H-Kennzeichen: Wie man das Oldtimer-Nummernschild bekommt, was es kostet
Wann sich ein H-Kennzeichen für Oldtimer lohnt und wann nicht

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Gut erhaltene Oldtimer können 30 Jahre nach Erstzulassung das ganzjährige oder saisonale H-Kennzeichen bekommen. Das kostet es, so versichert man Autos, so bekommt man es: Infos zum H-Kennzeichen für Klassiker!
Bild: AUTO BILD
Inhaltsverzeichnis
- Welche Oldtimer das H-Kennzeichen bekommen können
- Warum der Bundesrechnungshof das H-Kennzeichen kritisiert
- Lohnt sich das H-Kennzeichen für alle Oldtimer?
- Wie bekomme ich ein saisonales H-Kennzeichen?
- Was wird fürs H-Kennzeichen begutachtet?
- Welche Begriffe fürs H-Gutachten wichtig sind
- Kann man für getunte Oldtimer ein H-Kennzeichen bekommen?
- Welches Oldtimer-Tuning ist erlaubt?
- Muss ich zeitgenössische Änderungen nachweisen?
- Was kostet das Gutachten fürs H-Kennzeichen?
- Wie viele Zeichen darf ein saisonales H-Kennzeichen haben?
- Wem nützt ein Saisonkennzeichen?
- Wie viele Fahrzeuge tragen H-, 07- und Saisonkennzeichen?
- Ist das rote 07er-Kennzeichen eine Alternative zum H?
- Dürfen Fahrzeuge mit H-Kennzeichen in Umweltzonen fahren?
Halter eines weitgehend originalen Oldtimers können ihren Klassiker als automobiles Kulturgut mit H-Kennzeichen zulassen. Das spart vor allem laufende Kosten bei der Steuer: Es müssen pro Jahr nur pauschal 191 Euro Kfz-Steuer (beim saisonalen H sind es auf zwölf Monate gerechnet 192 Euro) entrichtet werden, unabhängig von Hubraum und Verbrauch. Das H-Kennzeichen wurde 1997 als Kennzeichen für historische Fahrzeuge eingeführt, die vor frühestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden und in einem guten, originalen oder zeitgenössisch restaurierten Zustand sind.
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Das Kennzeichen sieht aus wie ein normales EU-Nummernschild, endet aber mit dem Buchstaben "H" (für historisch). Ein so gekennzeichnetes Auto gilt als rollendes Kulturgut. Wer dieses Kennzeichen möchte, muss ein Gutachten nach §23 StVZO vorlegen: Es belegt, dass das Auto nicht verbastelt wurde und dass der Wagen weitestgehend original oder zeitgenössisch getunt ist.
Mit einer neuen Diskussion hat der Bundesrechnungshof die Besitzer von H-Kennzeichen-Oldtimer aufgeschreckt: In seinem jüngsten Rechenschaftsbericht hat die Institution das Bundesfinanzministerium aufgefordert, einen möglichen Missbrauch des H-Kennzeichen zu unterbinden. Die Argumente: Die Halter vieler Oldtimer mit H-Kennzeichen würden in den Genuss einer steuerlichen Ermäßigung kommen, ihr Fahrzeug aber im Alltag nutzen. Das widerspräche der Absicht des Gesetzgebers, in erster Linie automobiles Kulturgut zu schützen und führe zu missbräuchlicher Nutzung, der auch klimapolitische Ziele entgegenstünden.
Das Finanzministerium widerspricht dem Bericht und verweist auf unbewiesene Annahmen, die ihm zugrundeliegen. Aus der erwiesenen geringen Jahresfahrleistung von Oldtimern lässt sich nur eine unwesentliche Umweltbeeinträchtigung herauslesen. Hier ein Kommentar dazu: Hände weg vom H-Kennzeichen.
Aus steuerlichen Gründen verzichten viele Oldtimerbesitzer auf das prestigeträchtige H-Kennzeichen. Denn: Liegt die pro Jahr fällige Kfz-Steuer unter 191 Euro, lohnt sich die H-Zulassung nicht. Für Benziner-Kleinwagen bis 800 ccm Hubraum, beispielsweise die BMW Isetta, ist eine normale Zulassung günstiger. Das ändert sich auch mit der Änderung des H-Saisonkennzeichens nicht, denn auch anteilig gerechnet bleiben Hubraum-Zwerge mit regulären Saisonkennzeichen günstiger.

Für Benziner mit weniger als 800 ccm Hubraum lohnt der Umstieg aufs H-Kennzeichen steuerlich nicht.
Bild: Angelika Emmerling / AUTO BILD
Für die Halter aller Autos bis 1,3 Liter Hubraum, die bisher mit einer Siebenmonats-Zulassung als Saisonkennzeichen fuhren, dürfte sich der Umstieg aufs H-Saisonkennzeichen lohnen. Dann würde der anteilige Steuer-Betrag unter 191 Euro fallen. Auch bei Fahrzeugen, die Ende der 80er auf den Markt kamen, kann die Kfz-Steuer geringer ausfallen, da der verbaute G-Kat Schadstoffausstoß und damit auch die Steuer mindert.
Bei Dieseln lohnt sich ein H-Kennzeichen wegen der höheren Kfz-Steuer meistens, denn auch bei kleinen Motoren liegt sie meist über 191 Euro. So würde für einen Renault 11 Diesel mit 1,6 Liter Hubraum ohne Abgasreinigung jährlich schon 437 Euro Steuern anfallen. Da rentiert sich das H! Allerdings ist die Anzahl dieselgetriebener Oldtimer in Deutschland recht gering. Alte Diesel werden in der Regel als Gebrauchtwagen zugrunde geritten und überleben kaum die schwierige Zeit zwischen dem 20. und 30. Jahr seit Erstzulassung.
Wie ist die bisherige Regelung ohne Saison-Zulassung?
Für einen 1965er Opel Kadett mit 996 ccm fallen pro Jahr 252 Euro Kfz-Steuern an. Mit Saisonkennzeichen von April bis Oktober müssen 147 Euro bezahlt werden – also deutlich weniger als die 191 Euro fürs ganzjährige H-Kennzeichen.
Wie ist die Regelung mit Saison-Zulassung?
Wird derselbe Kadett A mit H-Kennzeichen für sieben Monate zugelassen, muss der Besitzer nur 111 Euro bezahlen. Ein unterjähriges H-Kennzeichen würde sich gegenüber einem herkömmlichen Saisonkennzeichen also lohnen!
Das H-Kennzeichen lässt sich auch unterjährig beantragen und zuteilen. Damit muss für Oldtimer nicht mehr die pauschale Kfz-Steuer in Höhe von 191 pro Jahr bezahlt werden. Stattdessen ist eine Zulassung für zwei bis elf Monate möglich, die Kfz-Steuer wird anteilig berechnet, aber wegen der besseren Teilbarkeit auf Basis von 192 Euro. Wer seinen Klassiker beispielsweise für sechs Monate von April bis September anmeldet, zahlt 96 Euro Steuer für diese Saison.
Mit der Änderung können Besitzer historischer Autos mit dem Anmelden und dem Erteilen eines Kfz-Kennzeichens Geld sparen, wenn sie ihren Oldie nur für die Sommermonate anmelden. Zumindest dann, wenn sie für ihr Fahrzeug mit einem regulären Kennzeichen mehr als 191 Euro Kfz-Steuer pro Jahr bezahlen. Fällt die Steuer geringer aus, ist ein übliches Saisonkennzeichen immer noch günstiger als ein H-Saisonkennzeichen.
Nicht jeder Klassiker kann die Hürde H-Gutachten nehmen: Verbrauchte Altwagen, die mit Glück über die Altersgrenze gerutscht sind, gehören nicht dazu, denn beim H-Gutachten wird der originale Zustand dokumentiert. Damit ist auch schon das Ammenmärchen widerlegt, dass sich ein H-Kennzeichen-Oldtimer als günstiger Alltagswagen bewegen lässt. Grundsätzlich gilt: Der Zustand des Autos muss gut sein, und die Hauptbauteile müssen im Originalzustand oder zumindest zeitgenössisch ersetzt worden sein.

Mit dem H-Kennzeichen adelt man seinen Oldie als automobiles Kulturgut. Das ist nicht immer die günstigste Lösung.
Bild: Christian Bittmann / AUTO BILD
Erstellen kann so ein Gutachten seit 2007 jeder geschulte Prüfingenieur der großen Prüforganisationen TÜV, DEKRA, GTÜ und weitere. Die Begutachtung umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung sowie eine Beurteilung des Pflege-/Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und die Originalität seiner Hauptbaugruppen. Dazu gehören:
● Aufbau/Karosserie
● Rahmen/Fahrwerk
● Motor/Antrieb
● Bremsanlage
● Lenkung
● Räder/Reifen
● elektrische Anlage
● Fahrzeuginnenraum
● Pflege- und Erhaltungszustand
● Rahmen/Fahrwerk
● Motor/Antrieb
● Bremsanlage
● Lenkung
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Experten bemängeln, dass in der "Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach § 23 StVZO" aus dem Jahr 2011 zur Beurteilung wiederholt Begriffe wie "Originalausführung" auftauchen, die der Text jedoch nicht erläutert. Denn: Originalausführung meint eigentlich ein Bauteil in seiner ersten, ursprünglichen Form. Das schließt genau genommen, Nachbauten aus, auch originalgetreue. Noch dazu, weil diese an einigen Stellen der Richtlinie ausdrücklich erwähnt werden. Je nach Gutdünken des Prüfers kann also das Gutachten negativ ausfallen, wenn beispielsweise der Motor zwar ein historisch korrekter, aber nicht der ursprünglich verbaute ist.

Nimmt man die Richtlinie wörtlich, dürften Fahrzeuge mit Edelstahlauspuff kein H-Kennzeichen bekommen.
Bild: Bernhard Schmidt
Missverständlich ist auch der Passus, der den Umgang mit Abgasanlagen beschreibt: Waren bislang originalgetreue Nachbauten aus Edelstahl zulässig, fehlt in der neuen Richtlinie das Wort "auch". Liest man genau, dürfte es keine H-Zulassung geben, wenn nun ein simpler Ersatz-Auspufftopf aus Stahlblech montiert wurde. Das war sicher nicht gewollt. Daher gilt: Die Nachrüstung von Abgasreinigungssystemen ist aus Umweltschutzgründen generell möglich, allerdings muss deren Zulässigkeit nachgewiesen werden. Dann spricht nichts gegen einen Nachrüst-Kat!
Wurde das Tuning vor mindestens 30 Jahren durchgeführt und spiegelt es den damaligen Tuningstil wider, dann kann das Fahrzeug durchaus als "automobiles Kulturgut" gelten – auch wenn es sich nicht im Originalzustand befindet. Somit sind getunte Fahrzeuge ein Sonderfall.
Als zeitgenössisches Tuning innerhalb der Regeln fürs H-Kennzeichen erlaubt sind:
● Änderungen am Fahrzeug, die nachweislich innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls dem Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können und damit zeitgenössisch sind
● technische Änderungen, die innerhalb der Fahrzeugbaureihe bereits für zulässig/möglich erklärt wurden
● nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens 30 Jahren durchgeführt wurden
● Das bedeutet: Auch heute noch lässt sich ein Auto mit klassischen Teilen tunen!
● Änderungen am Fahrzeug, die nachweislich innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls dem Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können und damit zeitgenössisch sind
● technische Änderungen, die innerhalb der Fahrzeugbaureihe bereits für zulässig/möglich erklärt wurden
● nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens 30 Jahren durchgeführt wurden
● Das bedeutet: Auch heute noch lässt sich ein Auto mit klassischen Teilen tunen!
Glücklich ist, wer Unterlagen aufbewahrt hat, beispielsweise Originalprospekte, die besondere Felgen zeigen. Auch Betriebsanleitungen, damalige Herstellerfreigaben oder historische Gutachten eignen sich für den Nachweis der Originalität. Bei der Frage der erlaubten Felgengröße ist die Kopie eines alten Kfz-Scheins hilfreich, auf dem sie vermerkt sind.
Wer so etwas nicht zur Hand hat, kann in Archiven stöbern: Auch Presseveröffentlichungen wie z. B. Fahrberichte, in denen das jeweilige Detail erwähnt wird oder abgebildet ist, können als Beweismittel dienen. Der Fahrzeugbrief (heute: Zulassungsbescheinigung Teil II) eines anderen Fahrzeugs desselben Typs kann auch helfen, den Prüfer von der Zulässigkeit der Änderungen zu überzeugen.
Das Erteilen eines H-Kennzeichens kostet rund 200 Euro. Bezahlt werden müssen:
● das Gutachten selbst, das kostet etwa 100 Euro (variiert je nach Fahrzeugart)
● die Hauptuntersuchung, etwa 90 Euro
● die Zulassung, etwa 30 Euro, ggf. plus Kosten für ein Wunschkennzeichen (ca. 15 Euro)
Außerdem muss das Fahrzeug versichert werden, einige Versicherungen bieten für Oldies spezielle Tarife an.
● das Gutachten selbst, das kostet etwa 100 Euro (variiert je nach Fahrzeugart)
● die Hauptuntersuchung, etwa 90 Euro
● die Zulassung, etwa 30 Euro, ggf. plus Kosten für ein Wunschkennzeichen (ca. 15 Euro)
Außerdem muss das Fahrzeug versichert werden, einige Versicherungen bieten für Oldies spezielle Tarife an.
Das saisonale H-Kennzeichen trägt am Ende sowohl das "H" als auch die beiden Zahlen dahinter, die den Saisonzeitraum eingrenzen. Dürfen beim einzeiligen H-Kennzeichen ohne Saisonbezug vor dem H maximal sieben Buchstaben und Ziffern stehen (z. B. FD-AL 123H oder NWM-A 212H), sind beim saisonalen H-Kennzeichen maximal sechs Zeichen vor dem H erlaubt. Damit können Halter aus Orten mit drei Buchstaben (ECK, NWM, STA), deren jetziges Kennzeichen etwa zwei Unterscheidungsbuchstaben und zwei Zahlen trägt, die neue Verordnung nicht nutzen. Sie müssten auf ein Kennzeichen mit sechs Zeichen umrüsten.
Ein Saisonkennzeichen ist sinnvoll für alle, die nicht das ganze Jahr mit dem Auto fahren wollen, sondern beispielsweise nur im Sommer. Gerade Oldtimer sind im Winter wegen Frost und Streusalz ja besser in der Garage aufgehoben. Möglich ist ein Zulassungszeitraum von zwei bis elf Monaten, die Kfz-Steuer wird anteilig berechnet. Von wann bis wann das Kennzeichen gültig ist (z. B. "04/10", also vom 1. April bis 31. Oktober), steht am rechten Rand des Kennzeichens. Nur in diesem Zeitraum ist das Fahrzeug zugelassen.
Laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gab es in Deutschland zum Stichtag 1. Januar 2022 einen Bestand von insgesamt 731.798 Pkw mit und ohne Historienkennzeichen. Rund 60.000 rote 07er-Nummern sollen vergeben sein. Weil Experten davon ausgehen, dass die Nummer im Schnitt für drei Fahrzeuge benutzt wird, dürften in Deutschland etwa 180.000 Fahrzeuge gelegentlich mit roter 07er-Nummer fahren. Mit Saisonkennzeichen waren laut KBA 2.488.165 Millionen Fahrzeuge unterwegs.
Die rote 07er-Nummer, also das Kennzeichen, das nach der Ortskennung gleich mit einer 07 beginnt, ermöglicht die wechselnde Verwendung an mehreren, mindestens 30 Jahre alten Fahrzeugen einer Fahrzeugart (ob Pkw, Motorrad oder andere Kfz). Die Fahrzeuge müssen seit 2006 die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie für ein H-Kennzeichen (guter, originalgetreuer Zustand, nachgewiesen durch ein Gutachten).
Im Unterschied zum H-Kennzeichen ist keine regelmäßige HU nötig, aber die Nutzung des Fahrzeugs ist stark eingeschränkt: Erlaubte Fahren mit dem roten 07er-Kennzeichen sind "Probe- und Prüfungsfahrten sowie Fahrten zum Zwecke der Reparatur und Wartung", wie auch Fahrten zu Oldtimerveranstaltungen. Zum Nachweis ist ein Fahrtenbuch zu führen. Das 07er-Kennzeichen ist keine reguläre Zulassung, doch es bietet einen starken Vorteil: Man kann es mehreren Fahrzeugen zuteilen lassen, zahlt aber nur einmal 191 Euro Steuern im Jahr.
Nutzung des 07er-Kennzeichens: Derart eingestufte Fahrzeuge gelten als nicht generell zugelassen. Sie dürfen nur bewegt werden zur Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen, für Probe- und Überführungsfahrten oder Fahrten zur Werkstatt. Mehr ist nicht drin. Bei Missbrauch kann die rote 07er-Nummer entzogen werden. Also: Wer mehrere Fahrzeuge besitzt, die er aber jeweils nur zwei Mal im Jahr zu einer Klassik-Rallye oder einer Oldtimer-Schau fahren möchte, ist mit einem roten Oldtimer-Kennzeichen gut bedient.

Mehrere historische Fahrzeuge eines Halters können ein gemeinsames 07er-Kennzeichen führen. Die Nutzung ist eingeschränkt.
Bild: Markus Heimbach
Wer mit dem historischen Fahrzeug einfach so eine Ausfahrt machen will, kann es nicht mit der 07er-Nummer tun. Die Kfz-Steuer für das rote Oldtimer-Kennzeichen beträgt wie beim H-Kennzeichen pauschal 191 Euro pro Jahr (46 Euro für Motorräder).
Ja, dürfen sie! Laut §2 Nr. 22 ist es historischen Fahrzeugen erlaubt, auch ohne Umweltplakette in Umweltzonen zu fahren.
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