Premiere?
- Was bedeutet der EU Data Act für Autofahrer?
- Welche Wallbox-Förderung wird es 2026 geben?
- Was ändert sich 2026 beim Deutschlandticket?
- Was kommt neu bei bidirektionalem Laden?
- Fazit
Zum Jahreswechsel kommen auf Autofahrer viele Änderungen und neue Regeln zu. Es geht um finanzielle Vorteile und vereinfachte Regeln, aber auch um Umweltgesetze, neue Normen für Abgase und Reifenabrieb.
Konkret wird die Pendlerpauschale erhöht, die Elektroauto-Kaufprämie kommt zurück, und für E-Autos wird die Kfz-Steuerfreiheit verlängert. Hier eine Übersicht der wichtigsten Regeln und Neuerungen des Jahres 2026.
Ab 1. Januar gilt die Pendlerpauschale von 38 Cent pro Kilometer einheitlich ab dem ersten Kilometer, egal ob mit Fahrrad, ÖPNV oder Auto zurückgelegt. Bisher gab es eine Staffelung, bis Kilometer 20 konnten Pendler nur 30 Cent pro km von der Steuer absetzen. Mit der Änderung wird die Berechnung einfacher. Wichtig: Die Pendlerpauschale gilt nur für den einfachen Arbeitsweg.
Werden die Spritpreise durch die CO2-Abgabe steigen?
Eine dramatische Preiserhöhung durch die Klimaabgabe wird 2026 an der Tankstelle ausbleiben, aber eine leichte Teuerung ist zu erwarten: Der Aufschlag pro Tonne CO2 beträgt ab 2026 zwischen 55 und 65 Euro (aktuell 55 Euro). Das entspricht einer Preissteigerung von etwa 2,85 Cent pro Liter bei Super E10 und 3,19 Cent pro Liter bei Dieselkraftstoff. Ab 2027 sollte der CO2-Preis frei handelbar sein, doch den Plan haben die EU-Mitgliedsländer auf 2028 verschoben.
Wie sich die steigende CO2-Abgabe auf den Spritpreis auswirkt
Jahr | CO2-Preis/Tonne | Preisaufschlag/Liter Benzin | Preisaufschlag/Liter Diesel |
|---|---|---|---|
2021 | 25 Euro | ca. 7 Cent | ca. 8 Cent |
2022 | 30 Euro | ca. 8,4 Cent | ca. 9,5 Cent |
2023 | bleibt bei 30 Euro | ca. 8,4 Cent | ca. 9,5 Cent |
2024 | 45 Euro | ca. 12,7 Cent | ca. 14,2 Cent |
2025 | 55 Euro | ca. 15,7 Cent | ca. 17,2 Cent |
2026 | 55 bis 65 Euro | ca. 15,7-18,6 Cent | ca. 17,3-20,5 Cent |
2027 | 55 bis 65 Euro | ca. 15,7-18,6 Cent | ca. 17,3-20,5 Cent |
2028 | freie Preisbildung im Emissionshandel, erster Preis an der Terminbörse 73 Euro | ca. 20,84 Cent | ca. 22,83 Cent |
20XX | theoretisch 200 Euro | ca. 57 Cent | ca. 62,5 Cent |
Wer muss 2026 den Führerschein umtauschen?
Das Führerschein-Tauschen geht weiter: Wer zwischen 1999 und 2001 den Führerschein gemacht (oder nach Diebstahl bzw. Verlust neu erhalten) hat, muss bis zum Stichtag 19. Januar 2026 das Dokument gegen einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein umtauschen. Wer vor 1953 geboren ist, darf die alte Lizenz vorläufig weiter benutzen. Aber die Frist gilt nur bis 2033.
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins. Wer nicht umtauscht und mit dem alten Führerschein erwischt wird, riskiert ein Verwarngeld von zehn Euro und muss den umgetauschten Führerschein dann der Polizei nachträglich vorlegen – sonst gibt es erneut ein Bußgeld.

Bild: Matthias Brügge / AUTO BILD
Übrigens: Im EU-Ausland ist der alte Papierführerschein noch gültig, da alle EU-Staaten sich verpflichtet haben, die Dokumente ihrer Nachbarn bis 2033 anzuerkennen. Falls Sie also im Auslandsurlaub eine Fahrzeugmiete planen, die neue Plastik-Fahrlizenz aber noch nicht da ist (mitunter mehr als vier Wochen Wartezeit), sollte das alte Dokument bei einem Autovermieter jenseits der Landesgrenze akzeptiert werden.
Sicherheit wird noch größer geschrieben im kommenden Jahr: Ab 7. Juli müssen in Deutschland Autos, die erstmals zugelassen werden, diverse zusätzliche Sicherheits-Assistenten zwingend an Bord haben.
Dazu gehören der Notbremsassistent (advanced emergency braking system), der zum Beispiel automatisch abbremst, wenn Fußgänger oder Radfahrer überraschend auf die Fahrbahn geraten und der Müdigkeitswarner (attention assist), der als Kaffeetassen-Symbol auf die Gefahr von Sekundenschlaf hinweist.
Ab diesem Datum muss jeder Neuwagen auch einen Kopfaufschlagschutz für Fußgänger haben, um die Verletzungsgefahr bei einer Kollision zu verringern. Schließlich wurde die Pflicht zur Installtion eines Notfall-Spurhalteassistenten auch auf Autos mit hydraulischer Lenkhilfe ausgeweitet. Für Fahrzeuge mit elektrischer Servolenkung gibt es diese Pflicht bereits seit 2024.
Die Plakette, die kommendes Jahr bei bestandenem TÜV ausgeteilt wird und dann für Untersuchungen im Jahr 2028 gilt, hat die Grundfarbe Braun.
Autos mit orangefarbener Plakette müssen noch 2025 zur Hauptuntersuchung. Wer eine blaue Plakette auf dem hinteren Kennzeichen hat, muss bereits im Jahr 2026 zur Hauptuntersuchung. Für HU-Termine im Jahr 2027 ist die Plakette gelb.

2025 müssen alle Fahrzeuge zur HU, die eine Plakette in der Farbe Orange auf dem hinteren Kennzeichen tragen. Ist die Plakette blau, dann steht der nächste HU-Termin im Jahr 2026 an.
Bild: Rene Traut
Was ändert sich bei der Kfz-Zulassungsbescheinigung?
Der digitale Fahrzeugschein über die App i-Kfz wurde im November für private Fahrzeugeigentümer freigeschaltet. Im kommenden Jahr folgt der nächste Schritt. i-Kfz wird dann auch juristischen Personen, also Unternehmen und Vereinen zur Verfügung stehen. Damit können auch Fuhrparks von Firmen und Mietwagen-Betreiber die digitale Zulassungsbescheinigung nutzen.

Bild: AUTO BILD / Matthias Brügge
Wie wird eCall im kommenden Jahr modernisiert?
eCall ist das europäische Notrufsystem für Autos. Es ist in jedem Neuwagen installiert und wird entweder auf Knopfdruck (rote Taste, zumeist über dem Innen-Rückspiegel) oder automatisch ausgelöst, wenn die Sensorik des Fahrzeugs einen Unfall registriert. Ab 2026 wird eCall auf moderne Mobilfunktechnik umgestellt. Dann müssen neue Autos in der EU verpflichtend mit dem modernisierten Notrufsystem der "Next Generation eCall" ausgestattet werden. Die bisherige Technik beruht auf 2G- und 3G-Mobilfunknetzen. Die Einführung der neuen Vorgaben erfolgt stufenweise.

Bild: Matthias Brügge / AUTO BILD
Kleinkrafträder, Roller, S-Pedelecs und bestimmte Kleinkraftfahrzeuge (sogenannte Leichtmobile) bekommen kein amtliches Kennzeichen, sondern das jährlich wechselnde Versicherungskennzeichen. Es verdeutlicht, dass der Halter einen aktuellen Versicherungsschutz für sein Fahrzeug abgeschlossen hat. In der kommenden Periode (beginnt am 1. März 2026 und dauert ein Jahr) wird dieses Versicherungskennzeichen in Deutschland schwarz sein.
Österreich schafft das physikalische "Pickerl" ab, nicht die Maut. Die letzte Klebevignette in Österreich gilt ab Dezember 2025 bis Januar 2027, ihre Farbe ist rot.

Die Vignette der Republik Österreich, die zum Befahren der Autobahnen berechtigt, wird im kommenden Jahr rot sein.
Bild: ASFINAG
Das letzte Pickerl als Aufkleber gibt es an den üblichen Verkaufsstellen am Automaten. Im Internet gibt es die digitale österreichische Maut-Vignette, auch beim ADAC. Zum 1. Dezember 2026 verschwindet der Aufkleber komplett, ihn ersetzt die digitale Version, die schon jetzt zwei Drittel der Autofahrer kaufen. Der Preis für Österreichs Jahresvignette beträgt ab 1. Januar 2026 für Pkw 106,80 Euro sowie für Motorräder 42,70 Euro. Die Zweimonats-Vignette kostet 32,00 Euro für Pkw, 12,80 für Motorräder. Eine Zehntages-Vignette kostet im kommenden Jahr für Pkw 12,80 Euro, die Tagesvignette 9,60 Euro (für Motorräder jeweils 5,10 bzw. 3,80 Euro).

Bild: Eibner-Pressefoto/Ardan Fuessman
Für die Schweizer Mautvignette werden wie bisher 44 Euro bzw. 40 Franken fällig. Die Version von 2026 ist blau.
Jedes Jahr schrauben die Niederlande die Bußgelder nach oben, zum 1. Januar 2026 dürften sie um drei bis vier Prozent steigen. Das bedeutet konkret bei Tempoüberschreitungen: Fünf km/h zu schnell werden innerorts 46 Euro kosten, außerorts 42 Euro. Aufpassen auf den Autobahnen, dort wird das Höchsttempo oft zeitlich geregelt. Beispielsweise gilt zwischen 19 und 6 Uhr Tempo 130, aber von 6 bis 19 Uhr nur 100.
Zu schnell zu fahren wird richtig teuer: 20 km/h drüber kosten 229 Euro. Wer eine rote Ampel missachtet, muss mit einem Bußgeld von 320 Euro rechnen. Besonders teuer wird das Telefonieren mit dem Handy am Steuer: Dafür werden saftige 440 Euro fällig. Und wer bis Tempo 80 drängelt, wird 380 Euro los. Besonders wichtig: Bußgeldbescheide aus den Niederlanden können – wie vielerorts in der EU – in Deutschland vollstreckt werden.
Gute Nachrichten von der THG-Prämie: Aktuell steigen die Summen! Ein Vermittler hat die Spitzenprämie bereits auf 265 Euro erhöht, mehrere liegen knapp dahinter. Wenn sich die bisherige Entwicklung fortsetzt, ist ein weiterer Anstieg drin. Wichtig: Anträge sollten bis Ende Oktober 2026 gestellt werden, diese Frist setzen viele der Vermittler (ohne die es nicht geht), denn sie müssen die gebündelten THG-Zertifikate bis spätestens 15. November einreichen. Unbedingt sollte man vor dem Abschluss beachten, ob man gleich einen Zweijahresvertrag schließt, das ist bei einigen Anbietern in den AGBs festgeschrieben.
Wie hoch fällt die neue Elektroauto-Förderung aus?
Der Bund bereitet eine neue Elektroauto-Förderprämie vor, sie soll Anfang 2026 kommen. Es wird Menschen mit "kleinem oder mittleren Haushaltseinkommen" beim Kauf eines neuen E-Autos oder Plug-in-Hybriden unterstützen. Die Förderprämie beginnt bei 3000 Euro pro Auto und Haushalt, sie wird um 500 Euro für jedes Kind erhöht – bei einem 1000-Euro-Deckel.
Die Einkommensgrenze liegt bei 80.000 Euro pro Haushalt – sie erhöht sich für jedes Kind um 5000 Euro (bis maximal zwei Kinder). Sowohl Kauf als auch Leasing sind möglich. Ob auch Gebrauchtwagen gefördert werden, ist unklar.
Eine dritte Förderstufe gibt es für Haushalte unter 3000 Euro Nettoeinkommen, für sie werden weitere 1000 Euro gewährt, also sind maximal 5000 Euro Förderung möglich. Angepeilt ist eine Förderung von Modellen bis zu 45.000 Euro Nettolistenpreis.
Für die E-Auto-Förderung hat die Regierung einen Topf mit drei Milliarden Euro zurückgestellt, das würde rechnerisch für bis zu 750.000 Förderanträge reichen (bei Plug-in-Hybriden wird mit einer geringeren Förderung gerechnet. Das Förderprogramm ist auf vier Jahre angelegt.
In einer "zweiten Stufe" will die Regierung auch den Kauf von gebrauchten Elektroautos unterstützen. Ob, wie und wann diese erste Gebrauchtwagen-Kaufprämie in Deutschland startet, ist noch offen.
Steuervorteile bereits 2025 in Kraft getreten
Bereits 2025 ratifiziert wurde die neue Dienstwagen-Förderung per Sonderabschreibung. Die Turboabschreibung ist kein finanzieller Vorteil, erlaubt aber einen hohen Gestaltungsspielraum bei der Absetzung eines Dienstwagens. Sie gilt für Gebrauchtwagen und Neuwagen, die bis 31. Dezember 2027 als Dienstautos zugelassen wurden.
Überdies hat die Regierung die Preisgrenze für Dienstwagen mit Elektroantrieb von bisher 70.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben. Sie gilt nicht nur für E-Autos, sondern auch für Brennstoffzellenfahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 angeschafft wurden.
Am 1. Januar 2026 tritt die nächste Stufe der Abgasnorm Euro 6e in Kraft, die Norm Euro 6e-bis. Sie betrifft Neuwagen, die ab diesem Tag zugelassen werden. Die Norm berücksichtigt künftig einen größeren Temperaturbereich beim RDE-Test (Real Driving Emissions).
Am 29. November wird sie abgelöst von der Abgasnorm Euro 7. Sie bedeutet strengere Abgasvorschriften für Neuwagen und -motorräder mit Verbrennungsmotoren. Neu: Kfz sowie der zugehörige Motor und Katalysator müssen eine Mindestlebensdauer von acht Jahren oder 160.000 km aufweisen (gilt auch für E-Auto Akkus). Überdies gehört zwingend ein Messgerät zur Echtzeit-Emissionsmessung an Bord. Bei Benzinern erfasst das Messverfahren erstmals auch Kleinpartikel ab einer Größe von 10 Nanometern.
Emissionsbegrenzung für Reifen- und Bremsenabrieb
Aber es kommt bei Euro 7 etwas Neues hinzu: Die Abgasnorm schließt wegen steigender Werte auch Reifen- und Bremsenabrieb mit ein. Der Wert des Abriebs wird in Milligramm pro Kilometer und Fahrzeugtonne gemessen. So verliert ein Fahrzeug von 1,5 Tonnen Gewicht im Schnitt auf 100 Kilometer 7,5 Gramm Reifenabrieb.
Für Bremsenabrieb stehen die Grenzwerte fest: Das Prüfverfahren orientiert sich an den Testbedingungen der United Nations Global Technical Regulation No. 24. Zur Euro-7-Einführung werden Elektroautos noch bevorzugt: Für sie gilt der Grenzwert von 3 mg Feinstaubpartikel der Kategorie PM10 pro Kilometer. Für alle anderen Antriebsarten inklusive PHEV liegt der Grenzwert bei 7 mg/km. Ab 2035 soll der einheitliche Grenzwert von 3 mg/km unabhängig der Antriebsart gelten.
Beim Reifenabrieb wird der erste Schritt für Pkw-Reifen erst ab 1. Juli 2028 starten, die Grenzwerte werden noch abgestimmt.
Wozu soll der Batteriepass für E-Autokäufer gut sein?
Ab 2026 müssen Elektroauto-Akkus nach einheitlichen Kriterien zertifiziert werden. Ihre Daten sind zu speichern. Spätestens ab Februar 2027 sollen Informationen aus dem Batteriemanagementsystem, allen voran die Batteriegesundheit "State of Health" (SoH), in einen einheitlichen Batteriepass einfließen.
Der wird in einer Datenbank öffentlich zugänglich sein. Fahrzeugbesitzer und potenzielle Autokäufer können ihn dann per QR-Code in den Fahrzeugunterlagen abrufen. Damit können Kaufinteressenten auf einen Blick sehen, wie stark degradiert der Akku eines gebrauchten E-Autos ist und daran ihre Preisvorstellung orientieren. Die Bundesregierung will den Batteriepass bereits 2026 einführen – Einzelheiten sind noch nicht bekannt.
Der Bund hat die Kfz-Steuerfreiheit für Elektroautos, die nach dem 31. Dezember 2025 zugelassen wurden, bis 2035 verlängert, die Verlängerung soll zum Jahresende in Kraft treten.
Die Vergünstigung gilt für alle E-Autos, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden. Die Steuerbefreiung für Elektroautos, die vor 2025 zugelassen wurden, wurde ebenfalls verlängert – sie gilt aber für maximal zehn Jahre ab Zulassung. Nach alter Rechtslage wäre die Steuerbefreiung für sämtliche bereits zugelassenen E-Autos am 31. Dezember 2030 ausgelaufen.

Durch die neue Steuerregel für die Abschreibung von Elektroautos wird der Kauf hochpreisiger E-Fahrzeuge – etwa eines Audi A6 Avant e-tron – für Freiberufler und Dienstwagenfahrer attraktiver.
Bild: AUDI AG
Zwei Ladenetzbetreiber machen 2026 den Anfang: Ionity und das Mercedes-Ladenetz MB Charge rüsten ihre Gleichstrom-Hypercharger im Jahresverlauf auf 600 kW Ladeleistung hoch. Damit wäre – rein rechnerisch – ein leerer Elektroauto-Akku mit 60 kWh Speichervermögen in zehn Minuten wieder voll. Allerdings gibt es bisher nicht viele Automodelle, die derartig hohe Energieflüsse aufnehmen können. So ist der neue Mercedes CLA technisch in der Lage, bis zu 320 kW in seinen Akku zu jagen.
Welche Ausrüstung benötigen leichte Nutzfahrzeuge?
Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen müssen ab 1. Juli 2026 mit einem intelligenten Fahrtenschreiber ausgestattet sein – aber nur bei bestimmten Fahrten. Die Ausrüstungspflicht betrifft grenzüberschreitenden Verkehr, sogenannte Kabotagefahrten (Transporte innerhalb eines Landes durch ein ausländisches Unternehmen) sowie Personentransporte, also Fahrzeuge für den Transport von mehr als neun Personen inkl. Fahrer. Bislang galt diese Vorschrift nur für Lkw ab 3,5 Tonnen.
Ab September 2026 wird der EU Data Act verschärft. Dann müssen Hersteller, die während der Nutzung des Autos Daten erheben, diese Informationen den Eigentümern zugänglich machen. Dazu müssen die Hersteller Neuwagen mit einer Schnittstelle zum Datenzugriff versehen. Über diese Schnittstelle können diese Daten geteilt oder auch gelöscht werden.
Welche Wallbox-Förderung wird es 2026 geben?
Im neuen Jahr 2026 soll Kauf und Installation einer Wallbox wieder staatlich bezuschusst – das hat die Regierung im "Masterplan Ladeinfrastruktur" beschlossen. Allerdings nicht für einzelne Haushalte, sondern für Eigentümer und Eigentümergemeinschaften von Mehrfamilienhäusern. Gefördert werden sollen nicht nur Anschaffung und Installation von Wallboxen in oder vor solchen Liegenschaften, sondern auch die dafür notwendige Modernisierung des Hausstromnetzes. Weitere Einzelheiten werden zurzeit ausgearbeitet.
Was ändert sich 2026 beim Deutschlandticket?
Was kommt neu bei bidirektionalem Laden?
Bis zu 225.000 Elektroautos können es schon: den im Akku gespeicherten Strom wieder zurück ins Netz geben, bidirektionales Laden genannt. Damit wird das E-Auto zum Zwischenspeicher. Für Elektroauto-Besitzer eine weitere (neben der THG-Prämie) Verdienstmöglichkeit, denn das Zwischenspeichern wird wie eine Miete vom Stromversorger belohnt. Bis zu 700 Euro im Jahr Zuverdienst im Jahr sind drin, hat ein Unternehmen kürzlich berechnet. Ab 1. Januar 2026 tritt die Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes in Kraft. Mit darauf abgestimmten Produkten ist ca. sechs Monate später zu rechnen, da die Energieversorger ihre Systeme anpassen müssen.

Die THG-Quote steigt im kommenden Jahr kraft Gesetz. Die Höhe der Prämie wird vom Markt bestimmt. Im Moment sieht es so aus, als ob es 2026 mehr Geld für E-Autofahrer gibt.
Bild: Ford Motor Company
Man muss allerdings in Vorleistung gehen: Die Anschaffung und Installation einer Wallbox, die bidirektional laden kann, ist Voraussetzung, sie kostet ab ca. 1000 Euro.
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