EU-Entscheid zur Freigabe: Tesla benennt Fahrassistenten um
Tesla gibt dem teilautonomen Fahren einen neuen Namen

In sieben EU-Ländern hat Tesla das Go für seinen Fahrassistenten, die EU-weite Freigabe des automatisierten Fahrens steht noch aus. Nun gibt Tesla dem Fahrassistenten einen neuen, aussagekräftigen Namen. Nur: welchen?
Bild: Tesla Motors
Die EU-weite Freigabe für das hochautomatisierte Fahren ist für Tesla ein wichtiger Meilenstein, darüber ist noch nicht entschieden. Seit Monaten arbeitet der Hersteller darauf hin. Zuletzt hatte der E-Auto-Pionier für "FSD (überwacht)" einen wichtigen Fürsprecher gewonnen: Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) will sich für die EU-Freigabe einsetzen.
Nun ist man bei Tesla offenbar zu dem Schluss gekommen, dass der bisherige Name für den Assistenten verbesserungsfähig ist. Daher benennt Tesla das System "FSD (überwacht)" oder auf Englisch "Full Self-Driving (Supervised)" um in "Tesla Assisted Driving", also "assistiertes Fahren". Das zeigt die Unternehmensseite zum automatisierten Fahren.
Damit reagiert Tesla im Endeffekt auf lange anhaltende Kritik am Namen der Assistenztechnik. Die ersten Versionen hießen noch "Autopilot", was ein vollautomatisches Fahren suggerierte, das Versprechen aber nicht hielt. Nun ist auch der sperrige Begriff des "Voll-Selbstständigen Fahrens (überwacht)" Geschichte. Der neue Name "assistiertes Fahren" ist deutlich aussagekräftiger, denn schließlich ist es nicht mehr als ein Fahrassistenzsystem, bei dem die Person am Steuer jederzeit eingreifen kann und auch muss.
Auf dem US-Markt hält Tesla allerdings laut Unternehmensseite an dem Begriff "Full Self-Driving (Supervised)" fest – und beziffert den Abopreis auf 99 Dollar im Monat.
Freigabe in sieben EU-Ländern
Zuletzt hatte Tesla eine nationale Freigabe des Systems in Tschechien erhalten. Bislang gab es ein Go für das landesweite Fahren mit dem Tesla-Assistenten in sieben europäischen Ländern, darunter auch Belgien, Dänemark, Estland, Litauen, die Niederlande und Slowenien. In Deutschland ist das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als nationale Aufsichtsbehörde verantwortlich für die Genehmigung. Derzeit steht Tesla im Wettbewerb mit Mercedes – der Hersteller aus Stuttgart will in einigen deutschen Städten bis Ende 2026 ein ähnliches System einführen.
Was Verkehrsminister Bilger über das System sagt
Auf der Seite seines Ministeriums befürwortete der Bundesverkehrsminister zuletzt eine europaweite Genehmigung für das System: Auf der Grundlage einer Einigung über technische Fragen "werde ich mich jetzt dafür einsetzen, dass das System zeitnah europaweit genehmigt wird. Mein Ziel ist, dass Tesla-Fahrer die Vorteile des Assisted Driving in der gesamten EU so schnell wie möglich nutzen können". Für den Fall, dass die EU-Freigabe nicht erteilt wird, brachte Bilger einen deutschen Sonderweg ins Spiel: Dann müsse man darüber sprechen, "was man in Deutschland tun könne".

Die Autobahnfahrt ist wegen der festen Rahmenbedingungen eine eher leichte Aufgabe für Teslas FSD (überwacht).
Bild: Tesla
Zuletzt hat Tesla mit einer neuen Datenanalyse einen Vorstoß gemacht, um die EU-Freigabe zu erhalten. Das System wird nach Tesla-Angaben bereits von mehr als 70.000 Fahrern genutzt. Auf Basis von drei Milliarden hochautomatisiert zurückgelegten Kilometern im Jahr 2025 erklärt der E-Auto-Hersteller, dass das System die Zahl möglicher Unfälle drastisch reduzieren könne.
Auf Basis dieser Daten verweist Tesla darauf, dass das System im Vergleich zum manuellen Fahren die Zahl schwerer Unfälle reduziert. Im Detail: auf der Autobahn um 45 Prozent, auf Bundesstraßen um 69 Prozent sowie im Stadtverkehr um die Hälfte. Selbst auf Nebenstraßen würden schwere Unfälle um 40 Prozent vermindert.
Als Argument für das teilautomatisierte Fahren zieht Tesla die Zahl der Verkehrstoten in Europa heran. So verweist der Hersteller auf Zahlen der Organisation der europäischen Verkehrspolizeien Roadpol: Danach kamen 2025 in 31 europäischen Ländern rund 19.400 Menschen im Straßenverkehr ums Leben. Nun argumentiert Tesla, dass die meisten Unfälle auf menschliches Versagen zurückzuführen seien. In einem englischsprachigen Datenblatt erklärt Tesla: "Diese Todesfälle sind weitgehend vermeidbar mit der Technologie, die heute bereits verfügbar ist."
Der Verweis auf die erhöhte Sicherheit durch das Assistierte Fahren ist im Licht der anstehenden EU-Abstimmung zu sehen: Dänemark erteilte die Einzelzulassung konkret mit Verweis auf eine mögliche Entscheidung auf EU-Ebene – die dänische Verkehrsaufsicht stellte die Freigabe unter Vorbehalt.
Was dürfen Teslas in den Ländern mit Genehmigung?
Die Freigabe in vielen EU-Ländern dürfte ähnlich wie in den Niederlanden gestaltet sein, wonach Tesla-Fahrzeuge auf der Autobahn bis zum Tempolimit von 130 selbstständig fahren dürfen. Voraussetzung: Die Person am Steuer muss das Auto überwachen und jederzeit in der Lage sein, die Kontrolle zu übernehmen. Das Assistierte Fahren gilt für die volle Fahrstrecke bzw. die gesamten Niederlande – und funktioniert beeindruckend zuverlässig, wie AUTO BILD bei einem Test in Amsterdam erlebte.

Bild: Matthias Brügge / AUTO BILD
Wie wird das Assistierte Fahren im System des autonomen Fahrens bewertet?
Damit ist der Fahrassistent ein System nach "Level 2", dem teilautomatisierten Fahren. In den Niederlanden kann man entsprechend vorgerüstete Tesla per Fern-Update auf den Fahrassistenten freischalten (ab Plattform HW4). (Kommentar: Ist der Fahr-Assistent nötig?)
Das Auto fährt, der Mensch überwacht
Das Assistierte Fahren bedeutet: Die Person am Steuer bleibt verantwortlich. Es ermöglicht dem Fahrzeug, unter Überwachung selbstständige Fahrten zu absolvieren, inklusive Beschleunigen, Bremsen, Lenken, Blinken und nötiger Spurwechsel. Dabei findet die Navigation durch komplexe Fahrsituationen wie Stadt- oder Autobahnfahrten eigenständig statt. Das Auto reagiert auch auf unvorhergesehene Ereignisse, wie Fußgänger, die auf die Fahrbahn laufen. Beim ersten öffentlichen Test in Amsterdam bildeten mehrere Tesla sogar eigenständig vor einem herannahenden Fahrzeug eine Rettungsgasse.

Bild: Tesla
Neue Herausforderungen in Dänemark
In Dänemark wird das System von vielen klimatischen Bedingungen herausgefordert – schlechtes Wetter, Niederschlag, schlechte Sichtverhältnisse, unterschiedlichste Straßenformen. Mit den Daten dürfte der Zentralcomputer von Tesla weitere Erfahrungen sammeln. Schon bei der Zulassung in den Niederlanden reklamierte Tesla, dass die überwachten Autos um den Faktor 3,5 geringere Zusammenstöße hatten als herkömmlich gesteuerte Autos: Berechnet auf der Basis von 16,6 Millionen gefahrenen Kilometern gab es keinen Crash.
Automatisiertes Fahren in 5 Stufen
(Level 0: keine Automatisierung)
Definition: Fahrer führt dauerhaft Längs- und Querführung aus. Kein Fahrzeugsystem greift aktiv ein. Heißt: Der Fahrer führt das Fahrzeug uneingeschränkt, fährt, lenkt, bremst, gibt Gas und achtet auf die Umgebung. Das Fahrzeug unternimmt keinerlei Eingriffe bzw. hat dafür keine technischen Vorkehrungen.
Level 1: assistiertes Fahren
Definition: Fahrer führt dauerhaft Längs- ODER Querführung aus, die jeweils andere Funktion kann ein Assistent übernehmen. Heißt: Beim assistierten Fahren unterstützt das System den Fahrer mit bestimmten Assistenzsystemen, zum Beispiel mit einem Totwinkelwarner, einem Spurhaltewarner oder einer Berganfahrhilfe.
Level 2: teilautomatisiertes Fahren
Definition: Das System übernimmt Längs- UND Querführung in einem spezifischen Anwendungsfall, aber dauerhaft überwacht vom Fahrer. Heißt: Das Auto übernimmt beim teilautomatisierten Fahren einzelne Aufgaben für den Fahrer übernehmen bis hin zum kompletten Fahrbetrieb inklusive Navigation. Der Wagen setzt beispielsweise eigenständig den Blinker, wechselt die Spur oder passt seine Geschwindigkeit dem fließenden Verkehr an. Automatisches Einparken oder eine Spurhaltefunktion gehören zu den gängigsten Systemen. Der Stauassistent kann ohne Eingriff des Fahrers im Stau beschleunigen, bremsen und dem vorausfahrenden Fahrzeug folgen. Bei Tesla heißt das hochautomatisierte Fahren "Full Self-Driving (Überwacht), bei Mercedes "Punkt-zu-Punkt-Navigation". Die Verantwortung und Haftung bleibt beim Fahrzeugführer.
Level 3: hochautomatisiertes Fahren
Definition: Fahrer muss das System nicht mehr dauerhaft überwachen, aber potenziell in der Lage sein, zu übernehmen. Das System übernimmt Längs- und Querführung in einem spezifischen Anwendungsfall. Es erkennt Systemgrenzen und fordert Fahrer zur Übernahme mit ausreichender Zeitreserve auf. Heißt: Level drei ist hochautomatisiertes Fahren mit zeitweiser Übernahme der Verantwortung durch das Fahrzeug. Der Fahrer kann seine Aufmerksamkeit für längere Zeit vom Verkehrsgeschehen abwenden. Der Autopilot kann den Fahrer aber immer auffordern, das Steuer wieder zu übernehmen, um den Wagen eigenhändig zu steuern.
Level 4: vollautomatisiertes Fahren
Definition: Im spezifischen Anwendungsfall ist kein Fahrer erforderlich, das System kann alle Situationen automatisch bewältigen. Heißt: Level vier definiert die Vollautomatisierung. Der Wagen übernimmt alle Funktionen und gibt sie nur dann wieder ab, wenn eine Situation für das System nicht zu bewältigen ist.
Level 5: fahrerloses oder autonomes Fahren
Definition: Das System bewältigt während der ganzen Fahrt alle Situationen automatisch, es ist kein Fahrer erforderlich. Heißt: Der Mensch und das Lenkrad werden im Prinzip überflüssig. Der Wagen und das System brauchen lediglich eine Zieleingabe und die Freigabe zum Start. Dann steuert das Fahrzeug das Ziel eigenständig an. Auf dieser Stufe ist das autonome oder fahrerlose Fahren erreicht. (Quelle jeweils: VDA/Bundesamt für Straßenwesen)
Diese Definition hat die SAE (Society of Automotive Engineers) entsprechend der Norm J3016 aus dem Jahr 2014 entwickelt. Sie ist inzwischen international anerkannt.
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